Ich brauch mal Euren Rat!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Lucy84
Beiträge: 26
Registriert: 22.04.2009 14:13
Wohnort: Halle

Ich brauch mal Euren Rat!

Beitrag von Lucy84 »

Hallo,

ich brauch mal Euren Rat!

Ich bin alleinerziehend (mein Sohn ist 3 Jahre alt und hat die Pflegestufe 1).

Ich bekomme für mich 651,40€,dazu kommen noch 184€ Kindergeld,

Unterhaltsvorschuss 133€ und Wohngeld 131€ was mir alles angerechnet wird.

Ich bin nicht habgierig,aber trotzdem hab ich das Gefühl das mit meinem

Bescheid irgendwas nicht stimmt.

Ach ja Miete zahle ich 350€.

Ich wurde damals vom Arbeitsamt aufgefordert Wohngeld für mein Sohn

zu beantragen.

Bevor ich Wohngeld beantragt hatte,hatte ich damals mehr Leistungen

vom Arbeitsamt erhalten.

Kennt sich da jemand von Euch aus,ob ich da richtig oder falsch liegen

könnte mit meinen Befürchtungen?

Ich habe jetzt vor ein Antrag auf überprüfungen der Leistungen zu stellen,

Kennt da jemand einen Paragraphen?

Und dann hab ich noch eine Frage!

Ist der Alleinerziehendenzuschlag schon in dem 651,40€ vorhanden?

Ich hab von all dem überhaupt keine Ahnung,und blicke bei dem

Bescheid auch kein bisschen durch.

Ich würde mich sehr über Eure Antworten freuen.


Gruß

Lucy84
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Halloo Luci84,

also von wem bekommst du die 651,40€? und bekommt dein Sohn auch irgendwelche Gelder laut Bescheid?

Eigentlich schliesst Wohngeld den Bezug von ALG2 /SGB12 Leistungen aus...

Nungut, wenn du und dein Sohn nach alg2 Gelder bekommt, wäre die Rechnung etwa so:

Du
374€ Regelsatz (ab 01,01,2012)
131€ Mehrbedarf Alleinerziehend
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren beziehungsweise mit zwei und drei Kindern unter 16 Jahren ergibt sich ein Mehrbedarf von 36 Prozent des Regelsatzes. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern wird mit 12 Prozent des Regelsatzes pro Kind (maximal 60 Prozent des Regelsatzes) berechnet
.
dein Sohn
219€ Regelsatz Kindergeld wird verrechnet! somit abgezogen.

Miete 350€
?? Heizkosten ?? Warmwasser ?? Nebenkosten...?? kann ich nicht sagen da ich die nicht kenne...

Ok, Berechnung:
374+131+219+350= 1074€ Gesammter Bedarf (nach den Zahlen die ich kenne!

wenn du nun das berechnest was du an Zahlen gegeben hattest, kommst du ja besser weg mit :
651,4€+184€+133€+131€ = 1099,40€

Nun wenn ich annehme das in den 651,40€ dein Regelsatz (374)und die Halbe Miete (175) und dein Mehrbedarf (131) eingerechnet werden, dann stimmt die Rechnung das du mit Wohngeld besser da stehst!

ABER da das nur annahmen sind, wäre es schon Gescheid wenn du mal den Bescheid mit unkenntlich gemachten Daten(Namen) hier einstellen kannst, denn nur dann kann man wirklich schauen ob und wenn wo der Fehler liegt.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Lucy84
Beiträge: 26
Registriert: 22.04.2009 14:13
Wohnort: Halle

Hallo Ziggi,

Beitrag von Lucy84 »

komisch,ich hatte dir eine Pn geschickt,aber irgendwie kam die nicht an.
Wie kann ich denn hier mein Bescheid einstellen?
Hab von sowas keine Ahnung.

Gruß
Lucy84
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Lucy84

Scann den wisch ein, vorher alle personenbezogenen Daten entfernen und mit einem Hochladeprogramm hierher verlinken.

http://www.loaditup.de/home/start/

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten