Nebenkosten 2009

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Nebenkosten 2009

Beitrag von maikstacker »

Hallo meine Freundin hat heute ihr Nebenkosten für 2009 bekommen.
Sie hat eine Nachzahlung von 135€.
Sie bekommt bis zum 25.09. ALG 1 und ab 26.09 ALG 2.
Die Monatliche Miete ist jetzt natürlich auch gestiegen.
Übernimmt das Job Center jetzt auch die Nachzahlung??
Vielen Danke wieder für eure Mühe.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo maikstacker

Wenn die Betriebskostennachzahlung fällig wird wenn sie schon im SGB II steckt wird es übernommen.

Zugang einer Rechnung ist übrigens nicht gleichbedeutend mit Fälligkeit sondern bedeutet das Datum zu dem das Geld spätestens beim Vermieter sein muss.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Beitrag von maikstacker »

Fällig wird der Betrag zum 1.11.2010.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Da sie zum Zeitpunkt der Nachzahlung nicht im Bezug von ALG II war wird dies auch nicht erstattet. Hier zählt wie Melinde schon sagt: Wann die REchnung geschrieben wurde nicht zu wann sie fällig wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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