Gültigkeit einer Eingliederungsvereinbarung trotz neuem Am

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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mattusch
Beiträge: 2
Registriert: 25.03.2012 00:34

Gültigkeit einer Eingliederungsvereinbarung trotz neuem Am

Beitrag von mattusch »

Hallo,
ich hatte eine EV mit meinem vorherigen Arbeitsvermittler vereinbart. Ein Monat später bekam ich einen neuen Arbeitsvermittler, mit dem ich übrigens gar nicht so klar komme.
Ich frage mich:
Darf er mir eine neuen EV ausstellen? Ist die andere nicht weiterhin gültig? Normalerweise soll eine EV sechs Monate gültig sein.
Ist es so?

Grüße
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
diese sollte weiter gelten, da der AV die Behörde vertretet - durch den jeweiligen Arbeitsvermittler oder Fallmanager als öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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