Pflegegeld und Hartz4 und Mehrbedarf

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Steffi1987
Beiträge: 5
Registriert: 14.07.2010 20:44

Pflegegeld und Hartz4 und Mehrbedarf

Beitrag von Steffi1987 »

Hallo.

Ich habe euer Forum gefunden und musste mich sofort anmelden.

Ich habe einen 6 j Sohn für den heute Pflegestufe 1 bewilligt wurde.Meine erste Frage darf das Pflegegeld oder die Nachzahlung einbehalten werden von der Arge oder darf es angerechnet werden?

Weil es soll ja der Pflege meines Sohnes dienen.


Und meine zweite Frage ich bekomme im moment Mehrbedarf weil ich Alleinerziehend bin,dieser wird ja gekürzt wenn mein Sohn im November 7 wird,jedoch habe ich schriftlich das mein Sohn einer erhöhten Betreeuung und Beaufsichtigung bedarf,ist das ein Grund um den vollen Satz mehrbedarf zu erhalten,denn er wird ja nicht selbstständiger,im gegenteil.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Steffi1987

Das Pflegegeld nach SGB XI gilt als privilegiertes Einkommen und wird nicht angerechnet nachlesbar: hier bei Hinweise, Seite 35, Randziffer 11.111, gilt auch für die Nachzahlung.

Auch wenn der Alleinerziehendenzuschlag wegfällt, es gibt keinen Ersatz in Form des Mehrbedarfs für Behinderte (§ 21 Abs.4 SGB II) weil es den nur für erwerbsfähige gibt. Erwerbsfähigkeit gilt ab 15. Lj.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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