Google
  Web www.flunk.de
Navigation
Foren Übersicht
Hartz 4

Alle Unterforen
Hartz 4 Forum
ALG1
Neureglungen
Stellenanzeigen
Schulden Forum
Ankündigungen Wichtiges


Off Topic Bereich
Neuigkeiten
Tauschen
Verschenken
Spartipps

Linkpartner:
Arbeitslosigkeit www.hartz4.info

Werbung auf www.flunk.de infos auf
www.lff-marketing.de

Webkatalog
Seitenübersicht


Werbung buchen

Werbeplätze



Weitere Themen
Allgemeines Forum
Suchmaschinen Themen
Dominikanische Republik
Homepage Erstellung
Arbeitslosen Forum: Volljährige Tochter (Schülerin) ALG2 Antrag?

Volljährige Tochter (Schülerin) ALG2 Antrag?



-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen

 
     
 
Autor Nachricht
derkindskopf



Anmeldedatum: 01.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.11.2005 21:13    Titel: Volljährige Tochter (Schülerin) ALG2 Antrag?

Hallo,

ich hoffe eine/einer von euch kann mir schnell weiterhelfen. Ich bin seit dem 01.10.2005 arbeitslos, bin geschieden (weder ich noch meine Tochter erhalten Unterhalt). Meine Tochter ist 18 Jahre alt und geht noch zur Schule. Sie lebt gemeinsam mit mir in einer Mietwohnung, die ich gemietet habe. Nun hat sie vom Arbeitsamt -äh entschuldigung von der "Arbeitsagentur"- einen Antrag auf auf ALG 2 bekommen. Muß sie den ausfüllen? Sie kann doch keine Arbeit annehmen, da sie in Vollzeit die Schule besucht. Oder ist sie auf jedenfall erwerbsfähig? Was passiert wenn sie diesen Antrag nicht stellt? Hat das auch negative Auswirkungen auf mich.
Ich wäre über eine schnelle Antwort sehr dankbar. Vielen Dank!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
www.hartz4.info automatische Forenwerbung






Verfasst am:     Titel: Werbung


Forenregeln

Wichtiger Hinweis zur Nutzung dieses Forum. Bitte lesen
01.02.2007 Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen
Grüße Flunk

Nach oben
Carola



Anmeldedatum: 15.10.2005
Beiträge: 210
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.11.2005 08:39    Titel: ALGII für Schülerin

Deine Tochter sollte den Antrag stellen. Sie geht zur Schule und wird deshalb nicht zur Arbeit angehalten werden. Jedoch ist sie erwerbsfähig und das ist die Grundlage bzw. Voraussetzung für den Anspruch.

Da Deine Tochter außer Kindergeld keinerlei Einkommen hat soll sie den Antrag stellen. Wenn Du selbst keine ALGII - Leistung beziehst, sondern arbeitest oder ALG I erhälst, lasse sie bei Dir Mietfrei wohnen (im Antrag), dann kann es sein das Du Deine Unterhaltspflicht gegenüber Deiner Tochter bereits erfüllt hast und Deine Tochter somit monatlich ca 191,00 Euro ALGII - Leistung erhält.

Nachteile erleidest Du durch den Antrag Deiner Tochter nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name MSN Messenger
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
Registrierte Benutzer bekommen neben vielen anderen Funktionen auch automatisch eine Nachricht wenn eine Antwort auf einen Forenbeitrag eingegangen ist.

Hier könnt Ihr euch kostenlos registrieren --> Registrieren

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     -> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen  
Seite 1 von 1

 
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Index Übersicht

Anzeigen

Login für Hartz 4 Forum
Benutzername:

Passwort:
Bei jedem Besuch automatisch einloggen: Profil

Nachrichten Ordner
Einloggen, um private Nachrichten zu lesen

Forum Durchsuchen
Registrieren


Empfehlungen
 
 
Hier die Übersicht der alten Seiten im Hartz 4 Forum seit dem 18.04.2005


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 12690


Fußzeile: Impressum - Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen