Autokauf

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Autokauf

Beitrag von maikstacker »

Hallo,
meine Freundin muß sich jetzt ein neuen Gebrauchtwagen zulegen.
Muß sie das jetzt dem JobCenter mitteilen?
Ihren alten Wagen hat sie beim Amt angeben müssen.
Danke an alle.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hat sie denn das Alte nicht mehr?

wenn sie den Verkauft oder verschrottet hat und Geld dafür erhalten hat, sich davon das "neue" Gebrauchtfahrzeug leistet, dann ist das Geld welches für den Alten eingegangen ist auch nicht als einkommen zu werten.

Da ein Auto bis hin zu einem bestimmten Betrag "sonderschonvermögen" ist, besser anmelden also mitteilen.

In manchen fällen, kann man auch ein Darlehen wegen der Anschaffung eines Gebrauchtwagens bekommen, z.B. wenn es für die Arbeit unabdingbar
(erreichbarkeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln sichergestellt) ist, nur mal so am rande bemerkt.

PKW / Auto

Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Vermögens ebenfalls unbeachtet bleibt ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

Eine aktuelle berufs- oder ausbildungsbezogene Notwendigkeit zum Besitz eines PKW ist nicht erforderlich. Die Angemessenheit des jeweiligen Kraftfahrzeuges ist anhand seines Verkehrswertes zu bestimmen. Zurzeit wird ein PKW, für den ein privater Verkäufer einen hypothetischen Erlös von nicht mehr als 7.500 Euro nach Abzug von möglicherweise bestehenden Kreditverpflichtungen erzielen kann, als noch angemessen angesehen.

Im Einzelfall sind jedoch hiervon abweichende Einschätzungen im Rahmen der Angemessenheit denkbar. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund von körperlichen Einschränkungen ein teurerer PKW mit Automatikgetriebe notwendig ist oder wenn ein PKW mit vielen Sitzplätzen der Mutter einer Großfamilie zur besseren Vereinbarkeit von Kindeserziehung und Beruf dient.

Bisher nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob im Falle der Unangemessenheit eines Kfz dessen kompletter Verkehrswert oder lediglich die Differenz zwischen Verkehrswert und Kfz-Freibetrag (in der Regel 7.500 Euro) als Vermögen zu berücksichtigen und damit durch die Grundfreibeträge zu decken ist.
Quelle
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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