Elterngeldanrechnung ab 1.01.2011 durch arge !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Surfmaus
Beiträge: 61
Registriert: 27.09.2006 16:51

Elterngeldanrechnung ab 1.01.2011 durch arge !

Beitrag von Surfmaus »

Hallo

Habe mal wieder eine frage, ab 1.01.2011 wird ja das elterngeld voll auf hartz 4 angerechnet. dadurch werde ich wahrscheinlich (wenn ich nicht noch einen weg finde mich gegen diese anrechnung zu wehren, da mir ja schon 2010 bewilligt wurde) aus dem Hartz 4 bezug rausfallen, da ich jetz 589 euro bekomme und an elterngeld 675 Euro. Meine zwillinge sind 4 monate. Folgende Frage, kann ich, da ich mich ja auch dann selber krankenversichern muss und meine kinder, den betrag, ich glaub 140 euro sind das bei meiner kasse, beim amt als sogenannten bedarf anmelden das ich wieder in den bezug reinrutsche ? als alleinerziehende mit drei kindern hab ich nicht unbedingt die 140 euro locker sitzen im monat.

Über antworten würde ich mich freuen !

Gruss
nakres
Beiträge: 40
Registriert: 16.09.2008 19:34

Beitrag von nakres »

du kannst dich über das elterngeld versichern.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Wenn du durch das Versichern von dir und denm Kindern Bedürfdig wirst, dann hast du wieder Anspruch auf ALG2.

Vorrangig ist abwer Kindergeldzuschlag, Wohngeld und alles andere zu Beantragen, du kannst dir das von und mit der SB ausrechenn lassen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten