Wieder schwanger !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Surfmaus
Beiträge: 61
Registriert: 27.09.2006 16:51

Wieder schwanger !

Beitrag von Surfmaus »

Hallo !

ich hab folgendes problem. habe einen sohn 1 jahr alt und bin mit dem zweiten kind schwanger. mir stellen sich zurzeit sehr viele fragen bezgl. einer grösseren wohnung. mir wurde bereits schon einmal ein umzug verweigert als ich umziehen wollte wie mein sohn ein paar monate alt war. ich bewohne zurzeit ein 54 qm wohnung (2 zimmer). Dürfte ich jetz wieder nicht umziehen, da ich gelesen hab das ein säugling nicht als "person" zählt.
wir wären insgesamt 3 personen, da ich alleinerziehend wäre.
ich hab für meinen sohn beihilfe zur erstaustattung bekommen ! kann ich sowas jetz nochmal beantragen ? zumindest für ein zweites bett ?

Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen kann und vielleicht ein paar infos gibt was ich jetz noch beantragen kann, da ich mich da nicht so auskenne !

LG
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Surfmaus,

bitte schau mal ob du hier die "richtlinien" deines Ortes oder Landes findest.
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Wegen Wohnraum:
KdU - Richtlinien, Heizung und Wohnraumsicherung

Wegen Schwangerschaft:
Verwaltungsanweisungen zu § 23 SGB II & Sonstiges

Damit sind gemeint, Erstausstattung für Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt, Klassenfahrten, zum unabweisbaren Bedarf und zu Verhütungsmitteln.

Das sollte dir helfen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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