Titel Unterhalt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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japachami
Beiträge: 1
Registriert: 12.10.2010 21:18
Wohnort: Recklinghausen

Titel Unterhalt

Beitrag von japachami »

Hallo zusammen..

Bei uns liegt folgender Fall vor und wir bräuchten dringend Hilfe...

Mein Freund und ich sind zusammen gezogen.Klar das ich es beim Arbeitsamt melden mußte,da ich Hartz 4 beziehe.
Das haben wir auch zusammen getan.Nun haben wir folgendes Problem mit Unterhalt.Mein Freund hat 4 Kinder.
1 Kind,welches unehelich ist und für welches auch ein Titel besteht.Für dieses Kind zahlt er auch dementsprechend den
Unterhalt.Dann hat er noch 3 weitere eheliche Kinder für welche kein Titel besteht.
Er hat sich mit seiner Exfrau geeinigt und zahlt jeden Monat 450€.Verdienen tut er knapp 1600€.
Nun verlangt das Arbeitsamt einen Titel oder sagen wir eher 3 Titel weil sie sonst die Unterhaltszahlungen nicht anerkennen können.Das heißt uns werden jeden Monat die 450€ Unterhalt die er zahlt mit angerechnet,
obwohl er sie gar nicht hat.
So komm ich oder wir doch nie wieder vom Arbeitsamt weg.Das wären für meinen Freund über 1000€ Unterhalt im
Monat.Die,wenn NUR ein Titel drauf besteht von seinem Arbeitseinkommen in Abzug gebracht werden können.
Warum gibt sich das Arbeitsamt nicht mit den 450€ zufrieden? Um so weniger müßten sie doch zahlen.
Dazu muß ich sagen das ich auch 4 Kinder habe und nur für eines davon Unterhalt bekomme.
Diese Titel bestehen ja eine lange Zeit über und ich weiß nicht wo das Problem ist wenn er sich,auch schriftlich mit seiner Exfrau über diese 450€ geeinigt hat.
Bitte sagt uns ob diese Titel wirklich beantragt werden müssen oder es da noch einen anderen Weg gibt.

Danke
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo japachami,

ja, das Arbeitsamt kann auf einem Titel bestehen, wobei dieser nicht unbedingt vom Gericht sein muß. Also die Titulierung des Kindesunterhaltes geht über
ob der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen Sie in irgendeiner Form tituliert ist: Dies kann durch Unterzeichnung einer vollstreckbaren Urkunde beim Jugendamt, druch eine vom Notar beurkundete Erklärung oder durch ein Gerichtsurteil geschehen sein
hoffe das hilft euch.



Frage, du hast gemeldet das dein Freund zu euch gezogen ist, ihr seit also kein Jahr zusammen? das hab ich doch richtig verstanden, dann gilt folgendes
Um auch eine uneheliche Lebensgemeinschaft, die grundsätzlich nicht zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet ist, als Bedarfsgemeinschaft zu qualifizieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss eine Wohngemeinschaft bestehen, die Personen also zusammenleben. Zweitens muss zwischen ihnen eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegen, d.h. sie müssen sich Einnahmen und Ausgaben teilen. Als Drittes wird vorausgesetzt, dass die Personen in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft miteinander verbunden sind, also füreinander auch mit dem Einkommen oder Vermögen einstehen und ihren Lebensunterhalt sichern wollen. Und schließlich muss diese Gemeinschaft auf Dauer angelegt sein und mindestens etwa ein Jahr bestehen.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt keine uneheliche Lebensgemeinschaft im Sinne des Sozialrechts vor. Dann darf die Agentur für Arbeit die Personen nicht in eine Bedarfsgemeinschaft einstufen.
Quelle


Ihr solltet also mit Hilfe( Anwalt oder Hilfeverein) Wiedersprechen und das missverständniss klären. Viele Amter reagieren erst nach ANwaltlichen schreiben nach geltendem Recht.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

es ist ja so das jedem kind viel mehr unterhalt zusteht...

das amt hat natürlich intesse dran die kosten gering zu halten und falls mal eine größere summe beim vater zu holen ist hätte das amt sowie die ex frau mit dem titel ein recht auf den fehlenden unterhalt..

obwohl wir nur wohngeld und kinderzuschlag bekommen bin ich auch verpflichtet alles zu tun um den unterhalt zu bekommen...
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