sehr wichtig ( Harts 4)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Ghettobunny
Beiträge: 1
Registriert: 09.12.2009 11:44

sehr wichtig ( Harts 4)

Beitrag von Ghettobunny »

Hallo Leute ich habe da mal eine frage.

und zwar ich bin gerade mal 17 und werde nächstes jahr 18 so und jetzt bin ich in der 8 woche schwanger hab kein schulabschluss mache gerade keine schule also bin die ganze zeit zu hause und wollte fragen ob ich trozdem dann hartz 4 beantragen kann!

und ob ich mir ne eigene wohnung holen kann da ich zu hause nicht mehr wohnen kann wenn das kind da ist wir haben ein großen hund und die zimmer sind viel zu klein bitte helft mir weiter!!

lg Vanessa (Ghettobunny)
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Ghettobunny,

da du schwanger bist, könntest du Geld vom Amt bekommen.
Fragen und Antworten 37
Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene/r Antragsteller/in
Partner/in
Kinder unter 15 Jahren
Kinder von 15 bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören in der Regel (Ehe-)Partner und ihre unverheirateten
Kinder, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit
den Eltern unter einem Dach wohnen.
• Der Bedarf dieser Gemeinschaft ermittelt sich aus
– der Summe der Regelleistungen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
– plus eventueller Mehrbedarfe
– plus Kosten der Unterkunft und Heizung.
– Dabei wird das Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie das der
Partnerin oder des Partners berücksichtigt, soweit es die Freibeträge übersteigt.
Das Einkommen und Vermögen der Kinder wird nur für ihren eigenen
Bedarf, jedoch nicht für den Bedarf der Eltern berücksichtigt.
• Bei den unverheirateten Kindern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben wird jedoch bei der Feststellung des Bedarfs neben dem eigenen Einkommen
und Vermögen auch das der Eltern berücksichtigt. Ausnahme: Das
Kind ist schwanger oder erzieht selbst ein Kind unter sechs Jahren.

• Die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung werden für die gesamte
Bedarfsgemeinschaft übernommen.
Dabei wird der Leistungsanspruch auch innerhalb der Bedarfsgemeinschaft jeweils
separat berechnet.

Quelle: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
In diesem "Ratgeber" der Regierung befinden sich neben den Frage und Antworten auch das Gesetz, diese Broschüre kann man Herunterladen und zusätzlich Bestellen Kostet nicht einen cent und hilft bei der Beantwortung vieler Fragen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
BirgitStefanie
Beiträge: 32
Registriert: 02.09.2006 11:02
Wohnort: Pfedelbach

Beitrag von BirgitStefanie »

@Vanessa,
Du bist noch sehr jung und es wird wahrscheinlich sehr schwer für Dich werden, wenn Du demnächst Mutter bist. Aber was solls, hätte mir damals auch passieren können, ich war nie ein Kind von Traurigkeit und die Pille hatte ich mehrmals vergessen ... hatte Glück, ist nie was passiert. Heute denke ich "Schade, dass damals nix passiert ist", jetzt bin ich 45 und hab immer noch keine Kinder und werde auch keine mehr bekommen. Also freu Dich auf das Baby, es wird Dir bestimmt auch viel Freude (und später, wenn es in der Pubertät ist, Sorgen) machen. Aber versuche, Deinen Schulabschluss nachzumachen, das geht auch mit Kind. Wenn Du Dich seither zu Hause einigermaßen wohl gefühlt hast, bleib da wohnen, vielleicht können Deine Eltern ab und an auch das Kind betreuen. Der Hund wird das Kind schon nicht fressen, darfst ihn halt nicht mit dem Baby alleine lassen und musst ihm immer genügend anderes Fressen geben. Falls es wirklich nicht geht, zu Hause zu wohnen, versuch, in einem Mutter-Kind-Heim unterzukommen, auch da kann Dein Kind zeitweise betreut werden und Du kannst Dich etwas mehr auf die Schule konzentrieren. Auch mit Schulabschluss und Ausbildung ist es heutzutage saumäßig schwer, einen Job zu bekommen. Ich hab drei Ausbildungen, war seit Juli auf Jobsuche, erst jetzt hab ich was gefunden (und das ist auch nicht wirklich mein Traumjob). Aber ohne Schulabschluss und ohne Berufsausbildung kannst Du Dich wahrscheinlich Dein Leben lang mit den Damen und Herren vom Amt rumärgern. Dass das nicht gerade erstrebenswert und ein Vergnügen ist, sollte Dir eigentlich klar werden, wenn Du hier im Forum ein wenig schmökerst.
Viele Grüße
Birgit
Die Anzahl der Ärsche, in die Du kriechst, sollte die Zahl 0 nicht wesentlich übersteigen.
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babydoll123456
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Registriert: 02.11.2006 16:19
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Beitrag von babydoll123456 »

Ghettobunny : Ich denke das du dich ans Jugendamt wenden musst die haben spezielle hilfen für Mütter in deinem alter...

Es wird in der anfangszeit nicht leicht für dich sein aber du wirst es schaffen alleine oder eben mit hilfe...

Komplett alleine wohnen in deinem alter sehe ich als unrealistisch ...Falls du keine hilfe in anspruch nehmen willst wird sich das Jugendamt nach der Geb. sowieso bei dir melde...

Habe aber keine Angst... Die beißen nicht--- :lol:
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Ringotube
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Registriert: 30.01.2009 12:56

Beitrag von Ringotube »

@Gettobunny
lass Dich bloß nicht von irgendwelchen Typen ins Bockshorn jagen.
Freue Dich ersteinmal auf son kleinen " Pupser" den Du nächten Sommer bekommst.
Wie schon geschrieben, gehe zum Jugendamt....da wird Dir geholfen.
Also Köpfche hoch
:P
Gaanz liebe Grüße darüber
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D_C
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Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Liebe Vanessa,
als junge (werdende) Mutter solltest du dich unbedingt beim Jugendamt melden. Die helfen dir bei der Wohungssuche, bei der Schwangerschaft und auch später wenn es Probleme gibt. Als junge Mutter (ich war übrigens auch eine) wird es einige Schwierigkeiten geben, mit denen du klar kommen musst.

Solltest du Scheu vor dem Jugendamt haben, kann ich dir diese sicher nehmen, schreib mir einfach eine Private Nachricht.

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
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Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

@ All!

Ich habe hier einmal aufgeräumt...

Bitte beachtet neben den Forenregeln auch den Umgangston! Danke.
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