nebenkostenabrechnungwer zahlt das

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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samira191
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nebenkostenabrechnungwer zahlt das

Beitrag von samira191 »

so wieder mal ne frage

ich wohne seit januar 2009 in hamm und beziehe alg 2

ich habe vorher in krefeld gewohnt und auch alg2 bezogen

nun habe ich eine nebenkostenrechnung aus meiner letzten wohnung in krefeld bekommen wer kommt denn dafür jetzt auf oder mussich das selber bezahlen

grüße


anja
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: nebenkostenabrechnungwer zahlt das

Beitrag von Corica »

samira191 hat geschrieben:so wieder mal ne frage

ich wohne seit januar 2009 in hamm und beziehe alg 2

ich habe vorher in krefeld gewohnt und auch alg2 bezogen

nun habe ich eine nebenkostenrechnung aus meiner letzten wohnung in krefeld bekommen wer kommt denn dafür jetzt auf oder mussich das selber bezahlen

grüße


anja
da du nicht in krefeld gemeldet bist mußt du einen antrag in hamm stellen.
ist es eine hohe summe ?
mfg dieter
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Re: nebenkostenabrechnungwer zahlt das

Beitrag von ayumi »

Corica hat geschrieben: da du nicht in krefeld gemeldet bist mußt du einen antrag in hamm stellen.
Und das vorallem ganz fix, da Du, wenn ich das richtig gelesen habe, ab November einen Job hast und keine Leisungen vom Amt mehr bekommst.
Ziggi
Moderator
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Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

ayumi hat Folgendes geschrieben:
Und das vorallem ganz fix, da Du, wenn ich das richtig gelesen habe, ab November einen Job hast und keine Leisungen vom Amt mehr bekommst.
dem kann ich nur beipflichten, und viel glück bei der neuen Arbeit. :P
Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Vivianne
Beiträge: 1
Registriert: 20.10.2009 09:02

Beitrag von Vivianne »

Hallo,
der Antrag für 2008 muss in Krefeld gestellt werden, denn nur dort sind die Unterlagen für die Wohnung um die es geht. Hamm ist Optionskommune, die können mit deinem Antrag sonst nichts anfangen.

Gruß
Vivi
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Nee.....

Beitrag von Ziggi »

Vivianne hat geschrieben:
der Antrag für 2008 muss in Krefeld gestellt werden, denn nur dort sind die Unterlagen für die Wohnung um die es geht. Hamm ist Optionskommune, die können mit deinem Antrag sonst nichts anfangen.
ist leider nicht gesetzeskomform, also nicht ganz richtig. Entscheident ist der Zeitpunkt zu welchem die "Abrechnung" kam also fälligkeit........
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen
Arbeitshilfe „Kosten der Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II“....................................
II.4.2 Nachzahlung Betriebskosten
Bei Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist immer auf den Zeitpunkt abzustellen,
zu dem der tatsächliche Bedarf besteht.
Beispiel: Eine Person bezieht seit dem 01.01.2008 Arbeitslosengeld II-Leistungen. Am
01.05.2008 erhält sie eine Betriebskostennachzahlung aus dem Zeitraum des Jahres 2007,
in dem kein Leistungsbezug stattgefunden hatte.
Im Beispielsfall muss der Leistungsträger auch diese Kosten übernehmen, da sie im
Mai 2008 und damit im Bewilligungszeitraum tatsächlich angefallen sind. Dass die
Forderung für eine Leistung ist, die zu einer Zeit entstanden ist, in denen kein Arbeitslosengeld
II-Bezug stattfand, ist unerheblich.46 Gleiches gilt für Nachzahlungen
bei Heiz- und sonstigen Energiekosten.
Im Fall einer notwendigen Nachzahlung von Betriebkosten übernimmt der Leistungsträger
den Nachforderungsbetrag in tatsächlicher Höhe.
Sind die Betriebskosten unangemessen hoch kann der Leistungsträger diesbezüglich
das Kostensenkungsverfahren einleiten (siehe II.5).
Sächsisches Landessozialgericht L 3 AS 164/07 , Urteil vom 03.04.2008
:roll: Also, den Antrag auf übernahme in deiner Jetzigen ARGE abgeben und kopie der Rechnung beifügen, hoffe die SB macht net noch Ärger :?

Gruß Ziggi
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Vivianne hat geschrieben:Hallo,
der Antrag für 2008 muss in Krefeld gestellt werden, denn nur dort sind die Unterlagen für die Wohnung um die es geht. Hamm ist Optionskommune, die können mit deinem Antrag sonst nichts anfangen.

Gruß
Vivi
*kopfschütttel*
SGB I
§ 16 Antragstellung


(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.

(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.

(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.
Vivianne muß nachsitzen. :wink:
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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