muss ich das zurück zahlen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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samira191
Beiträge: 76
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muss ich das zurück zahlen

Beitrag von samira191 »

Also so langsam verlier oich die Nerven, dsa wird man bestraft wennman arbeit aufnimmt!

Letztes Jahr habe ich komplett Alg 2 bezogen, dann kam was erfreuliches ich habe einen Job gefunden Beginn 1.11.09. Dann aber dachte ioch mir wie überbrücke ich den Monat November wie soll ich Mierte geschweige meinen Lebensunterhalt bestreiten? Wenn ich doch erst ende November entlohnt werde???Ich also hin zur Arge die mir dann sagten die zahlen für den Monat November, damals sagten die mir wenn 9ich mein Gehalt im Folgemonat bekomme müsste ich es nicht zurück zahlen hab das damals schon nicht ganz verstanden, sie wollten eine Lohnabrechung haben. Diese haben sie dann pünktlich am 2 Dezember 09 bekommen. Da ich seit dem nix mehr gehört habe dachte ich dann es hat sich erledigt.

Ja Pustekuchen heute mach ich den Briefkasten auf und mich trifft der Schlag

hier mal die ersten wichtigten Sätze.

Sehr geehrte ......

nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom 1.11.09 bis 30.11.09 Leistungen nach dem SGBII in Höhe von 643,82 zu Unrecht bezogen.

Seit dem 1.11.09 gehen sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigunh nach. Bisher wurde davon ausgegangen das sie Ihr gGehalt
im Folgemonat erhalten. Am 13.10.2010 wurde bekannt dass Sie ihr Gehalt bereits immer jeweils Ende eines Monats erhalten

Ich beabsichtige sie daher den o.g. Betrag von Ihnen zurück zu fordern,



Was mache ich jetzt

Ist das rechtens?

Gibt es da keine Jahresfristen?
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: muss ich das zurück zahlen

Beitrag von Corica »

samira191 hat geschrieben:Also so langsam verlier oich die Nerven, dsa wird man bestraft wennman arbeit aufnimmt!

Letztes Jahr habe ich komplett Alg 2 bezogen, dann kam was erfreuliches ich habe einen Job gefunden Beginn 1.11.09. Dann aber dachte ioch mir wie überbrücke ich den Monat November wie soll ich Mierte geschweige meinen Lebensunterhalt bestreiten? Wenn ich doch erst ende November entlohnt werde???Ich also hin zur Arge die mir dann sagten die zahlen für den Monat November, damals sagten die mir wenn 9ich mein Gehalt im Folgemonat bekomme müsste ich es nicht zurück zahlen hab das damals schon nicht ganz verstanden, sie wollten eine Lohnabrechung haben. Diese haben sie dann pünktlich am 2 Dezember 09 bekommen. Da ich seit dem nix mehr gehört habe dachte ich dann es hat sich erledigt.

Ja Pustekuchen heute mach ich den Briefkasten auf und mich trifft der Schlag

hier mal die ersten wichtigten Sätze.

Sehr geehrte ......

nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom 1.11.09 bis 30.11.09 Leistungen nach dem SGBII in Höhe von 643,82 zu Unrecht bezogen.

Seit dem 1.11.09 gehen sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigunh nach. Bisher wurde davon ausgegangen das sie Ihr gGehalt
im Folgemonat erhalten. Am 13.10.2010 wurde bekannt dass Sie ihr Gehalt bereits immer jeweils Ende eines Monats erhalten

Ich beabsichtige sie daher den o.g. Betrag von Ihnen zurück zu fordern,



Was mache ich jetzt

Ist das rechtens?

Gibt es da keine Jahresfristen?
ich glaube ja.
da du das geld am ende des monats bekommen hast.
wäre es am ersten 12. gekommen könnten sie nichts zurückholen.
was haben die leute für eine zeit das alles zu überprühfen.
lg dieter
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
hier gilt halt das Zuflussprinzip...

Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also in der Regel der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde.

Zurückzahlen musst Du nur dann etwas, wenn durch dein anrechenbares Einkommen eine Überzahlung an ALG II erfolgt ist, in Höhe dieser Überzahlung.

b) Es gilt das Zuflussprinzip, daher das Einkommen ist immer in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt, und wenn es erst am letzten Tag des Monats ist: Durchführungshinweise zu SGB2 § 11 RZ 11.55.

Beispiel:

Mai ALG II plus Mai Eingang Lohn/Gehalt = ALG II wird angerechnet
Mai ALG II aber Mai kein Lohn/Gehalt = ALG II wird nicht angerechnet

Wenn du also in einem Monat ALG II und Lohn/Gehalt erhalten hast, dann gilt:
War der jeweilige Lohn so hoch, dass nach Abrechnung des Erwerbstätigenfreibetrages nach § 11 SGB II und dem Selbstbehalt nach § 30 SGB II dein Bedarf gedeckt war, ist das volle ALG II zurückzuzahlen. Sollte aber das "anrechenbare Einkommen" niedriger sein als dein Bedarf, so besteht ein Restanspruch auf ALG II (sogenannte Aufstockung), d. h. das ALG II ist nur bis auf den Restanspruch zurückzuzahlen.

Die Berechnung erfolgt für jeden Monat einzeln:

Bruttolohn
- gesetzliche Abzüge
= Nettolohn
- Absetzungsbeträge nach §11 SGB II
- Selbstbehalt nach § 30 SGB
= anrechenbares Einkommen*

Wenn dieser Betrag* größer ist als dein ALG II-Anspruch, dann erfolgt eine komplette Rückzahlung, sonst nur eine Teilrückzahlung.

Was genau bei der Berechnung zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden: Ratgeber Einkommensanrechnung


Bitte beachten:
* ALG II muß am Anfang des Monats zur Verfügung stehen.
* Lohn/Gehalt wird am Ende des Monats gezahlt und steht entweder im Abrechnungsmonat oder erst im nächsten Monat zur Verfügung (Zufluss!).

Sollte also die ARGE die Leistungen sofort bei Arbeitsaufnahme, d. h. noch VOR der 1. Lohn-/Gehaltszahlung einstellen, dann UMGEHEND Widerspruch einlegen.

Sobald die erste Lohn-/Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers vorliegt, legt ihr der ARGE eine Kopie vor, damit diese berechnen kann, ob in Zukunft noch Ansprüche bestehen (Aufstockung) oder nicht.

Ich hoffe das Hilft Dir weiter...

LG
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
samira191
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Beitrag von samira191 »

das heisst also das man bstraft wenn man arbeiten geht und dann direkt 40 schulden am arsch hat sorry aber so ist es doch dann
Corica
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Beitrag von Corica »

samira191 hat geschrieben:das heisst also das man bstraft wenn man arbeiten geht und dann direkt 40 schulden am arsch hat sorry aber so ist es doch dann
nein du hast ja geld für den monat vom amt bekommen.
und das schon am ersten für den ganzen monat.
nun hast du ja gearbeitet und geld bekommen auch für diesen monat.
möchtest du jetzt geld vom amt und geld aus deiner arbeit haben ?
leider hat dein arbeitgeber deinen lohn den selben monat gezahlt
wo auch schon das amt in vorkasse gegangen ist.
ist leider dum gelaufen.

Lg dieter
samira191
Beiträge: 76
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Beitrag von samira191 »

ja klar ist man die doofe und hat schulden am arsch kann es vielleicht sein das ich wennich am 30.11 lohn bekomme davon die miete für den 1.12 zahlen muss
samira191
Beiträge: 76
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Beitrag von samira191 »

das geld was ich ende november bekomme davon lebe ich doch den ganzen dezember und nicht den november
Corica
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Beitrag von Corica »

samira191 hat geschrieben:das geld was ich ende november bekomme davon lebe ich doch den ganzen dezember und nicht den november
bei alg2 bekommst du das geld am ersten jeden monats.
gehst du arbeiten bekommst du es erst einen monat
später.
oder kennst du einen arbeitgeber der geld im vorraus bezahlt. ?
hast du noch nie gearbeitet ?

LG dieter

PS. wo sind die fachleute ?
Ziggi wo bist du ??????
Lg dieter
samira191
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Beitrag von samira191 »

ja es geht doch wohl darum das ich so schulden mache wenn ich arbeite gehe

kennst du jemanden der miit dem lohn der er ende november bekommt die miete für den 1.11 und 1.12 bezahlen kann
Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Samira,

hatte dir ne pn geschrieben, bitte um antwort

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

HAllo Samira,

schau mal in dein Postfach ;)


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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