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Arbeitslosen Forum: weiterbewilligungsantrag abgelehnt - hilfe!!!

weiterbewilligungsantrag abgelehnt - hilfe!!!



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Autor Nachricht
bambi1980



Anmeldedatum: 21.04.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.04.2011 23:29    Titel: weiterbewilligungsantrag abgelehnt - hilfe!!!

hallo,
ich habe da ein großes problem. ich habe seit august letzten jahres wieder arbeit. ich verdiene 931 € brutto. mein verlobter hat im märz diesen jahres seinen job auf 165 euro basis verloren bzw. wurde er nicht von der firma verlängert. wir haben noch einen teil alg 2 bekommen. ich muss auch noch dazu sagen, wir sind verlobt und haben zwei kinder zusammen. jetzt zu meinem problem. unser fortzahlungsantrag wurde jetzt am 11.4. abgelehnt mit der begründung, dass durch eine neuregelung, wir jetzt wohngeld und kindergeldzuschlag beantragen müssen, weil ich über 900 € brutto verdiene. mein verlobter ist jetzt auch ab dem 1.5.11 nicht mehr versichert. er muss sich jetzt selber privatversichern für 141 € im monat. antrag auf wohngeld und kindergeld haben wir gestellt. wohngeld - dauert die bearbeitung ca. 4 - 6 wochen. heut kam das schreiben wegen dem kindergeldzuschlag wo dann drin stand, dass dieser nicht bearbeitet werden kann, da der wohngeldbescheid fehlt. das heißt im klartext, ich muss jetzt ab dem 1.5. sämtliche ausgaben: miete, essengeld für die kids im kiga, krankenversicherung für meinen verlobten, versicherung usw. von etwas über 700 € und dem kindergeld für unsere kids zahlen. ich weiß nicht was ich noch machen soll! hab beim amt einen antrag auf vorschusszahlung gestellt, wo man mir gleich sagte, dass ich diesen dort nicht stellen kann, da ich das beim wohngeldamt machen muss. ach ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich zum 15.5.11 gekündigt wurde. meine kündigung habe ich am dienstag,den 19.4.11 im jobcenter abgegeben (letzten freitag musste ich bin 15.30 uhr arbeiten und am montag musste ich auch bis 15.30 Uhr arbeiten, dann zu meiner zeitarbeitsfirma und stand dann um 15.55 Uhr vor verschlossen türen beim jobcenter, darum konnte ich meine kündigung erst am dienstag abgeben). beim jobcenter wurde ich gebeten heute am 21.4. meinen neuen fortzahlungsantrag abzugeben. gesagt getan, aber da wurde mir doch heut gesagt, dass man meinen antrag nicht annehmen könne, weil meine kündigung nicht vorliegt - häääääääää?????? jedenfalls weiß ich nicht, wie ich und meine familie jetzt über die runden kommen sollen!!!!!! vielleicht könnt ihr mir ja ein paar hilfreiche tipps geben - wäre um jeden tipp dankbar!

danke und euch allen wünschen ich hier frohe ostern und nen fleißigen osterhasen!

lg Smile
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1078
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 22.04.2011 16:35    Titel:

Hallo Bambi,

zuerst mal Frohes und trotz allem Ärger geruhsames Osterfest....lastt euch das mal nicht verderben von dem Jobcenter...

hab mal Berechnungen angestellt wegen der ALG2 und der Wohngeldberechnung sowie des Kindergeldzuschlages....
schau:



So und genau hier kannst du ansetzen, weil wenn Wohngeld und Kindergeld+Zuschlag etwa Gleich oder nur unerhablich mehr ist....hast du die Wahl welches von beidem du möchtest....

Wenn ich mir das hier anschaue, dann hast du zu erwarten:
bei 470€ Warmmiete( welche ich in den Beispielen angenommen hatte 350Kalt 70NK50Hz)
2Erwachsenen und einem Kind unter 6 eins mit 7Jahren... OK
das wären ALG2 790€
oder
Wohngeld 304€ und Zuschlag 280€ zusammen 584€
Soweit mit meinen Beispielen, da kannst du gleich darauf bestehen das dir ALG2 Ausgezahlt werden müsste.....
Hier ist mal der Rechner mit dem ich das ausgerechnet hab, es ist der Genauste den ich kenne dazu noch der Kinderzuschlagsrechner und ihr könnt eure Bedarfe relativ genau ausrechnen.....
Wenn ihr das getan habt, macht Ausdrucke und geht mit eben diesen zum Jobcenter.
Beim Jobcenter nicht abwimmeln lassen, darauf bestehen das man euch vorrechnet wieviel Wohngeldanspruch und Kinderzuschlagsanspruch ihr hättet ( müssen die wenn sie darauf verweisen!) und dem gegenübergestellt auch den Anspruch in höhe des tzu erwartenden ALG2's..... Jetzt könnt ihr vergleiche ziehen und schauen was die Diverenzen sind.....
Ihr könnt auch schauen inwieweit die unterschiede zu den Ausdrucken von euch sind.....
Sofern ihr einen gleichen oder nur geringfügigniedrigeren Betrag an ALG2 leistungen zu erwarten habt, besteht auf Antragsannahme zumal ihr ja ab Mai beide Arbeitslos seit.

Hoffe das euch das schon etwas weiter hilft....

Ach dein Partner kann ja auch zum Jobcenter gehen und die Anträge Stellen, musst nicht unbedingt du machen, weiter solltest du /Ihr auch darauf bestehen das man nachscheaut wo denn die Unterlagen geblieben sind die du letzte Woche abgegeben hattest....
Wichtig ist auch, dass man sich immer eine Bestätigung Schriftlich geben lässt was man abgegeben hatte, darauf hast du ein Recht.....

Gruß Ziggi
_________________
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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