Verletzung der mitteilungspflicht die spinnen doch

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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samira191
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Verletzung der mitteilungspflicht die spinnen doch

Beitrag von samira191 »

Folgendes

Ich bin letztes Jahr am 1.1.09 nach hamm gezogen habe das der arge krefeld nicht mitgeteilt weil ich es einfachnicht wusste ging alles sehr plötzlich
und aus gesundheitlichen problemen heute bekomme ich nen brief
wegen verletzung der mitteilungspflicht hab direkt dort angerufen wird sich wohl auf 150 euro belaufen die spinnen doch. ich habe für januar noch leistungewn von krefeld zu unrecht bekommen die ich aber zurück zahle jetzt dann müsste das dingen doch erledigt sein aber mir jetzt so steine in den weg zu setzten halte ich für unverschämt was soll ich denn jetzt machen

ein jahr später melden die sich
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
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Beitrag von Ziggi »

Hallo samira191,

haben die dir einen Anhörungsbogen zugesendet?
hat man dir ein Busgeld angedroht?
Wenn ja:
Begründe warum du diesen Umzug nicht oder nur unzureichend mitgeteilt hast, erkläre aus welchem grund du dasnicht bewusst gemacht hast und bitte um nachsicht, da es hierbei nicht um ein erschleichen sondern um ein versehen gehandelt hat, du gerne bereit bist die überzahlung zurückzu zahlen jedoch ein Busgeld eine unbillige härte darstellen würde.

Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen,noch kannst du über die anhörung etwas erreichen. Wenn du unsicher bist, gehe zu einer H4-Beratungsstelle und lassedir bei dem ausfüllen helfen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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samira191
Beiträge: 76
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na toll

Beitrag von samira191 »

hallo haben den anhörungsbogen vor einer woche abgeschickt und heute habe ich die antwort bekommen die wollen 125 euro haben ich dreh durch
andere beziehen jahrelang alg2 zu unrecht und nur weil ich mich nicht abgemeldet habe soll ich jetzt diese 125 euro zahlen ich könnt kotzen
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Nu ma ganz Ruhig samira191,

sei froh wenn die nur die 125€ haben möchten, du kannst ja aufgrund der situation in der du bist, ALG2 empfänger, kleine Raten anbieten und dan z.B. 10 oder 15€ im Monat abbezahlen. Wenn die dir keinen Busgeldbescheid zugesand haben und das vom Tisch ist, Prima.

Du könntest auch einen Antrag auf erlass wegen unbilligkeit und Zahlungsunfähigkeit stellen aber ob der aussicht auf erfolg hat? weis nicht, sehe da schwarz.

Bedenke dabei aber auch, das du dieses Geld erhalten hattest und es dir nicht zugestanden hat.
andere beziehen jahrelang alg2 zu unrecht
ist zwar fast unmöglich geworden( Datenabgleich und so) aber sobald das rauskommt werden die recht hart bestraft, mit einigen Tausend Euro und wenn sie Pech haben auch Knast, ganz davon abgesehen das diezu unrecht erhaltenen leistungen in voller höhe und Verzinnst zurückgezahlt werden müssen.

Gruß Ziggi
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samira191
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Beitrag von samira191 »

ja ich habe lesitungen bekommen die mir nicht zustanden alles ok aber ich habe nichts doppelt bekommen ich zahle also was zurück was mir eh hätte zugestanden aber aus einer anderen stadt allein die bestrafung müsste doch reichen...ich bin so stinkig nur weil ich einmal nicht pieps gesagt habe und warum hat mir dann keiner in hamm was gesagt als ich mich da angemeldet habe? und was dazu kommt das ganze ist ein jahr her gibt es da keine verjährungsfristen? bin kein alg2 bezieher mehr gott sei dank und wenn ich es zahlen muss dann bekommen die höchstens 10 euro von mir monatl
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo samira191,
das dich die wut packt, kann ich verstehen. Nur wenn du Hilfe möchtest solltest du etwas mehr ins detail gehen, anhand dessen das du hier deinen Frust ablässt ist leder keine wirkliche Hilfe drinn.
ja ich habe lesitungen bekommen die mir nicht zustanden alles ok aber ich habe nichts doppeltbekommen
Hättest du diesen umstand am Anfang mitgeteilt wären andere auskünfte möglich gewesen, nun wodas Kind halbwechs in den Brunnen gefallen ist, haben wir nicht so gute Chancen, jedoch NOCH ist glaube ich nicht alles verloren, noch hast du die möglichkeit etwas zu unternehmen.
Nochmal, um dir Helfen zu können müsste man etwas mehr im Detail wissen, §§ auf denen die Schreiben beruhen, du schreibst das du nußichts doppelt bekommen hast
aber ich habe nichts doppeltbekommen
OK, dann könnte es eben sein das du nichts Zahlen musst, wie gesagt könnte, kommt eben auf den Fall an.:idea:

Gruß Ziggi
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samira191
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Beitrag von samira191 »

also hier schreibe ich dir mal was man mir vorwirft mit den paragraphen...


Sie haben ihre mitteilungspflicht als leistungsbezieher verletzt ( §60 Abs 1 Satz 1 Nr 2 des ersten Sgb I ) begangen

wegen dieses Verstoßes wird gegen Sie gemäß § 63 Abs 2 SGB II on Verbindung mit den §§ 65, 35 und 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

eine Geldbuße festgesetzt in Höhe von 102,00

Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß § 105 OWiG zu tragen und zwar :
eeine Gebühr gemäß § 107 Abs. 1 OWiG in Höhe von 20,00 EUr sowie Auskagen gemäß § 107 Abs 3 OWiG von 3,50

Insgesamt 125,50

Begründung:

Sie sind von Krefeld nach Hamm verzogen und haben der Arge Krefeld Ihre neue Anschrift nicht mit geteil.

Sie haben Ihre Mitteilungspflicht gemäß § 60 Abs 1 Satz Nr. 2 SGB I verletzt

Deshalb erhielten Sie in der Zeit vom 1.1.09 nbis 31.01.09 677 Eur zu Unrecht.

Durch Ihr pflichtwidriges Verhalten haben sie eine Ordungswidrigkeit gemäß § 63 Abs 1 Nr 6 SGB II begangen.

Sie handelten dabei fahrlässig


SO ich hoffe das reicht müsste alles wichtiges drin sein

Vielen Dank


Gruß

Anja
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo samira,

ok, das ist ein Vergehen nach §§ 60 SGB 1, mit § 63 Abs 2 SGB II und OwiG §§. Dort ist ja auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dranne oder?

Soweit verstanden! nur was hast du in den Anhörungsbogen geschrieben und was hast du in Hamm zu den SB Gesagt, geschrieben? Wichtig um ein weg, da raus, zu finden. Hast du den Antrag in Hamm Januar oder Februar gestellt? Wurdest du in Krefeld über deine Pflichten belehrt oder hast du das evtl. nur per Papier am Bescheid gehabt?

Wichtige Fragen, du kannst sie mir auch per pn beantworten, sofern du nicht alles offen bereden möchtest.

Gruß Ziggi
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