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Arbeitslosen Forum: Welche Zuschläge/Erstattungen werden bei Hartz4 angerechnet

Welche Zuschläge/Erstattungen werden bei Hartz4 angerechnet



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Autor Nachricht
eifeltiger



Anmeldedatum: 14.02.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.02.2011 17:28    Titel: Welche Zuschläge/Erstattungen werden bei Hartz4 angerechnet

Ich habe nun endlich wieder eine Arbeit gefunden. Wenn auch nur auf Basis 400 Euro. Ich trage nachts (ca. 3 - 5 Uhr) Zeitungen aus. Dafür bekomme ich einen grundbetrag, der natürlich über Hartz 4 berechnet wird. Hinzu kommen aber noch ein Nachschichtzuschlag von 50 € und eine Fahrkostenerstattung für den eigenen PKW , da dieser für die Tätigkeit genutzt wird. Darf seitens des Sozialamtes jetzt die Nachtschichtzulage ( ist ja eigentlich eine Erschwerniszulage) und die Fahrkosten-Erstattung mit berechnet werden?
Ich würde mich freuen, wenn mir hierzu jemand eine Auskunft erteilen kann.
Auf dem Amt selbst wußte man nicht Bescheid und muss sich erst erkundigen.
Vielen Dank im Voraus
eifeltiger
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1078
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 20.02.2011 15:14    Titel:

Hallo Eifeltiger,

Der Nachtzuschlag ist als Einkommen anzurechnen.
Bei 400€ hättest du 160€ Freibetrag, 100€ Grundfreibetrag und 20% aus 300€.

Wegen der KFZ-Fahrkosten-Erstattung kommt es ein wenig darauf an aber sollte bis hin zu 0,2€je Km kein problem sein, da es ja eine rückerstattung ist. Es müsste klar erkenntlich sein oder getrennt gezahlt werden. Weiter wäre wichtig das auch erkenntlich( oder später falls vom Amt gewünscht Schriftlich bestätigt werden) ist, dass die anfahrt zum Arbeitsort( Zeitungen einladen) nicht in dieser erstattung vergütet ist.


ABER
Mal ehrlich, du solltest nicht deinen eigenen PKW dafür nutzen, denn wenn du einen Unfall dabei Baust, bist du Arbietslos (wieder) und hast die kosten für das Auto wegen der Reparatur, den Ärger und s weiter...
Du solltest den Arbeitgeber dazu bringen dir einen PKW zu stellen für diese Arbeit, die Gründe hab ich dir ja schon erklärt.

Habe vor wenigen Jahren sowas auch mal zwei Wochen als einspringende Person gemacht, um die Zeitungen in der angegebenen Zeit immer pünktlich da hin zu bekommen wären 80-100Km/h innerhalb der City nötig gewesen, und das für diesen Hungerlohn??
Wenn dann nur wenn der Arbeitgeber bei einem Unfall das Risiko trägt und das im Vertrag schriftlich fixiert.

Gruß Ziggi
_________________
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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chefkoch



Anmeldedatum: 20.02.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.02.2011 18:28    Titel:

Ziggi hat Folgendes geschrieben:
Hallo Eifeltiger,

Der Nachtzuschlag ist als Einkommen anzurechnen.
Bei 400€ hättest du 160€ Freibetrag, 100€ Grundfreibetrag und 20% aus 300€.

Wegen der KFZ-Fahrkosten-Erstattung kommt es ein wenig darauf an aber sollte bis hin zu 0,2€je Km kein problem sein, da es ja eine rückerstattung ist. Es müsste klar erkenntlich sein oder getrennt gezahlt werden. Weiter wäre wichtig das auch erkenntlich( oder später falls vom Amt gewünscht Schriftlich bestätigt werden) ist, dass die anfahrt zum Arbeitsort( Zeitungen einladen) nicht in dieser erstattung vergütet ist.


ABER
Mal ehrlich, du solltest nicht deinen eigenen PKW dafür nutzen, denn wenn du einen Unfall dabei Baust, bist du Arbietslos (wieder) und hast die kosten für das Auto wegen der Reparatur, den Ärger und s weiter...
Du solltest den Arbeitgeber dazu bringen dir einen PKW zu stellen für diese Arbeit, die Gründe hab ich dir ja schon erklärt.

Habe vor wenigen Jahren sowas auch mal zwei Wochen als einspringende Person gemacht, um die Zeitungen in der angegebenen Zeit immer pünktlich da hin zu bekommen wären 80-100Km/h innerhalb der City nötig gewesen, und das für diesen Hungerlohn??
Wenn dann nur wenn der Arbeitgeber bei einem Unfall das Risiko trägt und das im Vertrag schriftlich fixiert.

Gruß Ziggi


ist man denn dann nicht mit seinem eigenem wagen auf irgendeine art und weise versichert? als ich meine, wenn man schon mit dem privatwagen fährt, sollte dieser dann auch über die firma versichert sein, oder?!
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1078
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 20.02.2011 23:56    Titel:

Hallo Chefkoch,

wie Stellst du dir das vor?

Soll der Arbeitgeber den Wagen Vollkasko-zusatzversichern? das geht nicht.

Sag mal, hast du überhaupt erfahrung im Arbeitsleben? oder kommst du frisch von der Schule?

Gruß Ziggi
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eifeltiger



Anmeldedatum: 14.02.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.02.2011 09:09    Titel:

Hallo Ziggi,

erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich nachts zwischen drei und fünf hier durch den Ort fahre, bin ich allein auf der Straße( hauptsächlich Nebenstraßen). Gegen fünf geht es dann ganz langsam mit dem Verkehr los. Da bin ich jedoch fertig.
Es ist kein allzu großer Ort.
Nochmals Dank für Deine Bemühungen.
Eifeltiger
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