§53a SGB II Was für pflichten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Ketwiesel
Beiträge: 8
Registriert: 02.09.2006 08:45
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§53a SGB II Was für pflichten

Beitrag von Ketwiesel »

Hallo,

Der § 53a besagt ja

"(1) Arbeitslose im Sinne dieses Gesetzes sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen des § 16 des Dritten Buches in sinngemäßer Anwendung erfüllen.
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos"

Meine Frage nun

Wenn ich dies unterschreibe , was für verpflichtungen habe ich noch gegenüber des Jobcenters.

1. Muss ich dann immer noch an Maßnahmen teilnehmen ( Papiersammeln , Schulungen ect.)

2. Muss ich dann immer noch devers. Bewerbungen schreiben.

Bitte um Antwort und nur der ders genau weis

gruss
Ket
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Ketwiesel,

dieser §53 SGB 2 ist ein reiner Statistikparagraph, was soviel heisst wie...
man fällt aus der Arbeitslosenstatistik raus, wird nichtmehr aufgeführt und trägt ohen es zu wollen der Beschänigung der Arbeitslosenzahlen bei.

Somit fällt man nur aus der Statistik ansonsten hat man nichgts von diesem § zu erwarten.
Er ist lediglich zurerniedrigung der offiziellen Zahlen da, man wird absolut nichtmehr gezählt, muss jedoch den selben sch** machen den man vorher auch machen musste, es sei denn man hat nen Gnädigen Sachbearbeiter.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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