sehr interessanter Artikel

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Mholzmichel
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sehr interessanter Artikel

Beitrag von Mholzmichel »

Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
Ziggi
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Re: sehr interessanter Artikel

Beitrag von Ziggi »

Ja leider noch nicht Rechtskräftig, da Rechtmittel durch Jobcenter eingelegt...wobei ich Denke das dieses Urteil bestand hat.

Danke dir Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Mholzmichel
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Beitrag von Mholzmichel »

ist für mich interessant, da ich ja auch vor dem Problem stehe.
72 m² 2 Personen so und wenn das in Mittelsachsen durchgeht, dass 1 Pers. 60 m² haben kann, ist ja gleich nebenan, wir wohnen im Erzgebirgskreis, dann denke ich dass das Kreise zieht.
Ich bezahl jetzt ca 460 warm und mir stehen lt. Jobcenter nur noch 58,58 M² zu, ich glaub die sind auch nicht ganz auf dem Laufenden.
Wir haben eine Grundmiete von 4, 13 /m²
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Ohja,

habt ihr denn die möglichkeit das ihr die Richtlinien haben könnt?


Denn genau davoin häng es ja ab, wenn die Niet und Nagelfest sind, iss schite wenn die aber auch auf falsche voraussetzungen gehen, dann der Mietspeigel (Regionale gegebenheiten) und der sieht warscheinlich nich schlecht aus.
Die örtlichen Richtlienien müssten eigentrlich bei einer aufforderung zwechs Kostensenkung beiliegen. Wenn man die hat, kann man versuchen zu überprüfen.
Du weisst ja, zur not nen guten Anwalt oder nen Verein ion der Sachen befragen.

LG und schänes WE noch

Ziggi
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Ihr beiden

Wenn es um Richtlinien zum SGB II oder so geht guckt mal bei Harald Thomé auf der Seite oder fragt den Staat. :)


Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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