Warmwasser

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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TorKnoll
Beiträge: 40
Registriert: 18.11.2010 10:33

Warmwasser

Beitrag von TorKnoll »

hallo

habe eine frage zum warm wasser....wir beziehen es über normal öl heizung man liest im internet das nach der neuen reform diese anteile nicht mehr zu den regelsätzen gehören (abzug) sondern zu den KDU kosten ...und somit die heizkosten voll zu erstatten sind...ist das richtig?

wie muss ich jetzt vorgehen, habe neuen bewilligungszeitraum ab januar bis ende juni

lieben gruß
torsten
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo torsten

Hast richtig gelesen, brauchst auch nur abwarten ob man das auch wie geplant umsetzt.

Das Warmwasser wird nach dem neuen SGB II jetzt von den KdU erfasst und mit diesen ausgezahlt. Wenn Heizungsanlage auch das warme Wasser erzeugt.

Macht man Warmwasser mit einer dezentralen Anlage (z.B. Durchlauferhitzer oder Boiler) dann gibt es einen Mehrbedarf für die Warmwasserkosten der aus den einzelnen Regelbedarfsstufen als unterschiedlicher Prozentwert herausgerechnet wird.

Nachlesbar in der vom Bundestag beschlossenen Fassung SGB II:

§ 21 Mehrbedarfe.

(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden.
Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils

1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,

2. 1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Lebensjahr,

3. 1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder

4. 0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,

soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht oder ein Teil des angemessenen Warmwasserbedarfs nach § 22 Absatz 1 anerkannt wird.

Hier mal eine Tabelle:
http://www.loaditup.de/files/589739.pdf

Wenn bisher Warmwasserpauschalen bei den KdU herausgerechnet wurden und das vom Regelsatz gezahlt werden musste gibt es rückwirkend ab 1.1.2011 eine Rückzahlung über die Beträge denn:

SGB II § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

(6) Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach den §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ines65
Beiträge: 1
Registriert: 17.04.2011 07:11

Beitrag von Ines65 »

Guten Morgen
Bei uns im Haus hat jede Wohnung eine eigene Gastherme (Heizung/Warmwasser).Kommt für mich auch der Mehrbedarf in Frage ?
Ich beziehe ergänzend ALG2

Danke für die Antworten
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ines65

Bei Dir geschieht die Warmwasserbereitung dezentral, Kombitherme für Heizung/Warmwasser ist den Durchlauferhitzern und Boilern gleichgestellt, und die Pauschele für diesen Mehrbedarf wird Dir gezahlt werden.

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
dertutor
Beiträge: 2
Registriert: 17.04.2011 19:13

Beitrag von dertutor »

Hallo.

Sorry ich verstehe die vielen Gesetztestexte nicht. Wir haben im Haus eine Zentralheizung und ich bezahle monatlich 6,47€ als Warmwasseranteil von meinem Regelsatz.

Heißt das nun, dass ich diese für 2011 zurückfordern kann und mir nicht mehr abgezogen werden?

gruß,
Mario
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Ja so in etwa,
es sollte eigentlich von alleine ein Bescheid ergehen in dem das automatisch, genau wie die "Erhöhung" des Regelsatzes, rückwirkend ab 01.01.2011 ausgezahlt werden sollte....
Dafür hat des ja diese ganzen §§ schau
Wenn bisher Warmwasserpauschalen bei den KdU herausgerechnet wurden und das vom Regelsatz gezahlt werden musste gibt es rückwirkend ab 1.1.2011 eine Rückzahlung über die Beträge denn:

SGB II § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

(6) Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach den §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen.
hatte Melinde ja schon gepostet....

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
dertutor
Beiträge: 2
Registriert: 17.04.2011 19:13

Beitrag von dertutor »

Hallo.

Danke für die Information :)
Ich werde da bei meiner Leistungsberaterin morgen mal nachhaken.

gruß
kreativ68
Beiträge: 1
Registriert: 19.04.2011 02:33

überprüfungsantrag WW- Pauschale

Beitrag von kreativ68 »

Bitte weiter sagen und senden!!!
http://www.youtube.com/watch?v=em8LNwIYs7o
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