Hilfe zu "Ganzil"

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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julu1977
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Hilfe zu "Ganzil"

Beitrag von julu1977 »

War heute bei beinem (neuen) SB zum Gespräch eingeladen. Ab August geht meine jüngere Tochter nun auch in den Kiga, die große geht schon. Stehe dem Arbeitsmarkt also ab August für die Vormittagsstunden wieder zur Verfügung.

Folgendes nun. Ich habe eine EGV unterschrieben. Unter Punkt 2 (Bemühungen von Herr .... zur Eingliederung in Arbeit) steht nun folgendes)

-durch Teilnahme an der Infoveranstaltung Ganzil (Einlandung erfolgt)

Der SB meinte das sein eine Maßnahme zur Integration etc. Die hätten gute Kontakte und so weiter. Infogespräch, dann zwei mal die Woche dort hin. Ich fragte ob die Teilnahme Pflicht sei. Er meinte, die Teilnahme an der Infoveranstaltung ja, alles weitere, ob das denn was für mich sei etc. besprechen wir dann im Anschluss.

Jetzt habe ich mal nach Ganzil "gegooglet" und habe reinste Horrorberichte über diesen Verein geslesen. Kann das jemand bestätigen und kennt jemand Genzil oder geht da zufällig auch jemand hin?

Und, da in der EGV ja nun steht, "Teilnahme an der Infoveranstaltung". Muss ich dann auch daran teilnehmen, oder kann ich das bei besagter Infoveranstaltung verweigern?

Danke...
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Julu,

schade das du wieder besseren Rat nun die EGV Unterschreiben hast!!!!!!!!!!!
leider wirst du dich jetzt auch an diesen Vertrag halten müssen.

Hättest du die EGV, zwechs Prüfung erstmal mitgenommen, hättest du diesen Passus streichen können und müsstest nicht dort hin...
Jetzt hast du mit dem SB nen Vertrag ausgehandelt und bist selber schuld.
Jetzt kannst du nichtmal nen Wiederspruch einlegen da du Unterschrieben hast.....

Tut mir leid das so sagen zu müssen.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
julu1977
Beiträge: 25
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Wohnort: Bad Segeberg

Beitrag von julu1977 »

Ziggi hat geschrieben:Hallo Julu,

schade das du wieder besseren Rat nun die EGV Unterschreiben hast!!!!!!!!!!!
leider wirst du dich jetzt auch an diesen Vertrag halten müssen.

LG Ziggi
Ja ich weiß, selbst Schuld :? Kann es nun nicht mehr ändern. Nur eines steht fest, nach Ablauf dieser EGV werde ich künftig keine mehr unterzeichnen...

Nochmals zu meiner Frage. Wie gesagt, in meiner EGV steht unter "2. Bemühungen von Herr ... zur Eingliederung in Arbeit"

Sich verpflichten sich etc.

- durch Teilnahme an der Infoveranstaltung Ganzil (Einladung folgt)

Mir ist nun klar das ich zu dieser Infoveranstaltung muss. Nur, ander, deren Berichte ich anderswo gelesen habe, hatten einen anderen Text in der EGV.

In etwa so...

- duch Teilnahme an der Maßnahme Ganzil für (beispielsweise) 6 Monate.

Das steht bei mir ja SO nicht konkret. Kann mir jemand sagen, ob ich nun zwar zur Infoveranstaltung muss, aber im Anschluss die Teilnahme an der Maßnahme ansich, ablehnen kann?!

Hier nochmal Punkt 3 aus dem von dir geposteten EGV "link"

(3) Wird in der Eingliederungsvereinbarung eine Bildungsmaßnahme vereinbart, ist auch zu regeln, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte schadenersatzpflichtig ist, wenn sie oder er die Maßnahme aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund nicht zu Ende führt.

Eine Bildungsmaßnahme wurde ja so nicht vereinbart (schon gar nicht der Umfang). Lediglich die Teilnahme án jener Infoveranstaltung...
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Julu,

naja, du musst zu der "Infoveranstaltung" ob du da dann mitmachst? ist nicht in der EGV? dann auch nicht unbedingt ein muss.
Es kann dich keiner zwingen dort auch zu unterschreiben oder dort wirklich mitzumachen....
Was hat deinn dein SB dazu gesagt, was habt ihr besprochen???? all das zu wissen, würde erleichtern dir Antworten zu geben.....

Davon abgesehen bedeutet ganzil > Unterstützung der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung mit ganzheitlichem Ansatz nicht mehr, es gibt viele Vereine welche unter diesem "Program" Arbeiten, so ne Hochschule, ein Dipl. Ing. und noch weitere....ist halt die Frage......

zu viele unbeantwortete sachen welche fehlen, der Link den ich dir gab....dort sthet eigentlicvh alles wissenswertes, wie du schon richtig bemerkt hast....
Was aber den SB nicht davon abhalten muss eine Sanktion zu verhängen.....ich mein, du hast diese Person dpch kennengelernt, kannst den ja einschäötzen ob wenn du das nicht machst der dir ne Sanktion reinwürgt oder ob der dir ne andere Chance gibt was anderes auszuprobieren.....das musst du anhand deines eindruckes feststellen.

Sicher ist, man unterschreibt niemals einen Vertrag ungepr+üft, weil wennich ne Waschmaschiene will, dann bestimme ich wo ich mir die Kaufe.....:mrgreen:

Gruß Ziggi
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