Erbschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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TorKnoll
Beiträge: 40
Registriert: 18.11.2010 10:33

Erbschaft

Beitrag von TorKnoll »

Hallo

Ich habe eine Frage, ich bekomm in den nächsten Wochen mein Erbe vom Stiefvater ausbezahlt 8750 Euro.
Ich lebe in einer Beziehung mit Tochter 4 Jahre.
Was wird mir alles Abgezogen?

Wäre lieb wenn jemand was weiss

lg
Torsten
Birgit63
Beiträge: 7
Registriert: 21.07.2011 11:45

Beitrag von Birgit63 »

Abgezogen wird dir nichts. Du fällst für eine Monate aus Hartz IV raus. Solange bis das Erbe verbraucht ist. D. h. aber nicht, dass du es verprassen kannst. Mit wieviel dir das monatlich angerechnet wird weiß ich nicht. Ich habe mal was von 1.000 Euro monatlich gehört. Das würde heißen, dass du 8 oder 9 Monate keine Hartz IV Leistungen bekommst.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Das Erbe beim Amt melden!!!!
Dann wird das Erbe auf bis zu 12 Monate als Einkommen angerechnet.
Nach diesen 12 Monaten einen neuen Antrag auf ALG II stellen. Der Rest zählt dann als Vermögen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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