ALG 2 und Tagesgeldkonto

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maikstacker
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ALG 2 und Tagesgeldkonto

Beitrag von maikstacker »

Hallo ich wollte mich mal erkundigen ob ein Hartz 4 Empfänger ein Tagesgeldkonto haben darf.
Muss er diese Konto angeben?? Darf er die Jährlichen Zinsen behalten oder wird es als einkommen angerechnet.
Danke an alle.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hi,
es müssen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gemeldet werden, auch wenn es sich dabei um geringe Summen handeln.

Grundsätzlich werden alle Einkünfte auf das ALG II angerechnet, die eine so genannte Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr überschreiten. Melden muss man diese Beträge trotzdem, weil die Behörde prüfen will, ob nicht mehrere solcher Kleinbeträge die 50-Euro-Grenze überschreiten und dann doch vom ALG abgezogen werden müssen.


Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ralif
Beiträge: 1
Registriert: 27.01.2011 10:54

Beitrag von Ralif »

Hallo! Werde voraussichtlich von März bis April arbeitlos sein, habe ein Tagesgeldkonto, werde allerdings direkt Hartz4 beantragen müssen (warte auf Studium) Wie viel wird man mir denn da von meinem Geld abziehen?
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
bei dem allgemeinen Vermögen richtet sich die Höhe des Freibetrages nach dem Alter des Arbeitslosen und dessen Partner. Der Freibetrag für "Erspartes" beträgt 150 Euro pro Lebensjahr. Alles was drüber ist muss aus eigender Tasche bezahlt werden
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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