Mehraufwand Warmwasser und Ernährungszulage

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Mehraufwand Warmwasser und Ernährungszulage

Beitrag von Dieter6224 »

Guten Tag an das Forum,

Meine Frage: Dürfen nach Beantragung der dezentralen Warmwasserbereitung (8,37 EURO bzw. jetzt 9,60 EURO/Monat) im Gegenzug andere Mehraufwände gekürzt werden ?

Zum Fall: Eine Bekannte von mir hat kürzlich die Zulage für die Warmwasserversorgung rückwirkend zum 01.01.2011 beantragt, da sie ihr Brauchwarmwasser per Elektroboiler erhitzt. Diese hat sie dann auch zuerkannt bekommen und eine korrekte Nachzahlung für 2011 erhalten.

Sie bekommt desweiteren schon seit 2 Jahren eine Zulage für Ernährung, da sie Zöliakie hat. Diese Zulage betrug bis jetzt stets 20 % vom Regelsatz. Nun wurden ihr aber für das kommende Jahr lediglich 72 EURO statt 74,80 EURO zuerkannt.

Weshalb ist dies so gemacht worden und was hat die Ernährungszulage mit der Warmwasserzulage zu tun ?

Sollte man einen Antrag auf Überprüfung stellen und wenn das nichts bringt den Anwalt konsultieren da dies scheinbar wieder mal ein typischer Fall von Behördenwillkür ist ?

Besten Dank für eine kurze fachgerechte Antwort

Euch allen einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr.

Gruss von Dieter
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Benutzeravatar
vergessliche Melinde
Beiträge: 11
Registriert: 27.12.2011 16:00

Beitrag von vergessliche Melinde »

Hallo Dieter

Die unterschiedlichen Zahlungsbeträge können im Zusammenhang mit der ab 1.1.2012 geltenden Rundungsregelung zusammenhängen.

Lies mal in den aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II bei § 21 Randziffer 21.3 und 21.3a nach.

Hat also nichts mit Vermischung der Mehrbedarfe zu tun.

Gruss



ja, ich bin es wirklich, nur in der vergesslichen Variante
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

Hallo, guten Abend Melinde,

danke für Deine rasche Antwort.

Das wiederrum würde ich nun ausschliessen, da ihr Bewilligungsbescheid für 2012, den sie kurz vor der Beantragung des Mehrbedarfes für die dezentrale Warmwasserbereitung bekam, tatsächlich 74,80 EURO als Ernährungszulage enthielt und 74,80 EURO ist exakt 20 % vom neuen Regelsatz in Höhe von 374 EURO. Da wurde ja auch nichts gerundet.

Ich tippe also nach wie vor auf unberechtigte Kürzungswillkür.

Beste Grüsse und guten Rutsch von

Dieter
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Benutzeravatar
vergessliche Melinde
Beiträge: 11
Registriert: 27.12.2011 16:00

Beitrag von vergessliche Melinde »

Hallo Dieter

Dann hilft erstmal Widerspruch gegen den Bescheid mit den falschen Zahlungsbeträgen, ein Ü-Antrag käme dann in Frage wenn die Widerspruchsfrist schon verstrichen ist.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

Ok. Dann werde ich mit meiner Bekannten zusammen gleich am kommenden Montag einen schriftlichen Einspruch formulieren und an das Jobcenter senden. Das Ergebnis dieses Einspruchs werde ich dann hier veröffentlichen. Besten Dank nochmal für die schnelle Unterstützung und...

... euch allen ein gutes neues Jahr von

Dieter
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

Also: Den Einspruch haben wir gemeinsam verfasst und an das zuständige Jobcenter gesendet....

...und es kam postwendend wie es eigentlich kommen musste: Die Ernährungszulage wurde anstandslos auf 74,80 EURO erhöht, so wie es per SGB II vorgesehen ist.

Anmerkung: Falls Ihr also Ernährungszulagen bekommt, dann betragen die immer 20 % oder 10 % vom Regelsatz (je nach Krankheit). Das heisst also im Klartext, dass sich mit Erhöhung des Regelsatzes automatisch auch die E-Zulage entsprechend erhöht. Dies müsste eigentlich von allen Jobcentern gleich gehandhabt werden.

Beste Grüsse vom

Dieter
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Benutzeravatar
vergessliche Melinde
Beiträge: 11
Registriert: 27.12.2011 16:00

Beitrag von vergessliche Melinde »

Hallo Dieter

Freut mich, da sieht man mal wieder:

Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt und Recht bekommt man nur wenn man es einfordert. :wink:

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
Dieter6224
Beiträge: 81
Registriert: 15.05.2006 15:53

Beitrag von Dieter6224 »

vergessliche Melinde hat geschrieben:Hallo Dieter

Freut mich, da sieht man mal wieder:

Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt und Recht bekommt man nur wenn man es einfordert. :wink:

Gruss
Schöner Spruch... dem ich nur zustimmen kann. Zumal es in diesem Fall überhaupt nicht nachvollziehbar ist, weshalb aufgrund der Beantragung der dezentralen Warmwasserkosten es weniger Ernährungsaufwand bedarf. Oder senkt etwa das trinken von Warmwasser den Appetit ? :lol:

Es grüsst Euch der

Dieter 8)
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Warsdt wohl noch nie Anorexich...
denn es senkt wirklich denm Hunger oder bessere das Hungegefühl wenn man mehr Warm Wasser Drinkt...

Aber trotz allem sollte das Gesetz auch genau ausgeführt werden...

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten