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Arbeitslosen Forum: Wo Bescheid prüfen lassen? Noch andere Befreiung außer GEZ?

Wo Bescheid prüfen lassen? Noch andere Befreiung außer GEZ?



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gast
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.2005 17:41    Titel: Wo Bescheid prüfen lassen? Noch andere Befreiung außer GEZ?

Hi,

vielleicht kann mir jemand helfen.

Bin arbeitslos mit 800,-€ mtl. und in "Bedarfsgemeinschaft" mit Mann (Alg 2: 700€, incl. Zuschuß für halbes Jahr weil aus Alg kommend) und Kind (2). Wir haben Unterhalt zu zahlen an Exfrau bzw. Kind aus erster Ehe und außerdem reichlich Schulden (ebenfalls mit in die Ehe gebracht). Das Geld reicht hinten und vorne nicht, alleine die Schulden belaufen sich auf 2000,-€ fix im Monat. Wir haben schon das Auto abgeschafft und sparen an allen Ecken, aber wir müssen einfach dazu verdienen, sonst klappt es nicht.

Fragen:

1. Wo kann man den Bescheid prüfen lassen? Wir trauen der Sache nicht so ganz, haben aber keine Ahnung.

2. Ist es sinnvoll, sich abzumelden? Was nutzt der Zusatzverdienst, wenn alles angerechnet wird, wir brauchen ja mehr Geld, um überhaupt leben zu können. Was kommt dann an Kosten auf uns zu? Dann muß man sich doch selbst krankenversichern, oder?

3. Gibt es noch irgendwelche Befreiungen für ALGII Empfänger? Ich habe dankbar gelesen, dass ich keine GEZ mehr zahlen muß, hat noch jemand so einen tollen Tipp?

Vielen Dank erst mal, bin froh über jede Antwort. Doch sehr verwirrend, das Ganze...
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Gast
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.2005 18:17    Titel: Keine Hilfe? Hallo?

Hallo,

ich bins noch mal. Kann mir denn keiner helfen? Ich wüßte außerdem gerne, ob man jetzt 100,- Euro dazuverdienen kann. Stimmt das ?

VG
Gast
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Topperharley



Anmeldedatum: 04.10.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 06.10.2005 19:37    Titel:

Hallo Stella,

als erstes mal ja man(n) / Frau kann seit dem 01.10.2005 100,00 € dazu verdienen ohne das etwas abgezogen wird.

Da du von Bedarfsgemeinschaft sprichst gehe ich davon aus das dein jetziger Partner Dein neuer Lebensgefährte ist oder seit Ihr Verheiratet?

Also bei einem "Verdienst" von 700,00 €, muss er weder für das Kind noch für die Ex - Frau Unterhalt zahlen. Da sein selbstbehalt bei Hartz4 bei 770,00 € liegt. Es sein den der Unterhalt für Ex und Kind wurde bereits per Gericht tituliert. Sollte Dein Mann / Lebenspartner dennoch die Zahlungen leisten, dann müssen Euch diese als Ausgaben bei Hartz4 angerechnet werden und bekommt diese vom Amt zurück, wenn Sie im Antrag mit angegeben wurden. Wenn nicht Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen und Nachweise über die Zahlungen erbringen.

Frage: Ist Dein Kind, Euer gemeinsames Kind?

Und diese 2000,00 € Schulden, sind das Ratenzahlungen und werden diese bedient? Habt Ihr Euch mal gedanken darüber gemacht eine Schukdnerberatung auf zu suchen?

Liebe Grüsse

Topperharley
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.10.2005 11:41    Titel:

Topperharley hat Folgendes geschrieben:
Hallo Stella,

als erstes mal ja man(n) / Frau kann seit dem 01.10.2005 100,00 € dazu verdienen ohne das etwas abgezogen wird.

Da du von Bedarfsgemeinschaft sprichst gehe ich davon aus das dein jetziger Partner Dein neuer Lebensgefährte ist oder seit Ihr Verheiratet?

Also bei einem "Verdienst" von 700,00 €, muss er weder für das Kind noch für die Ex - Frau Unterhalt zahlen. Da sein selbstbehalt bei Hartz4 bei 770,00 € liegt. Es sein den der Unterhalt für Ex und Kind wurde bereits per Gericht tituliert. Sollte Dein Mann / Lebenspartner dennoch die Zahlungen leisten, dann müssen Euch diese als Ausgaben bei Hartz4 angerechnet werden und bekommt diese vom Amt zurück, wenn Sie im Antrag mit angegeben wurden. Wenn nicht Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen und Nachweise über die Zahlungen erbringen.

Frage: Ist Dein Kind, Euer gemeinsames Kind?

Und diese 2000,00 € Schulden, sind das Ratenzahlungen und werden diese bedient? Habt Ihr Euch mal gedanken darüber gemacht eine Schukdnerberatung auf zu suchen?

Liebe Grüsse

Topperharley


Hallo Topperharley,

vielen Dank für die Antwort. Zu deinen Fragen:
Ja, wir sind verheiratet und das Kind ist unser gemeinsames Kind.
Der Unterhalt ist zu zahlen an Ex-Frau für das Kind aus erster Ehe. Es gibt einen Titel aus der Zeit als wir beide noch sehr gut verdient haben, seufz. Wir habe per Anwalt aufgefordert, den Titel herauszugeben, aber es sieht aus, als müssten wir klagen.

Die Unterhaltszahlungen haben wir noch im September in voller Höhe beglichen, obwohl wir seit September Hartz IV sind. Man hat uns bei ARGE die Auskunft erteilt, dass Unterhaltszahlungen keinen Einfluß haben auf unser "Einkommen".

Tja, eine Schuldnerberatung wollten wir schon aufsuchen, aber bis jetzt haben wir es noch alleine irgendwie geschafft. Die Schulden werden in Raten gezahlt und ich habe einige davon runterhandeln können. Was könnten die sonst bei der BEratung tun? Ich sträube mich noch heftig gegen die private Insolvenz. Warte immer noch auf Wunder, vielleicht gibts ja doch noch Arbeit da draußen....

VG
stella
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