Ablehnung Folgebewilligung!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Ablehnung Folgebewilligung!

Beitrag von buxi »

Hallo ihr Lieben
seit fast 3 Jahren bekomme ich mit meinem 13 jährigen Sohn ergänzend 180 Euro zu meinem Gehalt für die KDU. In diesen letzten 3 Jahren hat sich mein Nettogehalt um ca. 20 Euro gesteigert ansonsten keine Änderungen. Auch keine Änderungen seit dem letzten Bewilligungsbescheid. Nun kam die Ablehnung des neuen Bewilligungsbescheides mit der Begründung ich könne meinen Bedarf auch mit Kindergeldzuschlag und Wohngeld decken.
Den Kindergeldzuschlag brauche ich gar nicht erst zu stellen, da mein Sohn eine Unterhaltszahlung von 250 Euro erhält. Das übersteigt ja die 140 Euro und somit gehöre ich nicht zum berechtigten Personenkreis....oder liege ich da mit meiner Denkweise falsch?
Mein Bedarf wurde mit 1205€ errechnet und mein tatsächliches gesamtes Einkommen mit 1006€. Den Antrag für Wohngeld habe ich gestellt aber ich bin auf der Suche nach Haken. Ich werde GEZ zahlen müssen, ich bekomme den 100€ Zuschuss nicht mehr, das Jobcenter wird um die geplante Unterstützung bei Nachhilfe und Vereinsbeiträgen von Kindern drumherum kommen. Klar bin ich froh, wenn ich das Jobcenter loswerde, hab jedoch die Befürchtung, daß mir im Geldbeutel weniger Geld bleiben wird.
Übrigens habe ich in 2. Instanz gegen die Arge beim Landessozialgericht durch einen Vergleich einen Prozeß wegen nichtanerkannter KDU gewonnen. Die Arge musste mir fast 5200€ für 2,5 Jahre rückwirkend bezahlen.
Kämpfen lohnt sich. Weiterhin nicht einschüchtern lassen. Den Rechtsvertreter meiner Arge habe ich dabei kennen gelernt und das war wirklich eine Null
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo buxi,
Den Kindergeldzuschlag brauche ich gar nicht erst zu stellen, da mein Sohn eine Unterhaltszahlung von 250 Euro erhält. Das übersteigt ja die 140 Euro und somit gehöre ich nicht zum berechtigten Personenkreis....oder liege ich da mit meiner Denkweise falsch?
also, wenn ich mich nicht täusche sollte doch da irgendwie in der berechnung zu sehen sein wiebiel du an kKindergeldzuschlag erhalten könntest? würde an deiner Stelle den Antrag Stellen und abwarten was da Passiert:

Wenn Wohngels und Kindergeldzuschlag wirklich für eine Besserstellung sorgen sollten, dann Freu dich, wenn nicht würde ich sofort wieder einen rückwirkenden wiederbewilligungsanntrag Stellen oder besser noch einen Antrag auf vorübergehende Dahrlehnsweise auszahlung mit abtretung derer noch nicht entschiedenen Wohngeld Kindergeldzuschlag bis zur Bescheidung derer um eine Unterdeckung zu vermeiden.

Gruß Ziggi

und Ja kämpfen lohnt in den meisten Fällen. :roll:
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

kinderzuschlag bekommt man nur wenn man keine unterhaltsleistungen bekommt bez.weniger als 140 euro,,,

kinder die vollen unterhalt bekommen ist der bedarf gedeckt..aber ist in deinen 1000 euro auch schon der unterhalt einberechnet??den sonst hättest du mit deinem sohn ja 1250 euro und damit seit ihr über dem satz
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buxi
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Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Ziggi und babydoll
es lag keinerlei Berechnungsbeispiel der Ablehnung bei. Nur daaß ich und die Mitglieder meiner BG Einkommen in Höhe von 1006€ habe und der monatliche Gesamtbedarf sich 1205€ beläuft. Daß ich nun vorrangig bestehende Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern geltend machen soll. bei den 1006€ wurde mein Einkommen durch Arbeit und der Unterhalt meines Sohnes zusammengerechnet und eine Pauschale abgezogen.
Lieben Dank erst mal für eure Antworten.
Ich hab gegen den Ablehnungsbescheid vorsorglich Widerspruch eingelegt, falls mit dem Wohngeld was schieflaufen sollte.
buxi
Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Nun buxi,

dann geh mal auf http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... %20Rechner und schau wieviel Wohngeld ihr bekommen müsstet. Wenn man keine Fehler macht (bitte genau Lesen bevor man eingaben macht) ist das ergebniss auch recht genau.

Gruß Ziggi
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