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Arbeitslosen Forum: Zwei Autos bei Bedarfsgemeinschaft erlaubt????

Zwei Autos bei Bedarfsgemeinschaft erlaubt????



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Autor Nachricht
goodlucks



Anmeldedatum: 22.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.11.2005 18:50    Titel: Zwei Autos bei Bedarfsgemeinschaft erlaubt????

Hallo
Ich bin neu hier und hätte da mal ne Frage. Ich selber bin berufstätig und deswegen beruflich auf mein Auto angewiesen. Meine Partnerin muss nun ALGII beantragen, hat aber selber auch ein Auto. Darf sie dieses nach Hartz4 nun noch behalten oder muss sie es abgeben?? Das Auto liegt vom Wert knapp an der 5000€ Grenze, ist aber angemessen. Für Antworten bedanke ich mich schon im voraus.
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Hermann Reich-Förster



Anmeldedatum: 28.10.2005
Beiträge: 75
Wohnort: Flensburg

BeitragVerfasst am: 22.11.2005 19:31    Titel: 2 Pkw

Seltsamerweise ja. Damit man sie problemlos bundesweit zu Arbeitseinsätzen abkommandieren kann. Shocked

Das Merkel-Regime wird H4-Autos aber wohl verbieten. Dann ist Bahnfahren auf eigene Kosten angesagt. Sad
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Carola



Anmeldedatum: 15.10.2005
Beiträge: 210
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.11.2005 18:49    Titel: Auto + ALGII

Zur Zeit gilt: Jeder der erwerbsfähig ist, darf ein Auto bis zum Wert von 5000,00 Euro besitzen. Das hört sich so ganz gut an, aber niemand hat daran gedacht, wie ein ALGII - Empfänger die Kraftfahrzeugversicherung und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen soll. Hinzu kommen noch die hohen Benzinpreise. Ach ja, die etwaigen Wartungs- und Reparaturkosten sind dabei nicht zu vergessen. Das kann man unmöglich von dem ALGII - Regelsatz leisten!

Für die Haltung eines Autos gibt es keinerlei Unterstützung vom Amt. Geht man einer geringfügigen Beschäftigung nach bekommt man Pauschal 30 Euro im Monat, damit sollen aber sämtliche Versicherungen abgedeckt sein. Zudem gibt es Kilometergeld (anstelle von einer Abo - Fahrkarte), welches aber sehr gering ist.

Inzwischen ist, wenn möglich, die Fortbewegung mit öffentlichen Verklehrsmitteln deutlich günstiger als das Vorhalten eines Autos. Auch wenn es für diese Fortbewegungsart keinerlei finanzielle Unterstützung gibt. Unterstützung bei der Fahrkarte erfolgt ebenso nur, wenn eine Erwerbstätigkeit vorliegt.
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