Ehrenamtliche Pflege eines Angehörigen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kettelmaus
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Ehrenamtliche Pflege eines Angehörigen

Beitrag von kettelmaus »

Hallo zusammen

Hab da mal eine Frage die Google mir nicht beantworten will :lol:

Meine Mutter (86) hatte mitte Januar einen Unfall und ist jetzt an beiden Oberschenkel verschraubt,seit dem Sie aus dem KH ist mache ich alles was anfällt,und am WE kommt ein Pflegedienst, ( Pflegestufe 1 ) von der AOK wurde ich jetzt als Ehrenamtlicher Pfleger benannt und die zahlen für mich in die Rentenversicherung ein.
Habe jetzt eine Einladung des Jobcenters erhalten,und meine Frage ist ob ich dieses schreiben der AOK mitnehmen sollte ?
Eine Freundin sagte mir zwar das man mich bis auf eine bestimmte Zeit freistellen würde wenn ich das vorlege aber da bin ich mir nicht sicher...

Danke im vorraus für Eure antwort :wink:
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Huhu eben erst gesehen,

die Inanspruchnahme einer bis zu sechsmonatigen Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz, wenn nicht aufgrund des geringen Umfangs der Pflege (Pflegestufe I) und/oder der Pflege durch weitere nahe Angehörige die Aufnahme einer (Teilzeit-) Beschäftigung erwartet werden kann. Die Ausübung einer (Teilzeit-) Beschäftigung ist insbesondere dann zumutbar, wenn eine weitere Person die Pflegezeit in Anspruch nimmt und die häusliche Pflege so sichergestellt wird.
Quelle und alles lesen

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hallo

Danke erst einmal für deine antwort !!

Jetzt bin ich schlauer,war heute beim Jobcenter und trotz allem muss ich mich auf Vollzeit bewerben.

Wenn es hart auf hart kommen würde müsste ich meine Mutter in ein Heim geben :shock: < Niemals > :evil:

Aber man sagte mir auch das ich bei der momentanen Arbeitslage keine großen Chancen habe mit 50 Jahren noch was zu finden :oops:
Sehr Aufmunternd :roll:

In diesem Sinne wünsche ich Euch noch eine gute Nacht :wink:
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Kettelmaus,

wenn du in Vollzeit gehen müsstest ( sofern du ne Stelle bekämst) müssten die vom Amt zur Not die Betreuungskosten deiner Mutter (sofern nicht vom Pflegekasse übernommen) auch übernehmen, das würde ich denen unmissverständlcih schreiben. In ein Heim musst du deine Mutter keinesfalls stecken, dazu kann dich niemand zwingen, ich würd jedoch trotzdem versuchen einen Pflegedienst mit teilleistung dazu holen, denn dann kannst du auch auszeiten haben, meine Mutter ist ja leider auch Pflegebedürftig... und meine Sis hatte sie 2Jahre gepflegt neber ihrer Arbeit, jetzt macht das ein Pflegedienst udn das geht besser als gedacht...


LG Ziggi
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Birgit63
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Beitrag von Birgit63 »

Meine Eltern hatten beide Pflegestufe 2 und ich bin Vollzeit arbeiten gegangen. Allerdings hat mich mein Mann unterstützt, der ist auch Vollzeit gegangen aber in Schichtarbeit. Die Pflegestufe 1 bedeutet zwar, dass deine Mutter beim Anziehen und Waschen Hilfe braucht, sie bedeutet aber nicht, dass du rund um die Uhr da sein musst. Ich bin morgens um 05.00 Uhr zu meinen Eltern, um sie zu waschen und anzuziehen. Sie mussten zwar früh aufstehen, aber das ging nun mal nicht anders. Einen Pflegedienst wollten beide nicht (fremde Leute im Haus). Danach bin ich zur Arbeit. Das Essen habe ich abends gekocht und morgens mit rüber genommen. Das brauchten sie nur warm zu machen. Einkäufe, Putzen und Wäsche waschen macht man dann so nebenbei, wobei das auch nicht zur Pflege gehört. Pflegestufe 1 bedeutet wirklich, dass man Vollzeit arbeiten gehen muss. Bei Pflegestufe 2 sind 6 Std. zumutbar und ab Pflegestufe 3 kann man zu Hause bleiben. Es sei denn, deine Mutter ist dement. Dann sieht die Sache anders aus. Dann musst du dir vom Neurologen ein Attest besorgen. Aber wie ich deinem Thread entnehme, ist deine Mutter durch ihren Unfall behindert.
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