Mehrbedarf bei chronischer Krankheit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maikstacker
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Mehrbedarf bei chronischer Krankheit

Beitrag von maikstacker »

Guten Tag!

Meine Freundin ist nun ALG 2 bezieher.
Sie leidet seid Jahren schon an Multiple Sklerose und hat nun auch einen Mehrbedarf beim Jobcenter gestellt.
Der Mehrbedarf wurde auch von der Neurologin auf dem MEB Formular bestätigt.
Das Jobcenter hat nun den Mehrbedarf nicht genehmigt als Begründung ist genannt worden. " Ein Mehrbedarf besteht nur, wenn wegen einer Erkrankung aus medizinischen Gründen zwingend eine besondere Ernährung einzuhalten ist und diese teurer ist als eine sogenannte Vollkost.
Vollkost ( = gesunde Mischkost ) ist die Ernährungform die auch allen gesunden Menschen empfohlen wird.

Besteht jetzt die Möglichkeit eines Widerspruches ?
Oder gibt es für eine Multiple Sklerose Erkrankung keinen Mehrbadarf mehr.
Vielen Dank an alle.
Ziggi
Moderator
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Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Re: Mehrbedarf bei chronischer Krankheit

Beitrag von Ziggi »

maikstacker hat geschrieben:Guten Tag!

Meine Freundin ist nun ALG 2 bezieher.
Sie leidet seid Jahren schon an Multiple Sklerose und hat nun auch einen Mehrbedarf beim Jobcenter gestellt.
Der Mehrbedarf wurde auch von der Neurologin auf dem MEB Formular bestätigt.
Das Jobcenter hat nun den Mehrbedarf nicht genehmigt als Begründung ist genannt worden. " Ein Mehrbedarf besteht nur, wenn wegen einer Erkrankung aus medizinischen Gründen zwingend eine besondere Ernährung einzuhalten ist und diese teurer ist als eine sogenannte Vollkost.
Vollkost ( = gesunde Mischkost ) ist die Ernährungform die auch allen gesunden Menschen empfohlen wird.

Besteht jetzt die Möglichkeit eines Widerspruches ?
Oder gibt es für eine Multiple Sklerose Erkrankung keinen Mehrbadarf mehr.
Vielen Dank an alle.
Äh,
ja sie sollte Wiederspruch einlegen!

Schau mal hiernach, seite 18, jedoch sollte da auch ein Entsprechend schwerer Verlauf da sein. Laut "Empfehlungen des
Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV)" ist:
Ein krankheitsbedingter Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung ist bei folgenden Erkrankungen in der Regel nur bei schweren Verläufen oder dem Vorliegen besondere Um-stände zu bejahen.

................
...
.....
...

Multiple Sklerose (degenerative Er-krankung des Zentralnervensystems, häufig schubweise verlaufend)
Mehrbedarf aufgrund einer
verzehrenden Krankheit
somit könnte es sein, das wenn ihr euch wehrt, das es bis zu 36€ mehr im Monat gibt. ABER es wurde ja beschlossen, das wiederkehrende also laufende Ausgaben wegen Gesundheitlicher probleme auch geltend gemacht werden können, also ab zum Azrt und rausfinden was da benötigt wird, dann Anträge stellen wegen Unabweisbarem laufenden Bedarf wegen der Gesundheitlichen einschränkungen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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maikstacker
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Beitrag von maikstacker »

Hallo!

Kannst Du mir den Link noch mal extra aufführen?

Vielen Dank.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Der Link Extra

weiss nicht was da grad nicht will aber geh auf diese Seite und doppelklicke § 21 SGB II / Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt / Stand: 08.06.2010

hoffe es klappt diesmal

Gruß Ziggi
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maikstacker
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Beitrag von maikstacker »

Danke für den Link.
Wie sollte nun der Widerspruch lauten??
Ich muß ihn ja irgendwie begründen können.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Naja,

man könnte so schreiben, muss aber nicht, vorschlag
laut §21 SGB 2 Abs 5 ist ein Mehrbedarf anzuerkennen, da Frau xxx durch ihre Erkrankung dringenden Bedarf hat.

Laut Dt Verein .........
ist:
Ein krankheitsbedingter Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung ist bei folgenden Erkrankungen in der Regel nur bei schweren Verläufen oder dem Vorliegen besondere Um-stände zu bejahen. Siehe hierzu die ausführungen des Vereins.

Anbei Attest von Behandelndem Arzt, worauf klar zu erkannen ist, das dieser Besondere Mehraufwand zur Ernährung gegeben ist.

MFG Faru xxx
man kann einfach mal versuchen, mit hilfe eines Attestes des Behandelnden Arztes und dem hinweis auf den Deutschen Verein für ......
ein mehrbedarf ncht von der Hand zu weisen ist und der Verweis auf eine sogenannte Vollkost, nicht zulässig ist.


BEDENKE:

Die ARGE ist gehalten möglichst wenig an Geldeern für ALG2 auszugeben, das beinhaltet das einschüchtern von "neulingen" wie z.B. auch das verweigern von Mehrbedarfen wenn sie nicht unabwendbar sind. Also alleine das man einen Wiederspruch macht, kann zum erfolg führen. Die verweise auf den Dt Verein für .... und den §21 Abs. 5 SGB2 sind dabei nur zweck das Attest ist weit wichtiger und wenn dann Beschieden werden sollte, das es keionen Mehrbedarf geben sollte gibt es noch den Klageweg, Kostenfrei und langwierig aber möglich.
Bitte versucht im Wiederspruch zu schreiben, das der Mehrbedarf als Vorschussleistung erbeten wird ( könnte klappen muß aber nicht).
Ihr könntet auch, was ich wiederum machen würde, einen Termin zur Bescheidung an das ende des Wiederspruches geben ( Vier Wochen) und dann (wenn noch kein Bescheid ergangen ist) Erinnern mit erneutem Termin wegen der Dringlichkeit ( es sei denn ihr hättet den Mehrbedarf als Vorschussleistung durch) diesmal zwei Wochen. Wenn diese dann verstrichen sind würde ich mal ganz kleinlaut beim Sozialgericht um Hilfe bitten ( Einstweiliger Rechtsschutz), manchmal beschleunigt das das Verfahren ungemein.

Aber bitte nicht vergessen, immer schön höflilch und evtl. etwas kleinlaut aber mit rechtsbewustsein auftreten, das hift oft, nicht immer.

Gruß Ziggi
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maikstacker
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Beitrag von maikstacker »

Hallo,
was soll ich nun unter " Laut Dt Verein .........
" verstehen ??
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

maikstacker hat geschrieben:Hallo,
was soll ich nun unter " Laut Dt Verein .........
" verstehen ??
Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV)
liess doch einfach mal die pdf: § 21 SGB II / Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt / Stand: 08.06.2010
da steht alles was man wissen muß.

Ich kann nicht alle hausaufgaben für euch machen, ihr müsst euch schon selber durchlesen, ich les das ja auch.


ziggi
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