Nebenkostenabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Netinvader
Beiträge: 7
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Nebenkostenabrechnung

Beitrag von Netinvader »

Hi, vielleicht kann mir jemand helfen, die ARGE will das ich die letzten Bertiebs - und Nebenkosten abrechnungen, sowie etwaige Mieterhöungen oder minderungen ab dem Jahr 2005 vorlege, innerhalb der nächsten 2 Wochen.

Jetzt meine frage, steht irgendwo geschrieben, wie lange ich solche Unterlagen aufheben muss? Denn bisher war ich immer der Meinung, das ich das Zeug nicht aufheben muss, d.h. ich habe gar keine Unterlagen mehr, die ich Vorlegen kann.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Ähm ???
sind die nun gant abgehoben, bei eurer ARGE??
Ich hab sowas nu noch net gehabt, aber ich werde versuchen mich schlau zu machen, VERSPROCHEN. Versuche mal ob du Schriftlich natürlemont" eine Begründung sowie eine Rechtlich haltbare §§ reiterei von deiner ARGE bekommen kannst.

SO etwa: S G D u H, sie m....... Ich möchte sie bitten mir mitzuteilen aufgrund welcher rechtlicher handhabe sie diese Belege haben möchten, Bitte erklären sie mir aufgrund welcher handhabe sie dasrecht auf ihrer seite zu haben denken. Ich kann darin beim besten willen keinerlei sinn sehen, zumal der Vermieter nicht gezwungen ist( gültige Rechtsprechung) eine NK-abrechnung zu versenden.
Aber bitte mit deinen Worten in deinem Stil.
Is ja noch'n bissl teit.
Ziig
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Netinvader
Beiträge: 7
Registriert: 23.10.2009 09:29

Beitrag von Netinvader »

Ok, glaube ich hab was vergessen zu schreiben, fällt mir gerade auf.

die haben das verlangt, nachdem ich einen formlosen antrag auf Übernahme der Kosten aus der Nebenkostenabrechnung (Nachzahlung) beantragt habe.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hi Netinvader,

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die letzten Bertiebs - und Nebenkosten abrechnungen, .......ab dem Jahr 2005 ..... .........ich habe gar keine Unterlagen mehr
1.)die sind Gründlich, und wollen sehen wie ich dein verbrauch geändert hat :wink: , oder 2.) die Arge möchte dir die Gesammten Gelder anweisen :lol::lol::lol:

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nachdem ich einen formlosen antrag auf Übernahme der Kosten aus der Nebenkostenabrechnung (Nachzahlung) beantragt habe.
:?: tut das weh :?: Scherz beiseite, wenn du keine unterlagen mehr hast, ist es nicht gerade sehr Klug so einen Antrag zu stellen :idea: .
Ok, schadensbegrenzung geht mit etwas glück so:
Vermieter anschreiben und ganz lieb bitten das er dir ( wegen verlust)bis zum xx.xx.09 Kopien der besagten zeiten anfertigt, lege einen Vorgefertigten Briefumschlag (Frankiert natürlich) bei und Bete. :mrgreen:
Und für die Zukunft bitte. Anträge immer vollständig haben (mit Unterlagen) bevor man diese Stellt :roll: .
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Wenn der Fragesteller hier in der Vergangeheit im Leistungsbezug etwaige Guthaben der Nebenkostenabrechnung der ARGE nicht gemeldet hat und einfach einbehalten, würde ich mich an seiner Stelle auch sorgen. Das währe eine Straftat. Ist dem nicht so, einfach wie von Ziggi beschrieben vorgehen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ziggi hat geschrieben: tut das weh :?: Scherz beiseite, wenn du keine unterlagen mehr hast, ist es nicht gerade sehr Klug so einen Antrag zu stellen :idea: .
Ich vermute mal, der TE hat einen Antrag auf Übernahme der aktuellen Nebenkostenabrechnung gestellt. Dafür wird er logischerweise auch die Unterlagen mit eingereicht haben.
Nun wollen sie die Unterlagen der letzten Jahre sehen. Und die hat er vermutlich nicht mehr.
Ralf Hagelstein hat es ja schon geschrieben. Man kann nur hoffen, das er in dieser Zeit nicht im Leistungsbezug war bzw. kein Guthaben hatte.
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