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Arbeitslosen Forum: was verlangt die arge beim umzug ins andere bundesland?

was verlangt die arge beim umzug ins andere bundesland?



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mayar



Anmeldedatum: 09.11.2011
Beiträge: 6
Wohnort: Neustadt

BeitragVerfasst am: 09.11.2011 16:37    Titel: was verlangt die arge beim umzug ins andere bundesland?

hallo,
wenn man trotz hartz 4 umziehen will, verlangt die arge ein kündigungsschreiben der alten wohnung oder ähnliches?

ich bin für eure erfahrungsberichte sehr dankbar. Smile
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Ziggi
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Beiträge: 1078
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BeitragVerfasst am: 09.11.2011 23:39    Titel:

Hallo mayar,

eigentlich ist der grund unerhablich, also der weswegen du Umziehst.

Im Juni 2010 hat das BSG Entschieden das man auf jeden fall Umziehen kann!

Aber ACHTUNG, das heisst nicht das die Jobcenter auf jeden fall den Umzug Zahlen müssten!!

OK, wenn ma Umziehen will, hat man immer das Recht dazu, möchte man das ganze Bezahlt bekommen (durch das JC) dann sollte im vorfeld eine Genehmigung für den Umzug eingeholt werden, ein aufwendigeres Prozeder aber es kann sich lohnen. Zunächst mal Wohnung suchen und mit dem Wohnungsbogen ( alle Infos zur Wohnung) beim Amt die einhaltung der Angemessenheit klarstellen (am besten beim "neuen" JC.... damit zum Alten JC gehen und genemigen lassen. Nun kannst du den Mietvertrag für die neue Wohnung auch Unterschreiben ( bitte darauf achten das sich die Mieten nicht überschneiden, das wird nicht übernommen). Antrag auf übernahme des Umzugs (kosten) stellen und Umziehen.
Man muss weder einen triftigen Grund nachweisen noch Begründen was der anlass des Umzugs ist. Meisst ist ein Umzug in andere Bundesländer nicht all zu schwer.
Sollte eine aufforderung zur Kostensenkung ergangen sein, so ist auch das Prozedere eigentlich gleich, mir der ausnahme das hier eine Pflicht zur übernahme der gesammten kosten existiert.

Wegen eine Bestätigung der kündigung, das händeln die JC unterschiedlich... kannst ja mal schreoben was genau dich beunruhigt,m beim Gedanken an einen Umzug...

lg ziggi
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mayar



Anmeldedatum: 09.11.2011
Beiträge: 6
Wohnort: Neustadt

BeitragVerfasst am: 10.11.2011 00:07    Titel:

erstmal danke für deine antwort.
folgendes; meine bedenken sind, dass ich bereits meine wohnung gekündigt habe (diese seit ende oktober nicht mehr besitze) und bereits schon seit anfang sept. dieses jahr eine neue wohnung besitze, aber das JC nicht darüber informiert habe, trotzdem weiterhin dieselbe leistung bezogen habe. meine beraterin weiss zwar schon, dass ich vorhabe um zuziehen, aber nicht das ich es schon bin. (ja ich weiss es ist wirklich dumm :/) jetzt sind meine befürchtungen die, dass wenn ich mich dort abmelden will, dass das JC ein kündigungsschreiben meiner alten wohngesellschaft haben will. das ich umziehen darf, ist mir klar. aber mich beunruhigt dieses unwissen, welche formulare evtl. benötigt werden.
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mayar



Anmeldedatum: 09.11.2011
Beiträge: 6
Wohnort: Neustadt

BeitragVerfasst am: 10.11.2011 00:25    Titel:

ich hab was vergessen -> dadurch das ich ja schon 'ne neue wohnung habe, de nicht mehr eingerichtet werden muss ...kaution auch nich etcpp., braeuchte ich kein umzugspaket vom JC. also muesste die mir das doch so mir nichts dir nichts bewilligen, da ich ja kein weiterer kostentraeger fuer die bin oder???
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Ziggi
Moderator


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Beiträge: 1078
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011 01:24    Titel:

Oh, schwierige Frage....

es ist nicht gerade dienlich wenn man das so handhabt, es kann sogar imn Schlimmsten Fall als Betrugsversuch gewertet werden ABER mal schaun wie man das deigseln kann...

Ich versuch mal mir ein Bild zumachen und ...naja mal schaun...

Gruß Ziggi
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DjTermi
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BeitragVerfasst am: 13.11.2011 02:12    Titel:

Hallo,
Deine neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte. Das SGB II regelt: Nach einem nicht genehmigten Umzug zahlt die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten, die sie zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Das betrifft Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten zusammen.
Ziehst Du in den Zuständigkeitsbereich einer anderen ARGE, gelten neue Kriterien für die Angemessenheit. Die KdU werden nach Angemessenheit am neuen Wohnort bewilligt, unabhängig vom alten Wohnort. Lediglich wenn Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten übernommen werden sollen, muss der Träger der Umzug zustimmen.
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mayar



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Beiträge: 6
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BeitragVerfasst am: 13.11.2011 05:21    Titel:

lach* ...das ist mir schon alles klar Dj Wink meine frage galt aber etwas anderem Wink
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DjTermi
Moderator


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BeitragVerfasst am: 14.11.2011 18:10    Titel:

Rolling Eyes habe ich was verpasst.. war auch spät Smile
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1078
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 14.11.2011 21:10    Titel:

Hattest du überlesen das mayar schon ne weile Umgezogen ist...

Also eigentlich um die tatsache was ist wenn man den Umzug erst nach etwa 2 Monaten meldet.

LG Ziggi
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DjTermi
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Beiträge: 3539
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BeitragVerfasst am: 15.11.2011 00:15    Titel:

ich glaube das war echt schon spät...
Na ja frage wird sein, wie teuer ist die neue Wohnung. Da du dich nicht gemeldet hast denke ich mal endweder günstiger oder gleich?

Warst denn zwischenzeitlich bei der ARGe ?

Code:
hallo,
wenn man trotz hartz 4 umziehen will, verlangt die arge ein kündigungsschreiben der alten wohnung oder ähnliches?

ich bin für eure erfahrungsberichte sehr dankbar


Warum hast Du Angst das vorzulegen?
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mayar



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Beiträge: 6
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BeitragVerfasst am: 17.11.2011 13:54    Titel:

ach herrje *g* meine frage ist / war, ob das JC ein schreiben der wohnungskündigung brauch? Very Happy
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mayar



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Beiträge: 6
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BeitragVerfasst am: 17.11.2011 13:55    Titel:

DjTermi hat Folgendes geschrieben:
ich glaube das war echt schon spät...
Na ja frage wird sein, wie teuer ist die neue Wohnung. Da du dich nicht gemeldet hast denke ich mal endweder günstiger oder gleich?

Warst denn zwischenzeitlich bei der ARGe ?

Code:
hallo,
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ich bin für eure erfahrungsberichte sehr dankbar


Warum hast Du Angst das vorzulegen?


das erwähnte ich bereits oben :p
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