Trennung, Miete, Alg2, Auszug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Squirrel
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Trennung, Miete, Alg2, Auszug

Beitrag von Squirrel »

Hintergrund:

Mann und Frau leben schon seit einiger Zeit (länger als 1 Jahr) getrennt in der Ehewohnung. Für die Frau wird das von Tag zu Tag unerträglicher, weil Ex die Trennung nicht wahrhaben will. Frau möchte mit den Kindern ausziehn, könnte in 3 Monaten in eine Wohnung einziehn, es würde auch genau mit der Kündigungszeit für die Ehewohnung passen.
Mann will aber nicht ausziehn und weigert sich, die Kündigung zu unterschreiben, alleine die Miete zahlen kann er aber auch nicht, so würden unweigerlich Mietschulden entstehn, die Frau sich nicht leisten kann aufgrund einer Inso (die noch 8 Monate läuft, dann wäre sie beendet).
Wenn Frau Mann auf Küngungszustimmung verklagen würde, würde das leider ein wenig dauern, weil man nicht sofort einen Termin vor Gericht bekommt.
Gibt es in dem Fall die Möglichkeit der Doppelmiete, weil ein Umzug ansonsten scheitern würde? Die Arge hat für die Frau einen Umzug als notwendig bekundet. Der Mann bekommt keine Leistungen der Arge.

Frau würde gerne den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben, sie sucht schon seit langem und in nächster Zeit wird sich für sie wohl kaum wieder eine passende Wohnung finden, die auch zu den Vorgaben der Arge paßt, wenn sie diese Chance jetzt nicht nutzt, hängt sie weiter mit Ex in der Wohnung fest. Eine Wohnungszuweisung auf Frau und Kinder ist gescheitert, weil die Gesamtmiete der Arge zu hoch ist und Frau die Miete so nicht alleine zahlen könnte.
Mann möchte dadurch, daß er der Kündigung nicht zustimmen möchte Frau und Kinder daran hindern auszuziehn.

LG Squirrel
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das ist eher eine Frage für einen Miet- und/oder Familienrechtler.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Squirrel
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Beitrag von Squirrel »

Der Anwalt hat abgewiesen und gesagt, es wär ein Fall für das Sozialrecht, weils um Doppelmiete im Alg2-Bezug geht. Das Amtsgericht stellt keinen neuen Beratungsschein aus mit Verweis darauf, daß die Arge eine beratende Funktion hat.
Die Arge sagt, es werden generell in gar keinem Fall mehr Doppelmieten übernommen. Aus dem Regelsatz zahlen geht nicht, weil die Miete den Regelsatz übersteigt. 2 Beratungsstellen für Hartz4-Empfänger widersprechen sind, eine sagt, es gibt noch die Übernahme von Doppelmieten im Einzelfall, das müßte man aber durchsetzen, von der Frau könne alles verlangt werden was möglich für sie ist um einer Doppelmiete zu entgehn, und die einzigste Möglichkeit wäre die Klage auf Kündigungszustimmung und das würde sie auch sofort in die Hand nehmen, eine Doppelmiete käme aber so auf jeden Fall zustande.
Die andere Beratungsstelle sagt , wie die Arge, Doppelmieten werden generell in gar keinem Fall mehr übernommen.

Was stimmt denn nun überhaupt, werden Doppelmieten auch im Einzelfall nicht mehr übernommen? Gerade bei ner Trennung und wenn beide im Mietvertrag stehn hat man doch keinen EInfluß darauf, ob der Expartner die Kündigung mit unterschreibt, mehr als ne Klage auf Kündigungszustimmung bleibt nicht sagt der Anwalt, aber in Bezug auf Doppelmiete bei Hartz4-Bezug kennt er sich nicht aus.

LG Squirrel
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, es ist leider so das eine Doppelzahlung der Miete von der ARGE meistens nicht übernommen wird, das ist bei uns nicht anderes, daher wird immer drauf hingewiesen das durch einhalten der Kündigungsfrist das vermieden werden kann. Denn richtigen Zeitpunkt zu finden das alle beide die Richtigen Wohnung finden, ist denk ich mal nicht leicht, aber leider so angedacht. Daher würde ich nach ein Darlehen anfragen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Squirrel
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Beitrag von Squirrel »

Das Problem ist, er will gar nicht ausziehn und er verlangt, daß Frau weiter wohnen bleibt, sie kann aber nicht mehr, ist nervlich am Ende, wenn sie darauf wartet, daß er ne Wohnung findet und auszieht, wartet sie umsonst, ohne Klage auf Kündigungszustimmung wird sie diesen Mietvertrag auch nicht kündigen können. Es liegt nicht an ihr, daß die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht stattfinden kann, wenn sie nur alleine im Mietvertrag stünde wär das kein Problem, dann würde es genau passen. Es liegt an ihm und er selber bekommt keine Leistung der Arge, ihm ist das alles egal, hauptsache Frau zieht nicht aus.
Eim Darlehen würde glaub ich nichts bringen, denn sie muß es ja auch zurückzahlen und sie hat ja auch noch die ganzen Umzugskosten vor sich, muß ein Darlehen für die Mietkaution aufnehmen, ein Teil der Möbel wird keinen Umzug mehr überstehen, wann soll sie das denn alles zurück zahlen?

LG Squirrel
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Squirrel,

zunächst mal wilkommen im Forum.

Tut mir leid, das Mann meint Frau erpressen zu können, nur warum macht Frau das mit?

Wäre es mein Mann, würde ich ( wie nach Trennung üblich ) Scheidung einreichen, Mietvertrag unterschreiben und Vermieter der "Ehewohnung" meine (einseitige) Kündigung mitteilen zur Begründung würde ich dann auch die Trennung wegen Scheidung aufführen. Evtl. wäre der weg auch über ein Frauenhaus, zu erreichen, zumindest in sachen des Beistandes.
Da ja die ARGE ihre zustimmung gegeben hat!
Wenn der Mann nicht einwilligt in die Kündigung, selbst schuld.
So sollte der Insolvenzanwalt dem Mann mitteilen das nach Auszug in die Neue Wohnung keinerlei Mietzahlung mehr in die ehemals Ehewohnung gezahlt wird und auch nicht einzuklagen sind( dafür muss Scheidung eingereicht werden.

Die feinheiten sollte der Inso-verwalter( Anwalt) beherrschen.

Ich hoffe das hilt Frau dabei sich mit Kindern in ein neues Leben zu befreien.



Hab mal eine erklärung dazugehängt
Daher stellt das Gericht fest, dass dem Interesse des in der Wohnung verbliebenen Ehepartners am Fortbestand des Mietverhältnisses das nunmehr vorrangig gewordene Interesse des ausgezogenen Ehepartners auf Beendigung des Mietvertrages vorgehe, weil dieser berechtigtes Interesse daran habe, nicht mehr möglichen finanziellen Belastungen aus diesem Mietverhältnis ausgesetzt zu sein................................... Unser Kommentar

Ein von beiden Ehepartnern unterzeichneter Mietvertrag kann grundsätzlich auch nur von beiden gemeinsam gekündigt werden. Zieht nun ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus, so bleiben die Ehepartner trotzdem als Gesamtschuldner dem Vermieter zur Mietzahlung verpflichtet. Zwar besteht während der Trennungsphase die Möglichkeit, dass der ausgezogene Ehepartner durch den Vermieter einvernehmlich aus dem Mietvertrag entlassen wird. Dazu ist der Vermieter jedoch nicht verpflichtet. Die Folge: der bereits ausgezogene Ehepartner kann auch Jahre später noch zu Zahlungen aus diesem Mietverhältnis herangezogen werden.

Das OLG Köln begegnet diesem Problem. indem es den in der Wohnung verbliebenen früheren Ehepartner verpflichtet, an der Kündigung mitzuwirken, um den nicht mehr in der Wohnung lebenden anderen vorlamigen Ehepartner von seiner Haftung zu befreien.
Quelle: http://www.anwalt-ffm.de/rechtsanwalt-f ... ehewohnung
2. Die Ehegatten oder ein der Ehegatten sind bzw. ist Mieter einer Wohnung und können sich nicht einigen: hier bedarf es einer richterlichen Entscheidung im Ehewohnungsverfahren.Der Richter wird die Ehewohnung einem der Ehegatten überlassen, wenn dieser auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten im stärken Maß angewiesen ist oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht.
Quelle: http://www.preiswert-anwalt.de/ehewohnu ... dung-.html
Der Anwalt hat abgewiesen und gesagt, es wär ein Fall für das Sozialrecht, weils um Doppelmiete im Alg2-Bezug geht. Das Amtsgericht stellt keinen neuen Beratungsschein aus mit Verweis darauf, daß die Arge eine beratende Funktion hat.
meines erachtens nach hat weder der Anwalt noch Das Amtsgericht recht, ich würde eibnen Anwalt suchen der EHErecht/ Zivilrecht macht und mir im Vorfeld einen Beratungsschein für eine Beratung hinsichtlich eines Ehewohnungsverfahren's geben lassen. Denn es geht ja zunächst mal darum das Frau ausziehen kann und möglichst keine Schulden hat. Villeicht merkt Mann das Frau es ernst meint und sich nicht mehr "Unterbuttern" lässt, zieht den Schwanz ein und Unterschreibt die Kündigung doch.

Bitte verzeih mir das ich hier Klartext geschrieben habe aber manchmal, Denke ich, muss es so hart gesagt werden.

Gruß Ziggi
PS.: Ein Rechtsforum wäre da auch nicht schlecht. Bin auch nichtprofi auf diesem Feld.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
hanes24
Beiträge: 11
Registriert: 02.01.2010 21:40

Beitrag von hanes24 »

Hallo,

wenn die Frau schon ein Jahr getrennt von ihrem Mann lebt, warum lässt Sie sich nicht scheiden ? Das kann man heute so schnell erledigen - z.B. online . Viele gute Informationen zur Trennung, Unterhalt und Schulden der Eheleute findet man unter http://www.ehe-scheidung-online.com Nach der ordentlichen Scheidung dürfte eine räumliche Trennung kein Problem mehr sein !!!
hanes24
Beiträge: 11
Registriert: 02.01.2010 21:40

Beitrag von hanes24 »

Und Squirrel , was ist rausgekommen ?Schreib mal ....
blaue rose
Beiträge: 1
Registriert: 01.05.2011 20:47

Beitrag von blaue rose »

Das würde mich auch mal interessieren...Warum nimmt sich die Frau denn keinen Rechtsanwalt und regelt das ganze? Gibt es dafür einen Grund? Evtl. Drohung? Wenn ja, dafür gibt es vom Staat unterstützte Vereine die helfen können! Aber ohne weitere Infos können wir eben nur vermuten...

Lieben Gruß
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