Probleme wegen Umzug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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NadlV
Beiträge: 1
Registriert: 02.10.2012 23:26
Wohnort: Nürnberg

Probleme wegen Umzug

Beitrag von NadlV »

Hallo erstmal und zwar weiß ich seit heute nun nicht mehr weiter und bin kurz vor einen Nervenzusammenbruch :cry: :cry: :cry:

Folgendes ich wurde aus meiner jetzigen Wohnung in Nürnberg gekündigt wegen Eigenbedarf des Vermieterst, hätte laut Kündigung am 31.08.12 ausziehen müssen da ich aber wegen Harzt 4 und extrem negativen Schufa noch keine neue angemessene Wohnung gefunden habe lässt er mich bis 1.12.12 in der Wohnung. Ich will auch endlich raus da in der Wohnung nichtmal mehr die Heizung funktioniert und es ja täglich kälter wird.

Nun habe ich in einen anderen Landkreis eine Wohnung gefunden der Kelheim wäre.

Dachte mir gut kein Problem zumindest hast eine Wohnung, diese würde perfekt in der KDU liegen, welche in KEH 308 m. NK und 60 Euro Heizung ja wäre und die Wohnung welche ich ab den 1.11.12 haben könnte würde SAMT Heizung 315 Euro kosten, also alles im Rahmen.

Teilte das meiner jetzigen ARGE in Nürnberg mit, diese meinten ich bekäme nur eine Umzugsgenehmigung wenn ich sofort eine Arbeit in den andren Landkreis hätte oder eine Familienzusammenführung bestände.
Beides ist leider nicht der Fall.
Bin erstmal froh das ich eine Wohnung gefunden habe.
Arge meinte ohne Umzugsgenehmigung bekäme ich eben im neuen Landkreis keine Kaution gezahlt oder Umzugskosten erstattet.
Gut das wäre alles kein Problem dachte ich mir Umzugskosten hätte ich nur Benzinkosten und Kaution würde ich von meiner alten Bezahlen.

Nun teilte mir aber die neue ARGE mit das ich nicht umziehen kann ohne diese Umzugsgenehmigung und Arbeit und sie dann auch nichts bezahlen würden, nichtmal die Wohnung oder sonstiges, den es gäbe ja in Nürnberg noch eine Notlösung wenn ich dann aus der Wohnung komplett fliege das die mich in einer Pension oder Obdachlosenunterkunft unterbringen.

Sollte nochmal mit meiner jetzigen ARGE reden wegen der Genehmigung ansonsten, würden Sie nichts machen.


Nun meine Frage, darf die ARGE Kelheim mir die Mietzahlung und die Kosten für Lebensunterhalt verweigern????

Oder müssen Sie die Miete zahlen, wenn sie in den Rechtlichen KDU Bestimmungen von dem Landkreis sind und mir die Kosten für den Lebensunterhalt???

Was kann ich tun wenn ich trotz Wohnungslosigkeit keine Umzugsgenehmigung erhalte, die ARGE Nürnberg weiss ja das ich die Wohnung räumen muss und das ich eine neue Wohnung in den anderen Landkreis habe dann.

Bitte helft mir weiter ich kann einfach nicht mehr, ich muss bis Freitag nun fest zusagen ob ich die neue Wohnung anmieten darf, sonst wäre diese auch weg und der Wohnungsmarkt ist grad mehr als bescheiden wenn man die KDU perfekt einhalten soll.


Hoffe auf baldige und vorallem Hoffnungsvolle Antworten


Beste Grüße NadlV
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo NadlV,

zuerst mal willkommen im Club.

Also mal ein BSG Urteil aus 2010, keine Begrenzung der Unterkunftskosten bei Umzug in ein anderes bundesland
und noch ein Brief an das JC Wiesbaden, womit innerhalb etwa 1Std dann doch die Umzugsgenehmigung erteilt wurde! Schriftlich kam das dann nach 2 Tagen !!!
Erklärung über die erforderlichkeit meines Umzuges, im zusammenhang des im November 2011 gestellten und bereits Mündlich genehmigten Umzuges nach Gelsenkirchen.
BG-Nr.:
Werte Damen und Herren,
wie schon im November 2011 geschehen, nun erneut meine erklärung der erforderlichkeit des Umzuges. Welcher ja durch meinen Sachbearbeiter Mündlich schon zugesagt worden war, in diesem zusammenhang habe ich bereitsim November die Wohnung in Wiesbaden zum 01.03.2012 gekündigt.

Ich möchte aus mehrerlei gründen nach G... verziehen.
Mein Wohnraum in Wiesbaden habe ich nach der Mündlichen Bescheidung meines zuständigen Sachbearbeiters gekündigt! somit wäre ich ab 01. März 2012 ohne angemessenen Wohnraum und eine unterbringung in einem Hotel würde erforderlich, weiterhin wäre eine einlagerung meines Mobiliars auf Ihre kosten notwendig.
Zunächst habe ich die hoffnung das in meiner situation im raum G... einen Arbeitsplatz finden kann. Beziehungsweise Zeichnet sich bei einer Arbeitsstelle ab, das ich in die Engere Wahl komme.
Weiterhin habe ich einen Lebensabschnittsgefährten in Gelsenkirchen, da ich nicht über die Finanziellen mittel verfüge, was ihnen ja hinlänglich bekannt ist, kann ich die Beziehung nicht auf dauer führen, somit ist auch ein Umzug erforderlich.
Einen entsprechenden Wohnraum habe ich inzwischen gefunden, lediglich die zusage ihres Hauses in schriftlicher form fehlt.
Ich erbitte nun endlich Schriftliche Bescheidung, um die Form zu wahren, ich bin nicht im geringsten schuld daran das mein Sachbearbeiter nicht an seinem Arbeitsplatz sein kann da er erkrankt ist.
Eine beteiligung des neuen JC ist nicht von mir, sondern durch Ihr Haus zu bewerkstelligen, entgegen des durch sie verfassten Briefes. Auch hier möchte ich das sie sich der gegebenen Gesetze und weisungen des Gesetzgebers, nicht der LHS Wiesbaden, annehmen und eine anfrage an das zuständige JC G... zu tätigen, die dortigen SB warten bereits auf ihr Fax. Der kleine Dienstweg würde den dortigen Damen und Herren auch genüge tun, sollten sie nicht über die Telefon-/Fax-nummern verfügen, so kann ich ihnen diese gerne geben.
Ich weise sie auch vorsorglich noch darauf hin, das durch das BSG eindeutig Geurteilt wurde, das sie mir eine genehmigung zum Umzug keinesfalls verweigern dürfen! Egal ob ihnen die begründung meinerseits gefällt oder nicht, es würde einen Verstoss gegen das GG Artikel 3 in verbindung mit Artikel 11 darstellen. Diese Urteil wuirde bereits 2010 Rechtskräftig, somit auch für Ihr Haus bindent.
Sollte ich wiedererwarten keinen schriftlichen Bescheid ihrerseits erhalten, werde ich die nötigen Rechtlichen schritte gegen Ihr Haus und die zuständigen Sachbearbeiter einleiten.
Ausserdem werde ich eine Beschwerde bei dem zuständigen Sozialministerium einlegen und um Hilfe bitten, desweiteren werde ich auch davon eine Kopie zwechs kenntnissnahme an das BMAS weiterleiten.
Mfg

Solltest du den Brief für dich verwenden, Denke bitte daran das das zuständige Sozialministeriun nur bei Optionskommunen zuständig ist, im Fall vom Arbeitsargentur wäre die Beschwerdestelle des Arbeitsamtes und das BMAS zu Informieren.

Wie gesagt, diesen Brief hatte ich und meine Bekannte welche jetzt im Raum G... wohnt geschrieben und siehe da, nachdem wir diesen Brief Persöhnlich beio der Leitung (Vorgesetzter) des SB abgegeben hatten, war Mündlich innerhalb weniger Minuten die Zusage da und der SB musste noch am Selben Tag die Genehmigung Tippen.
Das JC Wiesbaden musste dann auch im "Kleinen Dienstweg" (Telefonisch) die nach G... geltenden Richtlinien für Wohnraum zur genehmigung erfragen und siehe da, innerhzalb von 14Tagen war der kommplette Umzug genehmigt und die ganzen Kosten wie Transportermiete, Benzingeld, Umzugshelfer, Kartonagen, Kautionsstellung (neues JC!) und und und eben alles awar dann möglich.

Hoffe das dir das ein wenig hiulft dir selbnst zu helfen...

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

Hallo NadlV,

Eigenbedarf des Vermieters ist heutzutage nicht mehr so leicht durchzudrücken. Der Vermieter muss dann schon stichhaltige Beweise vorlegen können z.B. dass er dann selbst auf der Strasse sitzt, wenn er dem Mieter nicht kündigt.

Permanent nicht funktionierende Heizung: Hier wäre eine Mietkürzung so wie mir bekannt ist, von bis zu 100 % drin. Die erhöhten Differenzkosten für eventuelle Beheizung mit Strom, könnte man dann dem Vermieter in Rechnung stellen.

Am besten Beraterschein beim zuständigen Amtsgericht holen und mit Rechtsanwalt gegen den Eigenbedarf klagen, falls Du in keinem Mieterverein Mitglied bist.
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
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