Hallo ich wollte mich mal erkundigen ob ein Hartz 4 Empfänger ein Tagesgeldkonto haben darf.
Muss er diese Konto angeben?? Darf er die Jährlichen Zinsen behalten oder wird es als einkommen angerechnet.
Danke an alle.
ALG 2 und Tagesgeldkonto
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hi,
es müssen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gemeldet werden, auch wenn es sich dabei um geringe Summen handeln.
Grundsätzlich werden alle Einkünfte auf das ALG II angerechnet, die eine so genannte Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr überschreiten. Melden muss man diese Beträge trotzdem, weil die Behörde prüfen will, ob nicht mehrere solcher Kleinbeträge die 50-Euro-Grenze überschreiten und dann doch vom ALG abgezogen werden müssen.
Gruß
es müssen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gemeldet werden, auch wenn es sich dabei um geringe Summen handeln.
Grundsätzlich werden alle Einkünfte auf das ALG II angerechnet, die eine so genannte Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr überschreiten. Melden muss man diese Beträge trotzdem, weil die Behörde prüfen will, ob nicht mehrere solcher Kleinbeträge die 50-Euro-Grenze überschreiten und dann doch vom ALG abgezogen werden müssen.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo,
bei dem allgemeinen Vermögen richtet sich die Höhe des Freibetrages nach dem Alter des Arbeitslosen und dessen Partner. Der Freibetrag für "Erspartes" beträgt 150 Euro pro Lebensjahr. Alles was drüber ist muss aus eigender Tasche bezahlt werden
bei dem allgemeinen Vermögen richtet sich die Höhe des Freibetrages nach dem Alter des Arbeitslosen und dessen Partner. Der Freibetrag für "Erspartes" beträgt 150 Euro pro Lebensjahr. Alles was drüber ist muss aus eigender Tasche bezahlt werden
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.