Frage wegen Überzahlung ! Dringend !!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Surfmaus
Beiträge: 61
Registriert: 27.09.2006 16:51

Frage wegen Überzahlung ! Dringend !!!!

Beitrag von Surfmaus »

hallo !

Bei mir stellt sich folgendes problem. ich hoffe mir kann schnell jemand helfen !
ich hab am 19.07.2010 zwillinge bekommen. Habe für August leistungen erhalten, aber auch in diesem monat kindergeldnachzahlung, mutterschaftsgeld und Unterhaltsvorschuss. Alles in allem waren das ca. 3000 euro. nun zu meiner eigentlichen frage, das ich die leistungen für august zurückzahlen muss ist mir vollkommen klar, aber mir wurde bei der arge gesagt, das ich von dem rest die nächsten monate leben soll und erst wenn das aufgebraucht ist hätte ich wieder anspruch auf leistungen. Das heist für mich das ich nicht mal mit meinen kindern versichert bin oder lieg ich da falsch ?
Mutterschaftsgeld habe ich am 20.08 erhalten für die zeit für 7.06. - 11.10 wird das bei der arge dann rückwirkend auf die monate gerechnet oder wie verhält sich das mit den ganzen rückzahlungen ?

LG
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Surfmaus

Erstmal Glückwunsch zu den Kindern und Alles Gute.

Gesagtes ist immer riskant, Du hast das Recht auf einen schriftlichen Änderungsbescheid denn Du hast auch eine schriftliche Veränderungsmitteilung abgegeben.

Das mit der Anrechnerei von Kindergeldnahzahlungen ist insofern richtig weil ARGE im Zeitraum, als noch kein Kindergeld kam dieses auch nicht angerechnet hatte.
Wie auch der Unterhaltsvorschuss ist Kindergeld anrechenbares Einkommen und eine Nachzahlung wird als einmalige Einnahme angerechnet.

Wie das im einzelnen gelegelt ist kannst Du bei den Hinweisen der BA zum § 11 nachlesen, ab Randziffer 11.12 und bei 11.12a steht was über den Verteilzeitraum damit kein Verlust des Krankenversicherungsschutzes droht.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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