Hallo
Habe mal wieder eine frage, ab 1.01.2011 wird ja das elterngeld voll auf hartz 4 angerechnet. dadurch werde ich wahrscheinlich (wenn ich nicht noch einen weg finde mich gegen diese anrechnung zu wehren, da mir ja schon 2010 bewilligt wurde) aus dem Hartz 4 bezug rausfallen, da ich jetz 589 euro bekomme und an elterngeld 675 Euro. Meine zwillinge sind 4 monate. Folgende Frage, kann ich, da ich mich ja auch dann selber krankenversichern muss und meine kinder, den betrag, ich glaub 140 euro sind das bei meiner kasse, beim amt als sogenannten bedarf anmelden das ich wieder in den bezug reinrutsche ? als alleinerziehende mit drei kindern hab ich nicht unbedingt die 140 euro locker sitzen im monat.
Über antworten würde ich mich freuen !
Gruss
Elterngeldanrechnung ab 1.01.2011 durch arge !
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wenn du durch das Versichern von dir und denm Kindern Bedürfdig wirst, dann hast du wieder Anspruch auf ALG2.
Vorrangig ist abwer Kindergeldzuschlag, Wohngeld und alles andere zu Beantragen, du kannst dir das von und mit der SB ausrechenn lassen.
Gruß Ziggi
Vorrangig ist abwer Kindergeldzuschlag, Wohngeld und alles andere zu Beantragen, du kannst dir das von und mit der SB ausrechenn lassen.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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