Ermäißgung Kindergarten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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julu1977
Beiträge: 25
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Ermäißgung Kindergarten

Beitrag von julu1977 »

Habe mal eine Frage, vielleicht kann mir diese jemand beantworten...

Meine Tochter geht seit letzten Jahr August in den Kindergarten. Die Stadt hat meinen Antrag auf Ermäßigung des Kostenbeitrages stattgegeben und somnit muss ich lediglich 15 % des Beitrages selbst tragen. So weit so gut. Diese Bewilligung, ihr werdet es wissen, ist naturlich auf sechs Monate, in meinem Fall bis zum 31.01.2011 befristet- Um weiterhin die Ermäßigung zu bekommen, muss man also spätestens nach Ablauf einen neuen Antrag stellen. Das habe ich nun leider verschwitzt. Meine Tochter lag bis vor kurzem mit "pfeifferschem Drüsenfieber" bei über 40 Fieber krank im Bett. Bei all den Sorgen etc. habe ich das nun also versäumt. Heute, als ich nun einen Kontoauszug geholt habe, fiel mir auf, dass der Kindergarten eben anstatt der 23,85€ 159€ abgebucht...Weiß jemand ob es nun möglich ist, das Ganze rückwirkend, also zum 01.02.2011 zu beantragen? hat da mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke....
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo julu1977,

du solltest dir vom Kinderarzt eine Bestätigung einholen das dein Kind, von tt.mm. bis tt.mm.2011, schwer erkrankt war und deine volle aufmerksamkeit brauchte.
Hiermit solltest du zum zuständigen Amt gehen und die sachlage erläutern, erbitten das man diese Ermäßigung rückwirkend zum 01.02.2011 erteilt da es dir leider nicht möglich war dich im vorfeld darum zu kümmern.
Sofern dort keine Unmenschen sitzen (wovon ich ausgehe, also das es keine Unmenschen sind) sollte diese sache damit auch erledigt sein und dir die Ermäßigung erteilt werden, damit auch das zuviel gezahlte wieder frei gegeben werden.

Gruß und viel erfolg Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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