whg besichtigung morgen!wichtig!!!!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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adeline87
Beiträge: 68
Registriert: 09.08.2006 12:48

whg besichtigung morgen!wichtig!!!!!!

Beitrag von adeline87 »

hallo an alle da draussen,
ich bin am 1.5 in das haus meines stiefvaters gezogen. er wohnt dort mit meiner mutter. ich habe oben das DG d.h 2 zimmer,bad.
1 zimmer hat mein 4 monate alter sohn und ein zimmer habe ich.
die arge verweigert mir seit dem 1.5 miete mit der begründung das sie nicht wissen ob es sich um eine abgeschlossene whg handelt oder nicht.
mein stiefvater ist schon richtig sauer und ich weiß nicht wie lange er mich hier noch duldet ohne miete.
jetzt wollen morgen 2 leute vom amt kommen um zu gucken ob es sich um eine " abgeschlossene whg nach deren richtlinien " handelt oder nicht. wenn nicht würden sie nur einen bestimmten satz an meinen stiefvater zahlen.
mir graut schon vor morgen, ehrlich : -( mir so in die privatsphäre gucken lassen zu müssen. dürfen die das überhaupt?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo adeline87

Da der Wohnraum den Du mit Deinem Sohn im Haus des Stiefvaters bewohnst keine Küche und sicher auch keinen separaten Eingang hat wird es wohl nicht als abgeschlossene Wohnung angesehen und eine Haushaltsgemeinschaft (der man widersprechen kann) vermutet.

Wichtig ist:
Mietvertrag ist vorhanden, schriftliche Erklärung der Eltern das sie Dich und Deinen Sohn nicht finanziell unterstützen liegt vor, Nachweis das eure Haushalte getrennt organisiert laufen ist mühelos darlegbar durch getrennte Lagerung der Gerätschaften und Lebensmittel (halt nur Küchenbenutzung wie im Mietvertrag vereinbart)

Wenn im Grundbuch dann auch noch für das Haus vermerkt ist das es 2 Wohnungen hat dürfte ea keine Probleme geben das die angemessene Miete fliesst.
Ansonsten gibt es nur die nach Kopfteilen aufgeteilten Kosten die für das gesamte Haus anfallen.

Du hast das Recht das man Dir die Richtlinien nach denen die KdU Übernahme geregelt ist ausgehändigt bekommst, bestehe darauf.

Sollte es weitere Probleme geben kann der Stiefvater seine Drohung in die Tat umsetzen, ARGE darf Dir dann eine eigene (und mit Sicherheit teurere Wohnung als die derzeit genutzte) genehmigen. Ob die so schnell zu finden ist? Solange nicht sind die derzeitigen Kosten zu übernehmen.

Ich gehe jetzt mal davon aus die Genehmigung zum Umzug ist vor Einzug erfolgt und liegt schriftlich vor.

Gruss und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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