Befristeter Zuschlag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Befristeter Zuschlag

Beitrag von maikstacker »

Hallo,
meine Freundin hat heute nun ihren Bescheid für das ALG 2 erhalten.
In der Berechnung ist aber nicht aufgeführt das sie den Befristeten Zuschlag ( § 24 SGB 2 ) erhält, obwohl sie zuvor über 2 jahre vorweg gearbeitet hat.
Ihren Mehrbedarf wegen einee Behinderung wurde auch nicht berücksichtigt.
Soll sie jetzt nun Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen?, oder erhält sie später eine seperaten Bescheid über diese Leistungen.
Ich bedanke mich wieder mal für eure hilfe.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Wiederspruch einlegen!

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo maikstacker

Da ist in die Berechnung wohl voreilig schon er mit der Verabschiedung der Änderung beim SGB II einhergehende Wegfall des Armutsgewöhnungszuschlag eingeflossen. Etwas voreilig, das tritt erst ab 1.1.2011 in Kraft.

Darum Ziggi´s Rat folgen und Widerspruch.

Gruss

Wer sich die Begründung für den Wegfall § 24 SGB II durchlesen mag und einen Eimer bereitstellt:
hier ab Seite 70 breitet sich der Zynismus richtig aus:
"Der befristete Zuschlag ist keine bedürftigkeitsabhängige Leistung und daher weder aus den Grundrechten geboten noch trägt er zur Funktionsfähigkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei. Die Funktion des befristeten Zuschlags ist überholt. .......Zudem sind die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - insbesondere ihre Höhe - inzwischen allgemein bekannt, so dass sich potenziell Betroffene bereits während des Bezugs von Arbeitslosengeld gegebenenfalls auf die Höhe der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einstellen können. Auch insoweit ist eine Abfederung des Übergangs nicht mehr erforderlich...."

Wenn Du also aus einem brennenden Haus springst und die Höhe einschätzen kannst erübrigt es sich das die Feuerwehr ein Sprungtuch ausrollt. Du kannst die Aufprallwucht anderweitig abfedern.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Sind wir Heut wieder Sarkastisch oder war das etwa ironie? 8)

Lieben Gruß Ziggi
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