Anspruch auf Hartz 4 oder andere Leistungen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Kondi
Beiträge: 1
Registriert: 23.10.2009 17:25
Wohnort: Delmenhorst

Anspruch auf Hartz 4 oder andere Leistungen?

Beitrag von Kondi »

Guten Tag, ich würde gerne erfahren, ob für unsere Familie Hartz 4 oder andere Leistungen in Frage kommen.
Ich bin Rentner und bekomme Altersrente die unter 700 Euro liegt. Meine Frau ist jünger und nicht erwerbstätig. Wir haben zwei Kinder 10 und 13 Jahre alt.
Mit Rente und Kindergeld kommen wir auf 960.- Euro im Monat.
Wir leben in einer kleinen Doppelhaushälfte mit ca. 110 m2 Wohnfläche. Das Haus gehört uns und ist schuldenfrei.Wir besitzen einen Kleinwagen.
Mit den knapp 1000.- Euro kommt man aber nicht aus, die Kinder müssen auf sehr viel verzichten. Unsere Ersparnisse sind aufgebraucht.
Welche Leistungen können wir beantragen? In unserem Fall ist das wohl ein bißchen komplizierte als im Regelfall.
Müssen wir evtl. Auto und Haus verkaufen?
Wer kennt sich in diesem etwas komplizierteren Fall aus?
Gibt es eine Möglichkeit sich kostenlos beraten zu lassen. Ich möchte gerne vorher genau infomiert sein, bevor ich Leistungen beantrage.
Der ARGE traue ich nicht ,die sind total überlastet und machen zu viele Fehler.

Gruß Kondi


:?:
Dominant
Beiträge: 26
Registriert: 20.09.2009 18:39
Wohnort: Rosdorf

Beitrag von Dominant »

Ja so ist das!
Es gibt mehr HartzIV-ler als offiziell bekannt!

Einfach einen Antrag stellen!!!!!!

Ich bin mal mit all meinen Unterlagen (Einkommen der Frau, Mietkosten usw.) Zum Amt gegangen und habe mir das mal probeweise überschlagsweise ausrechnen lassen! Haben die anstandslos gemacht!

Auto und Haus werdet Ihr wohl behalten dürfen!

Im Internet gibt es auch einen Hartz IV Berechner, kannst ja da mal nachschaun! Ob der jetzt ganz aktuell ist??? Aber schau einfach mal :
http://biallo.ksta.de/rechner/Soziales/ALG2rechner.php

Es gibt dort auch ein Online-Formular zum ausfüllen!
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Kondi,
ich denke das der Rechner hier genauer ist:http://www.harald-thome.de/download.html
Du kannst ja mal dort verschiedenes raussuchen, wirst sehen es lohnt sich.

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Ich bin mal mit all meinen Unterlagen (Einkommen der Frau, Mietkosten usw.) Zum Amt gegangen und habe mir das mal probeweise überschlagsweise ausrechnen lassen! Haben die anstandslos gemacht!
kannst du ja mal versuchen aber meistens haben die ARGE'n keine Zeit, besser ist es sich an eine Sozialberatungsstelle zu wenden.
Gruß viel glück Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Ralf Hagelstein
Site Admin
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das geht doch einfach:

ALG II:

Zwei Erwachsene a 90 % RL= 646,20
Zwei Kinder unter 15 a 60 % RL= 430,80
Zuzüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung.

Sozialhilferechtlicher Bedarf ohne KdU= 1077,-
Abzüglich Rente und KG= 117,- Leistunganspruch ohne KdU

Als KdU bei Eigentum gelten die Regeln des BGB fürs Mietrecht.
Zuzüglich der "angemessenen" Heizkosten.
Zuzüglich 100,- je Kind für Bildung im Jahr.

Für 4 Personen sind 110 qm laut BSG o.k.
Dann kommt es noch auf die Größe des Grundstückes an.

Für Eure Familie wären also pi mal Daumen gut 250,- im Monat mehr drin.
Ist Deine Frau erwerbsfähig, würde sie natürlich von der ARGE gefördert und besonders gefordert die Hilfebedürftigkeit zu verringern.

Das Auto darf einen Zeitwert von 7.500,- haben, ist es mehr wert, wird der Mehrwert auf das Schonvermögen angerechnet.

Ich hoffe, die offenen Fragen beantwortet zu haben. :wink:
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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