Hallo,
wenn Ihr zusammenzieht seit Ihr eine Bedarfgemeinschaft.
Also wird euer tatsächliches Einkommen addiert und dann euer Bedarf mit den angemessenen Wohnkosten dagegen gerechnet. Die Differenz erhaltet Ihr dann event. als ALG II.
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- 07.03.2006 20:23
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: mit ALG2 Empfängerin zusammenziehen
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- 05.03.2006 13:32
- Forum: Arbeitslosengeld 1 ALG1
- Thema: ALG Anspruch Überbrückungsgeld Existenzgründerzuschuss
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Hallo, also fasse ich nochmal zusammen: Ich kündige das Arbeitsverhältnis selber und melde mich zunächst Arbeitslos. Da ich selbst gekündigt habe, erhalte ich im schlechtesten Fall 3 Monate Sperre ALG I, kann für die Zeit aber ALG II beantragen. ALG II Darf auch bei der Sperre nicht verweigert werde...
- 04.03.2006 21:11
- Forum: Arbeitslosengeld 1 ALG1
- Thema: ALG Anspruch Überbrückungsgeld Existenzgründerzuschuss
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- 04.03.2006 17:48
- Forum: Arbeitslosengeld 1 ALG1
- Thema: ALG Anspruch Überbrückungsgeld Existenzgründerzuschuss
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- 04.03.2006 11:22
- Forum: Arbeitslosengeld 1 ALG1
- Thema: ALG Anspruch Überbrückungsgeld Existenzgründerzuschuss
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ALG Anspruch Überbrückungsgeld Existenzgründerzuschuss
ALG Anspruch bei eigener Kündigung Hallo wie ist das denn? Wenn ich selbst kündige, weil ich mich selbstständig machen möchte, aber das Geld zunächst noch nicht reicht, um damit meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bekomme ich ja Arbeitslosengeld? (Habe vorher 10 Jahre fest gearbeitet, Vollzeit). D...