Hallo.
Ich habe euer Forum gefunden und musste mich sofort anmelden.
Ich habe einen 6 j Sohn für den heute Pflegestufe 1 bewilligt wurde.Meine erste Frage darf das Pflegegeld oder die Nachzahlung einbehalten werden von der Arge oder darf es angerechnet werden?
Weil es soll ja der Pflege meines Sohnes dienen.
Und meine zweite Frage ich bekomme im moment Mehrbedarf weil ich Alleinerziehend bin,dieser wird ja gekürzt wenn mein Sohn im November 7 wird,jedoch habe ich schriftlich das mein Sohn einer erhöhten Betreeuung und Beaufsichtigung bedarf,ist das ein Grund um den vollen Satz mehrbedarf zu erhalten,denn er wird ja nicht selbstständiger,im gegenteil.
Pflegegeld und Hartz4 und Mehrbedarf
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Steffi1987
Das Pflegegeld nach SGB XI gilt als privilegiertes Einkommen und wird nicht angerechnet nachlesbar: hier bei Hinweise, Seite 35, Randziffer 11.111, gilt auch für die Nachzahlung.
Auch wenn der Alleinerziehendenzuschlag wegfällt, es gibt keinen Ersatz in Form des Mehrbedarfs für Behinderte (§ 21 Abs.4 SGB II) weil es den nur für erwerbsfähige gibt. Erwerbsfähigkeit gilt ab 15. Lj.
Gruss
Das Pflegegeld nach SGB XI gilt als privilegiertes Einkommen und wird nicht angerechnet nachlesbar: hier bei Hinweise, Seite 35, Randziffer 11.111, gilt auch für die Nachzahlung.
Auch wenn der Alleinerziehendenzuschlag wegfällt, es gibt keinen Ersatz in Form des Mehrbedarfs für Behinderte (§ 21 Abs.4 SGB II) weil es den nur für erwerbsfähige gibt. Erwerbsfähigkeit gilt ab 15. Lj.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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