Verfasst am: 19.11.2005 21:47 Titel: Zusammenziehen mit Harz IV
Hallo, habe da eine Frage, auf die ich bisher keine konkrete Antwort erhalten habe - weder im Netz, noch von der Arbeitsbetreuerin.
Ich möchte mit meinem Verlobten zusammenziehen. Er bezieht ALG II, ich verdiene 700 Euro im Monat. Wir möchten eine etwa 65 qm große und 340 Euro (Kaltmiete) teure Wohnung beziehen. Ist das machbar? Müßte mein Freund dann einen Teil der Miete selber zahlen, weil die Größe und die Kosten eigentlich über seinen erlaubten Satz (60 qm und 295 Euro Kaltmiete) gehen? Kann uns das Arbeitsamt einen Zusammenzug in eine solche Wohnung verbieten bzw. die Zahlung an meinen Verlobten ganz einstellen?
Mit der Wohnung dürfte es keine Probleme geben, da sie für 2 Personen angemessen ist.
Deine 700 Euro Einkommen werden Deinem Verlobten aber auf sein ALG2 angerechnet werden, weil ihr durch den Zusammenzug zu einer Bedarfsgemeinschaft werdet.
In Zeiten wie diesen fährt man mit getrennten Wohnungen meist besser (wenn die nicht zu teuer sind). Wenn ihr erst mal zusammen wohnt und einer von Euch zieht wieder aus, dann geht der Zinnober erst richtig los. Dann macht das Amt Ärger.
19.04.2005
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