Kindergelderhöhung und falsche Bescheide

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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D_C
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Kindergelderhöhung und falsche Bescheide

Beitrag von D_C »

Ihr Lieben,

ab diesem Monat ist das Kindergeld um 20 Euro erhöht worden. Dieses Geld wird leider auf das ALG2 angerechnet.

Solltet ihr einen laufenden Bescheid haben, wird dieser Bescheid korrigiert und von euch vermutlich das zuviel gezahlte Geld zurück gefordert.

Denkt bitte daran, dass ihr Widerspruch einlegen solltet, weil ihr in der Regel bei Eintreffen des Änderungsbescheides das „zu viel“ gezahlte Geld bereits ausgegeben hat und bei Erhalt nicht davon ausgehen konnte, dass der Bescheid falsch war.

Für alle die Unterhaltszahlungen für Kinder bekommen, der zahlende Elternteil darf die Hälfte des Kindergeldes beim Unterhalt abziehen. Also bekommt ihr meiner Meinung nach nicht 20 Euro mehr Kindergeld, sondern nur 10.
Bitte genau darauf achten, was euch angerechnet wird.

Für Interessierte
http://news.jugendsozialarbeit.de/jsa/bagkjs/bagkjs.nsf

Grüße, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

ergänzend dazu die Presseerklärung von Tacheles:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend unsere heutige Pressemitteilung zur derzeitigen Diskussion über die Anrechnung von Kindergelderhöhung im Hartz IV-Bereich.

Pressemitteilung

Zur Anrechnung von Kindergelderhöhung im Hartz IV-Bereich

Der Erwerbslosenverein Tacheles e.V.Die Anrechnung der Kindergelderhöhung im ALG II – Bereich ist rechtmäßig, sie stellt aber einen verwaltungstechnischen Supergau des Arbeitsministeriums dar. Der Erwerbslosenverein fordert die Arbeitsministerin von der Leyn auf, durch Rechtsverordnung die Nichtanrechnung zu bestimmen. Generell wird die Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung für ALG II- und
Sozialhilfeempfänger gefordert.

Der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. möchte feststellen, dass er die Anrechnung der Kindergelderhöhung im SGB II für rechtmäßig hält. Das Sozialverwaltungsrecht schreibt dies in § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X zwingend vor, hier gilt über den § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II sogar eine zwingende Sonderechtsregelung zu Lasten Betroffener nach der jedwedes Ermessen ausgeschlossen wird.

Rund 2,5 Mio. ALG II-Haushalte sind Kindergeldbezieher sind von der Kindergelderhöhungsproblematik betroffen.

Die Konsequenz ist, dass bei ca. 2,5 Mio. Haushalten die Bescheide aufgehoben werden müssen, zum Teil sogar einzeln gegen jede Person in der Bedarfsgemeinschaft und eine Bescheidaufhebungswelle von bestimmt 5 Millionen Bescheiden erfolgen wird. Nach der Aufhebung müssen die Gelder zurückgefordert werden, der Rückforderungsbetrag darf aber nicht im Leistungsbezug gegen ALG II-Bezieher geltend gemacht werden, sondern erst, wenn diese über höhere Einkünfte als ALG II verfügen (§ 51 Abs. 2 SGB I).

Das bedeutet wiederum eine Forderungsverwaltung über Jahre und zum Teil Jahrzehnte.

Da sich viele Leistungsbezieher ungerechtfertig behandelt fühlen und Widerspruchseinlegeaufforderungen in der Erwerbslosenszene kursieren, können die Verantwortlichen mit einer erheblichen Widerspruchswelle rechnen, auch hier ist von Hunderttausenden von Widersprüchen auszugehen.

Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles: „Frau von der Leyn hat hier eindeutig gepennt. Anstatt die Notwendigkeit weiterer Sanktionen gehen Hartz IV-Bezieher zu fordern, sollte sie lieber mal ihren Blick auf die alltäglichen Probleme werfen und diese konkret angehen und jetzt Lösungen schaffen“.

Tacheles fordert in einem ersten Schritt, dass die Arbeitsministerin Frau von der Leyn durch Rechtsverordnung (§ 13 SGB II) bestimmt, dass die aktuelle Kindergelderhöhung bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungsabschnittes anrechnungsfrei gestellt wird. Somit ließe sich der administrative Supergau verhindern. Das wäre eine identische Regelung wie bei der
Kindergelderhöhung zu Beginn des letzten Jahres (§ 1 Abs. 3 ALG II -Vo).

In einem zweiten Schritt wird gefordert, dass die Kindergelderhöhung generell nicht nur Besser- und Gutverdienern zu Gute kommt, sondern das diese auch ALG II-Empfängern zu Gute kommt. Das bedeutet: „wir fordern das die Kindergelderhöhung generell für ALG II - und Sozialhilfebezieher anrechnungsfrei gestellt wird“, so Harald Thomé.


Für (Presse) Rückfragen steht Harald Thomé unter: 0176 - 45 133 284 zur Verfügung


Die Pressemitteilung steht hier zum Download
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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