Hallo an alle!
Meine ausländische Ehefrau kommt nächste Woche nach Deutschland und bekommt eine Aufenthaltserlaubnis und automatisch die Arbeitserlaubnis, so dass Sie dann später in D. auch arbeiten darf. Ich habe deutsche Staatsangehörigkeit und bezeiehe zur Zeit Hartz4. Meine Frau sollte erstmal in D. einen Integrationskurs besuchen, der mindestens 6 Monaten dauert. Meine Frage ist, ob meine Frau wenn sie nach D. kommt, einen Antrag auf H4 stellen darf und ob es auch bewilligt wird bzw. ob sie in meiner Bedarfsgemeinschaft eingeschlossen wird?
Danke!!!
Grüß
Hartz4 für meine Frau
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Jazzylive,
da ihr verheiratet seid, gehört sie natürlich zu deiner Bedarfsgemeinschaft und bekommt ALG2. Einen eigenen Antrag braucht sie nicht zu stellen, du musst einen Änderungsantrag stellen.
Und den stellst du am besten bereits jetzt!
Gruß, DC
da ihr verheiratet seid, gehört sie natürlich zu deiner Bedarfsgemeinschaft und bekommt ALG2. Einen eigenen Antrag braucht sie nicht zu stellen, du musst einen Änderungsantrag stellen.
Und den stellst du am besten bereits jetzt!
Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten