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TorKnoll
Anmeldedatum: 18.11.2010 Beiträge: 40
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Verfasst am: 27.02.2011 11:58 Titel: Warmwasser |
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hallo
habe eine frage zum warm wasser....wir beziehen es über normal öl heizung man liest im internet das nach der neuen reform diese anteile nicht mehr zu den regelsätzen gehören (abzug) sondern zu den KDU kosten ...und somit die heizkosten voll zu erstatten sind...ist das richtig?
wie muss ich jetzt vorgehen, habe neuen bewilligungszeitraum ab januar bis ende juni
lieben gruß
torsten |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 27.02.2011 22:05 Titel: |
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Hallo torsten
Hast richtig gelesen, brauchst auch nur abwarten ob man das auch wie geplant umsetzt.
Das Warmwasser wird nach dem neuen SGB II jetzt von den KdU erfasst und mit diesen ausgezahlt. Wenn Heizungsanlage auch das warme Wasser erzeugt.
Macht man Warmwasser mit einer dezentralen Anlage (z.B. Durchlauferhitzer oder Boiler) dann gibt es einen Mehrbedarf für die Warmwasserkosten der aus den einzelnen Regelbedarfsstufen als unterschiedlicher Prozentwert herausgerechnet wird.
Nachlesbar in der vom Bundestag beschlossenen Fassung SGB II:
§ 21 Mehrbedarfe.
(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden.
Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils
1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,
2. 1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Lebensjahr,
3. 1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder
4. 0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht oder ein Teil des angemessenen Warmwasserbedarfs nach § 22 Absatz 1 anerkannt wird.
Hier mal eine Tabelle:
http://www.loaditup.de/files/589739.pdf
Wenn bisher Warmwasserpauschalen bei den KdU herausgerechnet wurden und das vom Regelsatz gezahlt werden musste gibt es rückwirkend ab 1.1.2011 eine Rückzahlung über die Beträge denn:
SGB II § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
(6) Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach den §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen.
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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Ines65
Anmeldedatum: 17.04.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: 17.04.2011 08:16 Titel: |
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Guten Morgen
Bei uns im Haus hat jede Wohnung eine eigene Gastherme (Heizung/Warmwasser).Kommt für mich auch der Mehrbedarf in Frage ?
Ich beziehe ergänzend ALG2
Danke für die Antworten |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 17.04.2011 10:55 Titel: |
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Hallo Ines65
Bei Dir geschieht die Warmwasserbereitung dezentral, Kombitherme für Heizung/Warmwasser ist den Durchlauferhitzern und Boilern gleichgestellt, und die Pauschele für diesen Mehrbedarf wird Dir gezahlt werden.
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
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Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
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dertutor
Anmeldedatum: 17.04.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: 17.04.2011 20:59 Titel: |
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Hallo.
Sorry ich verstehe die vielen Gesetztestexte nicht. Wir haben im Haus eine Zentralheizung und ich bezahle monatlich 6,47€ als Warmwasseranteil von meinem Regelsatz.
Heißt das nun, dass ich diese für 2011 zurückfordern kann und mir nicht mehr abgezogen werden?
gruß,
Mario |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1078 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 17.04.2011 21:58 Titel: |
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Ja so in etwa,
es sollte eigentlich von alleine ein Bescheid ergehen in dem das automatisch, genau wie die "Erhöhung" des Regelsatzes, rückwirkend ab 01.01.2011 ausgezahlt werden sollte....
Dafür hat des ja diese ganzen §§ schau | Zitat: | Wenn bisher Warmwasserpauschalen bei den KdU herausgerechnet wurden und das vom Regelsatz gezahlt werden musste gibt es rückwirkend ab 1.1.2011 eine Rückzahlung über die Beträge denn:
SGB II § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
(6) Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach den §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen. | hatte Melinde ja schon gepostet....
LG Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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dertutor
Anmeldedatum: 17.04.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: 17.04.2011 22:30 Titel: |
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Hallo.
Danke für die Information
Ich werde da bei meiner Leistungsberaterin morgen mal nachhaken.
gruß |
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kreativ68
Anmeldedatum: 19.04.2011 Beiträge: 1
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19.04.2005