Brauche dringend Eure Hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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BirgitStefanie
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Brauche dringend Eure Hilfe

Beitrag von BirgitStefanie »

Hallo zusammen,
ich brauch mal ganz dringend Euren Rat.
Meine augenblickliche Situation: ich bin Ende November letzten Jahres arbeitslos geworden (Wirtschaftskrise), habe in der Zwischenzeit auf Kosten vom Arbeitsamt eine Ausbildung zur Fachkraft für Güterkraftverkehr (also Führerschein Klasse CE, Staplerschein, ADR usw.) machen dürfen, habe aber noch keine Arbeit gefunden, weil es in meiner Gegend sehr viele arbeitslose LKW-Fahrer mit Berufserfahrung gibt, sodass ich als zu allem Übel auch noch weibliche Anfängerin momentan wenig Chancen habe, was zu finden. Am 13. Oktober lief nun mein Anspruch auf ALG I aus und ich versuche nun, Hartz 4 zu beantragen.
Nun meine private Situation: ich lebe momentan noch mit meinem EX-Lebensabschnittsgefährten (wir sind nicht verheiratet und seit April diesen Jahres ist es mit der Beziehung vorbei und wir leben getrennt von Tisch und Bett). Weil ich nicht weiß, wo ich einen Job finde, wollte ich mit dem Auszug aus der Wohnung erst mal warten, bis ich einen Job habe, damit ich mir eine Wohnung suchen kann, die nicht so wet von meinem Arbeitsplatz ist. Zweimal umziehen möchte ich eigentlich vermeiden. Außerdem habe ich momentan auch kein Geld für einen Umzug, müsste mir auch noch Einrichtungsgegenstände (Küche, Bett usw.) kaufen. Wir hatten schon immer getrennte Kasse und selbstverständlich will mein Ex jetzt erst recht nicht für mich aufkommen, obwohl er es könnte. Auf gut Deutsch: ich bekomme von ihm keinen Cent.
Genau dies habe ich Anfang Oktober auch beim Arbeitsamt so dargelegt, als ich das erste Mal da war, um Hartz 4 zu beantragen. Habe denen auch gesagt, dass er auf keinen Fall dazu bereit ist, seine finanziellen Verhältnisse offenzulegen.
Die Dame vom Amt hat mir dann den Antrag mitgegeben und hat gemeint, das müsste auch so gehen, ohne dass er seine Einkommensverhältnisse angibt. Sie hat gemeint, dass ich stattdessen eine Getrennt-Lebend-Erklärung (von uns beiden unterschrieben) abgeben muss, in der steht, dass wir getrennt von Tisch und Bett leben.
Heute hatte ich jetzt den Termin zur Abgabe meines Hartz4-Antrags bei einer anderen Dame vom Amt. Diese war nun damit wiederum überhaupt nicht einverstanden, dass die Getrennt-Lebend-Erklärung ausreicht. Nun soll ich Beweise liefern, dass wir tatsächlich getrennt von Tisch und Bett leben. Fotos vom Kühlschrank, Einkaufsquittungen usw., alles, was mir so einfällt, wie ich evtl. diesen Sachverhalt beweisen kann. Jetzt muss ich mir also erst mal teuren Toner für meinen Drucker besorgen (ist wieder mal leer), um dann fürs Amt einige Fotos zu schießen und anschließend bei der Abgabe der Fotos zu hören, dass diese als Beweis nicht ausreichen, weil Papier ja sehr geduldig ist und es sch bestimmt um getürkte Fotos handelt. Schätze mal, dass ich vom Amt garnix bekomme und demnächst in der Fussgängerzone betteln gehen muss.
Was könnt Ihr mir raten?
Liebe Grüße Birgit
Die Anzahl der Ärsche, in die Du kriechst, sollte die Zahl 0 nicht wesentlich übersteigen.
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Hallo,

haben sie den Antrag denn wenigstens angenommen? Ich denke, erstmal müssen Deine Aussagen und die Bescheinigung reichen. Sollten sie den Verdacht haben, das ihr trotzdem zusammen lebt, müssen sie ihren Prüfdienst rausschicken. Was sollen denn bitte Fotos vom Kühlschrank und Einkaufszettel beweisen?
Habt ihr getrennte Zimmer, wirtschaftet getrennt? Das muss reichen. Auf Dauer würde ich mir eine eigene Wohnung suchen und denen das auch gleich mitteilen.
Lass Dich nicht abwimmeln.
Corica
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Beitrag von Corica »

du mußt nichts beweisen.
stell einen antrag und gut.
abwarten was kommt .
das amt muß den nachweis bringen das du
mit deinem partner zusammen lebst.
gleich einen antrag auf wohnung, einrichtung
stellen.
alles auflisten was du brauchst.
wer hat den mietvertrag unterschrieben ?
so nun bleib schön ruhig, es wird alles gut.
LG dieter
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo BirgitStefanie,
villeicht hilft dir das weiter
Erklärung: Sobald bei Antragsabgabe der Vermutung der Vertretung in einer BG widersprochen wird, gibt es einen der Vermutung entgegenstehenden „Anhaltspunkt“ im Sinne des § 38 SGB II.

Übrigens: Wenn nicht „aus einem Topf gewirtschaftet wird“, ist von zwei BG's auszugehen, sind mithin ebenfalls zwei Anträge zu stellen.
LINK dazu http://www.alg-2.info/hilfe/algii_antra ... umschiffen
Bin der meinung gelesen zu haben das laut irgendeinem Urteil in sachen H4, ein Ehepaar nach diesem recht innerhalb einer Wohnung nicht als getrennt lebend anzusehen wäre. Kann also schwierig werden.
Ansonsten würde ich meinem Antrag einen 2. Antrag auf Umzug ( wegen der unzumutbaren situation) zu stellen ( Wohnung suchen) und auszuziehen. Wenn dieser genehmigt wird dann sollten dir auch Umzug, Renovierung, Erstausstattung http://www.sozialticker.com/erstausstat ... -beihilfen + http://www.sozialticker.com/anlagen/rds ... fe_neu.pdf schau mal rein ist nicht bindend aber hilft.:wink:
Kannst natürlich dene ARGE bitten das sie einen Aussendienstmitarbeiter bei euch vorbeischaut, sich von der Trennung selbt überzeugen kann und der beweiss ist erbracht, entbindet aber deinen EX-mann nicht von der evtl. vorhandenen Unterhaltspflicht. :roll:
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
ayumi
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Re: Brauche dringend Eure Hilfe

Beitrag von ayumi »

BirgitStefanie hat geschrieben: Nun meine private Situation: ich lebe momentan noch mit meinem EX-Lebensabschnittsgefährten (wir sind nicht verheiratet und seit April diesen Jahres ist es mit der Beziehung vorbei und wir leben getrennt von Tisch und Bett).
Sie ist doch gar nicht verheiratet :lol:.
BirgitStefanie
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Beitrag von BirgitStefanie »

Hi,
den Antrag haben sie übrigens nicht angenommen, soll ihn zusammen mit den "Beweisen" wieder abgeben.
LG Birgit
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Corica
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Beitrag von Corica »

BirgitStefanie hat geschrieben:Hi,
den Antrag haben sie übrigens nicht angenommen, soll ihn zusammen mit den "Beweisen" wieder abgeben.
LG Birgit
ab zum anwalt !
schein vom gericht holen.
alles was jetzt von hier kommt hilft dir nicht weiter.
LG dieter
BirgitStefanie
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Beitrag von BirgitStefanie »

Hi,
hab am Montag einen "Telefontermin" mit meinem Anwalt. Geht nicht anders, ich wohne 200 km entfernt von ihm, sodass wir immer alles telefonisch, postalisch und per Mail regeln müssern. Aber der Anwalt ist super, er hat schon zweimal erfolgreich gegen das Arbeitsamt für mich gekämpft, allerdings noch gegen das von meinem früheren Wohnort. Mit der hiesigen Agentur für Arbeit hatte er bisher noch nicht zu tun, aber ich denke, dass er denen schon erzählt, wo der Hammer hängt.
Viele Grüße Birgit
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo beisammen,
@ ayumi, DANKE habe das wörtchen "nicht" ganz übersehen :oops: schande auf mein haupt. DANKE

@ BirgitStefanie,
nimm diese wiederlegung einer Bedarfsgemeinschaft (ausfüllen) und erneut zur ARGE.
Name des Absenders Straße PLZ und Ort
Postvermerk Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
ARGE
Ansprechpartner Tel./Fax:
Straße E-Mail:

PLZ Ort Ort, 6. November 2009






Bestätigung

Zur Anlage des ALG II Antrages für Herrn Frau ……….. zur Widerlegung der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des §9 SGB II

Antragsteller: ………………………..

Name, Vorname ………………………..

Arbeitsagentur Kd.-Nr ………………………..

Die mit o.g. Antragsteller in einer Wohnung lebenden aufgeführten Personen

Person: ………………………..

Person: ………………………..

bestätigen hiermit, nach § 9 (5) SGB II, dass sie mit dem Antragsteller/der Antragstellerin

- keine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 122 S. 1 BSHG haben!
- keine gemeinsamen Konten führen oder gegenseitige Kontovollmachten haben!
- nicht aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften!
- keinerlei finanzielle Hilfe oder sonstige Zuwendungen leisten!







Unterschrift Unterschrift
hier http://www.sozialticker.com/antraege sind noch mehr interesannte vorformulierungen zu finden. Mit dieser unterschriebenen Weiderlegung kdürfen die Damen und Herren der ARGE sich nicht mehr weigern den Antrag anzunehmen. Wenn du jemanden hast der mit dir zur ARGE gehen kann wäre das gut ( auf wundersame weise sind manche Mitarbeiter auf einmal umgänglich) du kannst auch hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx schauen ob es bei euch einen hilfeverein gibt der Ämterbegleitung anbietet.

Hatte leider fehlinterpretiert das ihr Verheiratet gewesen wärt, Tschuldigung. Denke das ein Anwalt noch nicht von nöten sein wird.
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Corica
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Beitrag von Corica »

hi ziggi
wo findest du das alles ?????

LG dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hi corica,
ich habe Google, gebe dann die Sachen ein die ich suche und filtere dann aus. :P Also kein Hexenwerk, nur ein wenig Googlen und ich habs ( hab natürlich auch ein bisschen übung :mrgreen: aber wenn ich sehe was mein Mann so alles findet wird mir auch jedesmal Schwindelig.

Gruß Ziggi
PS.: In Wiesbaden sollte man, wenn man mit Behörden der Stadt zu tun hat, am besten mit den Gesetzen unterm Kopfkissen schlafen gehen; und da ich ner menge leute in meinem Bekanntenkreis dabei helfe, habe ich schon so manches im vorfeld recherchiert, nun kann ich das auch euch zu gute kommen lassen. :wink:
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BirgitStefanie
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Beitrag von BirgitStefanie »

Hallo,
@ Ziggi
finde ich toll, dass Du dich hier in dem Forum so einsetzt und Dein Wissen uns allen zugute kommen lässt. Vielen Dank !

@alle
noch bin ich nicht sehr viel weiter gekommen, habe ja am Montag mit meinem Anwalt telefoniert, der hat gemeint, ich sol die Erklärung zur Widerlegung einer Bedarfgemeinschaft (von Ziggi hier gepostet) auf jeden Fall mitnehmen und auch zwei - drei Fotos. Dann soll ich mich dort nicht mehr von der Stelle rühren, bis über meinen Antrag entschieden wurde. Normalerweise hätte ich jetzt kommenden Montag einen Termin zur erneuten Antragsabgabe, den hab ich aber gerade abgesagt, weil ich da einen Termin zu einem Vorstellungsgespräch für einen 400 € Job bekommen habe. Jetzt habe ich einen neuen Termin zur Antragsabgabe am 26.11.09. Binn dann mal gespannt, wie das weiter geht.

Liebe Grüße
Birgit
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BirgitStefanie
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Beitrag von BirgitStefanie »

Hallo,
hab nun dieses Formular zur Widerlegung einer Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt und beim Amt abgegeben. Einige Fotos habe ich auch gescjhossen und dem Antrag beigefügt (wollten die ja so haben).
Gerade habe ich Post vom Amt bekommen. Nun soll ich bis zum 14.12. bezogen auf meinen Ex eine Kopie vom Personalausweis, die Anlage WEP, EK, VM und Kdu sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate abliefern. Kurz gesagt: die unterstellen mir trotz allem, dass es sich um eine Bedarfsgemenschaft handelt. Mein Ex ist selbstverständlich immer noch nicht bereit, seine finanziellen Verhältnisse auf den Tisch zu legen.
Wenn ich die Unterlagen aber nicht einreiche, vollen die mir keine Leistungen bewilligen wegen fehlender Mitwirkung.
Was kann ich da jetzt noch machen?
Viele Grüße
Birgit
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo BirgitStefanie,
das ist ja schon mal ein Teilerfolg.

Haben die dir wenigstens etwas Geld ( Schek ) gegeben?
Oder haben die überhaupt schon irgendwie eine Bescheidung getroffen?

Wenn nein dann
Antrag Vorschusszahlung nach § 42 SGB I
und weiter für die Akten der Arge:
Antrag auf Akteneinsicht, dieser Wiederspruch dient dazu herauszufinden ob die ARGE irgend einen Begründeten Verdacht hat und man kann "nach"einsichtnahme der Vermutung einer BG wiedersprechen aber, das hat die ARGE, "noch" nicht, zu interresieren; sowie Antrag auf Datenlöschung damit Unterlagen die zu Unrecht erhoben wurden auch aus der Akte genommen werden, evtl erst mit der Begründung des Wiederspruches einreichen.
Die findest du hier:
http://www.sozialticker.com/antraege

Weiter würde ich, an deiner Stelle, meinen Ex bitten eine Versicherung an Eides statt abzugeben in der er mit seinen Worten beschreibt das er weder bereit noch gewillt ist für dich aufzukommen. Am ende hab ich mal ein Muster angehängt.

Ich würde, wenn ich an deiner Stelle wäre, auch noch der ARGE schriftlich mitteilen, das ich mir weitere Unterstellungen, bezüglich der Vermuteteten BG, Verbitte.
Randbemerkung:
Der § 52 Bundes-Beamten Gesetz sagt folgendes:
"Der Beamte dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei.
Er hat seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei seiner
Amtseinführeung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.
2. Der Beamte muß sich durch sein ganzes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
"Nach Artikel 17 Grundgesetz ist jeder Staatsdiener verpflichtet, wahrheitsgemäße und umfasende Auskünfte zu erteilen, damit die durch ihn vertretende Behörde nicht nach Artikel 34 GG in Haftung gemommen werden kann."
Artikel 34

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Es wird zwar an allen Orten versucht den Eindruck zu erwecken, das ALG II und/oder Sozialhilfeempfänger im Grunde genommen "rechtlos" sind, das aber ist nur ein Gerücht und stimmt überhaupt nicht.
der Mustertext:

Code: Alles auswählen

hier mal ein Mustertext einer Bestätigung/Erklärung an Eides statt.
Eine solche Erklärung kann eigentlich nur vor einer zuständigen Behörde abgegeben/beglaubigt werden, wird aber im Normalfall bei Gerichtsprozessen auch akzeptiert, wenn der Unterschreiber seine Erklärung eben so bestätigt.
Wichtig bei einer solchen "Vorab-Eidesstattlichen Erklärung" ist aber, daß man drauf hinweist, die Wertigkeit dieser Erklärung auch zu kennen und auch die damit verbundenen Strafen, wenn man nicht der Wahrheit entsprechend diese Erklärung abgibt!

Für denjenigen, der sich auf eine solche Erklärung beruft, ist es immerhin eine Nummer sicherer, denn so ohne weiteres kann man eine solche Bestätigung nicht widerrufen.
------------------------------------------------
Eidesstattliche Versicherung

In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt und in dem Wissen, dass von dieser Erklärung vor einem Gericht Gebrauch gemacht werden kann, bestätige ich,

Name.............. Vorname..........
Strasse und Hausnummer:........
PLZ und Wohnort : ...................

hiermit........................................... ........:......................................... ....................................
.................................................. .................................................. ........................................
.................................................. .................................................. ........................................
.................................................. .................................................. ........................................

Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.

Mir ist bekannt, dass eine eidesstattliche Versicherung eine nach den §§ 156, 163 Strafgesetzbuch (StGB) strafbewehrte Bestätigung der Richtigkeit meiner Erklärung ist. Mir sind die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen, d. h. nicht den Tatsachen entsprechenden, oder unvollständigen Erklärung, d. h. das Verschweigen der wesentlichen Tatsachen bekannt.

Nach § 156 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung vorsätzlich falsch abgibt. Nach § 163 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung fahrlässig falsch abgibt.

............................................
(Ort, Datum) (eigenhändige Unterschrift)
--------------------------------------------
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BirgitStefanie
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Beitrag von BirgitStefanie »

Hallo zusammen,
eigentlich müsste es gerade deutschlandweit zu hören sein, so laut wiehert hier beim Amt in Rottweil der Amtsschimmel. Mein Antrag auf Hartz 4 ist immer noch nicht durch, trotzdem wurde mir mit einem Schreiben von gestern mit einer Sanktion gedroht, weil ich mich angeblich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben habe. Habe vorhin mit dem Chef dieser Firma telefoniert und meine Bewerbung liegt selbstverständlich auch vor und bleibt auch dort, bis er nächstes Jahr im Februar/März wieder Leute einstellt. Er hat lediglich das Formular, was ihm das Amt zugesendet hat, nicht ausgefüllt, weil er schließlich genug andere wichtige Arbeiten zu erledigen hat. Ich soll nun den Anhörungsbogen vom Amt ausfüllen, damit sie über eine Sanktion entscheiden können. Habe beschlossen, dass ich den Anhörungsbogen nicht zurücksenden werde und mal abwarte, wie die es wohl anstellen, mir Leistungen zu streichen, die sie noch garnicht bewilligt haben.
Übrigens habe ich einen Job (Vollzeit) gefunden, am Montag fange ich an.
Viele Grüße
Birgit
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo BirgitStefanie,

zunächst einmal Glückwunsch wegen der neuen Arbeit. Ich drückdie Daumen das die Arbeit gut ist.

Sag mal, du schreibst die AGRE hat immer noch keine Entscheidung getroffen?
Mein Antrag auf Hartz 4 ist immer noch nicht durch, trotzdem wurde mir mit einem Schreiben von gestern mit einer Sanktion gedroht, weil ich mich angeblich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben habe.

Schreibe doch der ARGE im schönen Rottweil, das du der Sanktion gelassen entgegen siehst, weil du noch keine Bescheidung erhalten hast und Trotz der Untätigkeit/fähigkeit ihres Hauses eine Ganztagsstelle gefunden hast.

Somit hast du gleichzeitig 1. mitgeteilt das du ab xx Arbeit hast 2.mitgeteilt das du dich Beworben hast 3. geschriebendas die ARGE zu langsam ist und wenn du möchtest kannst du ja noch reinschreiben das du mit Besagtem Arbeitgeber Rücksprache gehalten hast und dieser Besseres zu tun hat als der ARGE ihre Arbeit
Habe vorhin mit dem Chef dieser Firma telefoniert und meine Bewerbung liegt selbstverständlich auch vor und bleibt auch dort, bis er nächstes Jahr im Februar/März wieder Leute einstellt. Er hat lediglich das Formular, was ihm das Amt zugesendet hat, nicht ausgefüllt, weil er schließlich genug andere wichtige Arbeiten zu erledigen hat.
4. die Arbeit der ArGE gleich miterledigt hast.

Gruß Ziggi
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Beitrag von BirgitStefanie »

Hi,
bin schon dabei, einen "netten" Brief an das Amt zu verfassen. Besonders nette Briefe brauchen bei mir immer viel Zeit. Jedesmal, wenn mir was einfällt, schreibe ich wieder was dazu. Die Endfassung des Briefes werde ich morgen dort persönlich in den Briefkasten werfen und auch hier posten. Selbstverständlich werde ich es nicht direkt schreiben, aber es wird zwischen den Zeilen zu lesen sein, was die mich können und was ich von dem Verein halte.
Viele Grüße
Birgit
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BirgitStefanie
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Beitrag von BirgitStefanie »

Hallo zusammen,
so, ich hab jetzt meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Danach bin ich gleich zum Arbeitsamt gefahren und habe den Anhörungsbogen mit meiner Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme habe ich auf einem extra Blatt abgeliefert, weil sie auf dem Anhörungsbogen sowieso keinen Platz gehabt hätte. Folgendes hab ich geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bereits am 27.10.2009 eine Bewerbung an die Firma XXXXX geschickt, weil ich dieses Stellenangebot da schon im Internet gefunden habe. Meine Bewerbung liegt der Firma XXXXX auch vor. Ein Beschäftigungsverhältnis kann aber derzeit noch nicht zustande kommen, weil die Firma erst im Februar/März 2010 drei neue Fahrzeuge anschaffen und einsetzen möchte und deshalb auch erst zu diesem Zeitpunkt jemanden einstellt. Gerne können Sie sich telefonisch bei Herrn XXXXX (99999/99999) von der Richtigkeit meiner Angaben überzeugen.
Bei der Firma YYYYY habe ich mich nicht beworben, weil dort hauptsächlich Nachttouren gefahren werden. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, bin ich für Nachteinsätze nicht gut geeignet, in meinem früheren Berufsleben wurde ich bei derartigen Einsätzen schon mehrmals vom Sekundenschlaf übermannt.
Auf Ihr Schreiben vom 26.11.2009 habe ich deshalb nicht reagiert, weil mein Antrag auf ALG II bisher noch nicht bewilligt wurde, ich von Ihnen momentan noch keinerlei Leistungen beziehe und deshalb auch kein Geld für Porto habe.
Im Übrigen wäre es ein angemessen, Leistungen erst zu bewilligen, bevor Sie diese sanktionieren.
Zu guter Letzt möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass ich ab 14.12.2009 bei der Firma ZZZZZ in ..... arbeite.

Hochachtungsvoll

Mein Name
Jede Wette, dass die meinen Antrag garantiert nicht bewilligen, nachdem sie dies gelesen haben. Ist mir jetzt aber grad egal, bis zu meinem ersten Gehalt komm ich schon irgendwie über die Runden.

Viele Grüße
Birgit
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BirgitStefanie
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Beitrag von BirgitStefanie »

Hallo zusammen,
so, jetzt hab ich es schriftlich. Die haben meinen Antrag natürlich abgelehnt. Dass der Bescheid ausgerechnet heute am heilig Abend im Briefkasten landet, war von denen bestimmt nicht so gewollt (oder doch?), jedenfalls haben die mir das Weihnachtsfest schon etwas versaut. Ich frage mich jetzt nur, ist das rechtens? Ich sollte die finanziellen Verhältnisse von meinem Ex, mit dem ich noch in einer Wohnung lebe, bis ich mir eine eigene leisten kann, offenlegen. Er hat verständlicherweise seine Kontoauszüge usw. nicht rausgerückt. Mein Antrag wurde nun wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt, weil, ich die geforderten Unterlagen von meinem Ex nicht einreichen konnte. Ich habe mir stattdessen eine Anlage VE zuschicken lassen, mit der ich nochmals erklärt habe, dass mein Ex nicht für mich aufkommt und dass bei uns keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht. Dennoch wird mir unterstellt, in ener Bedarfsgemeinschaft zu leben und deshalb wurde mein Antrag abgelehnt.
Frohes Fest Euch allen
Gruß Birgit
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Ich frage mich jetzt nur, ist das rechtens? Ich sollte die finanziellen Verhältnisse von meinem Ex, mit dem ich noch in einer Wohnung lebe, bis ich mir eine eigene leisten kann, offenlegen. Er hat verständlicherweise seine Kontoauszüge usw. nicht rausgerückt. Mein Antrag wurde nun wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt, weil, ich die geforderten Unterlagen von meinem Ex nicht einreichen konnte. Ich habe mir stattdessen eine Anlage VE zuschicken lassen, mit der ich nochmals erklärt habe, dass mein Ex nicht für mich aufkommt und dass bei uns keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht. Dennoch wird mir unterstellt, in ener Bedarfsgemeinschaft zu leben und deshalb wurde mein Antrag abgelehnt.
Frohes Fest Euch allen
Gruß Birgit
Hallo Birgid, du solltest auf jeden Fall Wiederspruch einlegen( lassen von deinem Anwalt) solltest darauf verweisen das du dir deinen Lebensuntehalt Leihen musstest, da die ARGE in Rottweil wohl nicht in der lage ist sich den gegebenen Gesetzen zu bedienen.
Ich würde evtl. noch weiter gehen und die Arge in Rottweil und deren Mitarbeiter der Rechtsbeugung beschuldigen. Sprich mal mit deinem Anwalt ob der das nocht in Form Pressen kann.
Gliederung
§ 339 Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Gruß Ziggi
lass dir Weihnachten von denen nocht verleiten.
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Beitrag von Ziggi »

Hallo BirgitStefanie,

du solltest mal deiner ARGE mitteilen das sie sich an ihre eigenen weisungen/ Veröffentlichungen nicht halten.
Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?

Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.


Bundesagentur für ArbeitStand 05.08.2009
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25828/N ... .html#d1.7

Gruß Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo BirgitStefanie,
so, jetzt hab ich es schriftlich. Die haben meinen Antrag natürlich abgelehnt. Dass der Bescheid ausgerechnet heute am heilig Abend im Briefkasten landet, war von denen bestimmt nicht so gewollt (oder doch?), jedenfalls haben die mir das Weihnachtsfest schon etwas versaut. Ich frage mich jetzt nur, ist das rechtens? I......................................... Dennoch wird mir unterstellt, in ener Bedarfsgemeinschaft zu leben und deshalb wurde mein Antrag abgelehnt.
Frohes Fest Euch allen
Gruß Birgit
Nein das ist nicht rechtens! Schau dir dieses Urteil an und entscheide ob du einen Anwalt damit beauftragst deine Interessen zu Vertreten oder es weiter alleine versuchst. :arrow: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive= hier Auszugsweise:
Damit fehlt es aber bei einer Gesamtschau an hinreichenden Indiztatsachen für das Bestehen einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und vor allem für das Vorhandensein einer inneren Verantwortungs- und Einstehensbereitschaft der Partner. Es spricht vielmehr mehr dafür, dass es sich bei der Lebensform des Antragstellers um eine zweckgebundene Wohngemeinschaft und nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3b SGB II handelt. Der Beweis ihres Vorhandenseins ist jedenfalls nicht erbracht
Du hast der ARGE ja versucht klar zu machen, das ihr in einer Wohngemeinschaft und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft Lebt. Deiner schilderung nach sollte mit hilfe dieses Urteils, deine Situation klar erkannt werden, dir das dir zustehende ALG2 auisgezahlt werden und du weierhin deiner wege ziehen können. Das ist im übrigen nur eins der vielen Urteile,die sich mt eben dieser thematik befassen, aber eins aus BW und deshalb für deine ARGE eigentlich bindent.

Mit Weihnachtlichen Grüssen Ziggi
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