Ortsabwesenheit beim Job-Center melden

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Marned
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Ortsabwesenheit beim Job-Center melden

Beitrag von Marned »

Ich bin ALGIIbezieher und muss am 21. Juli für 2 Wochen weg in meine Heimat. In der Eingliederungsvereinbarung stehen keine Meldefriste, deshalb wollte ich einfach am Montag meinen Berater anrufen und die Abwesenheit zu melden, bzw. befürworten lassen, zumal ich bis heute nicht wusste, wann ich weg bin. Ganz zufällig habe ich heute erfahren, dass die Ortsabwesenheit, bzw. Bitte um deren Bewilligung viel früher hätte schriftlich beantragen müssen. So schaffe ich es bis 21.Juli natürlich nicht. Ne, ich würde es am Montag machen, aber Job-Centermitarbeiter würden sich auf keinen Fall beeilen und ich den Bescheid bis 21 nicht bekommen würde.
Gibt es da einen Ausweg? Was würden Sie mir raten?

Danke im Voraus
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Einen generellen Anspruch auf eine Ortsabwensenheit haben Hartz IV Bezieher allerdings nicht. Ein Antrag muss immer von der Arge zugestimmt werden. So kann es passieren, dass die zuständige Behörde den Antrag auf Urlaub ablehnt. Das passiert zum Beispiel dann, wenn ein Arbeitsangebot vorliegt, eine Weiterbildung geplant ist oder ein Antritt bei einem sog. Ein-Euro-Job ansteht. Auch eine berufliche Eingliederung in dieser Zeit darf voraussichtlich nicht gefährdet werden.

Morgen anrufen oder besser hin gehen und das klären, zumal das sehr kurzfristig ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

und muss am 21. Juli für 2 Wochen weg in meine Heimat.
mh hört sich nach einer Notlage an....ist wer Krank in deiner Heimat oder ist es wie DjTermi vermutet "normaler" Urlaub?


Sicher ist, das du den Rat von DjTermi befolgen solltest und Morgen gleich dorthin (Anrufen) und es vor ort klären....

LG und viel erfolg ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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