Arbeitsmarktrente

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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ronnygn
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Arbeitsmarktrente

Beitrag von ronnygn »

wie ist es bei einen Gutachten vom Rententräger? Kann das Jobcenter einem trotzdem zum Amtarzt schicken oder ist das Gutachten vom Rententräger definitiv? ein Bekannter hat ein Gutachten wo drinne steht das er von 3-6 Stunden arbeitfähig ist vom Rententräger bekommen. eine Arbeitsmarktrente bis 3 Jahre bekommt er auch, weil der Teilzeitmarkt verschlossen ist. er bekommt den Rest ALG2. dürfen die ihm nur Teilzeitstellen geben oder auch Vollzeitstellen oder auch Maßnahmen? MfG ronnygn
rme
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Beitrag von rme »

Hallo ronnygn

schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Vermindert ... %A4higkeit

vielleicht hilft dir das, zumindestens einwenig, weiter!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

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ronnygn
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Beitrag von ronnygn »

danke für die Antwort. hatte beim Link etwas rausgelesen..., aber was mich stört dabei ist doch, daß man für den Teilzeitmarkt verschlossen ist und das Jobcenter einem trotzdem einen Teilzeitjob geben kann? ich denke der Teilzeitmarkt ist für denjenigen verschlossen? das widerspricht sich doch. jedenfalls hört es sich bei der neueren Regelung so an, daß man trotzdem überall eingesetzt werden kann. auf was kann sich mein Bekannter beim Jobcenter gefasst machen? kann er sich auf das Gutachten von Rententräger berufen? bei der Einladung will die SB die Eigenbemühungen sehen obwohl er erst seit Oktober wieder beim Jobcenter ist. MfG ronnygn
rme
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Beitrag von rme »

es kommt darauf an, welcher Jahrgang dein Bekannter ist. Ist er nach dem 1.1.1962 geboren worden, verstehe ich es derzeit so, das er in allen Bereichen, unabhängig seiner Qualifikationen, aber im vorgegebenen zeitlichen Rahmen (also 3-6 Std.) überall eingesetzt werden kann.

Ist er vor 1962 geboren, trifft auf ihn diese Regelung nicht mehr zu!

Was ist dein Bekannter denn für ein Jahrgang?
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ronnygn
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Beitrag von ronnygn »

er ist Jahrgang 1973, leidet aber an Depressionen, nimmt Medikamente usw.. habe ihm beim widerspruch geholfen beim Rententräger wobei die kleine Arbeitsmarktrente raus kam. dazu kommt noch , daß er ab Anfang Januar 2010 (Termin steht fest) eine Einweisung in einer Tagesklinik hat. da ist er aber krankgeschrieben wenn es soweit ist. am besten alles angeben beim SB? MfG ronnygn
rme
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Beitrag von rme »

wenn er Jg. 1973 ist, darf er demnach überall eingesetzt werden.

Jedoch wird es seine gesundheitliche Lage derzeit nicht zulassen. Gut das er im Januar einen Termin in der Tagesklinik hat. Dort sind auch Sozialarbeiter die ihn bezüglich weiterer Rentenansprüche, oder einer beruflichen Rehabilitation, beraten werden.
Depression heisst nicht automatisch, das er nie wieder arbeiten kann, ganz im Gegenteil. Diese Perspektivlosigkeit kann ein Grund sein, das ein Mensch eine depressive Entwicklung nimmt.
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Zitat von Konrad Adenauer

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ronnygn
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Beitrag von ronnygn »

das könnte möglich sein. aber die Uraschen für die Depression sind häuptsächlich nicht nur die Perspektivlosikeit, das hat noch andere Gründe. naja erstmal muß er wieder gesund werden. man wird sehen wie lange sowas anhält, es kann ja auch ins chronische gehen. bei der arbeitsmarktlage ja sogar verständlich wenn man sieht was hier so ab geht. in der Tagesklinik war er schon mal vorsprechen und sie haben ihm schon angeboten sich um ihn diesbezüglich zu kümmern. alles drauf zu kommen lassen und denn weiter sehen. ein paar Jahre geht das mit ihm ja nun schon. Mfg
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo ronnygn,
ich denke dein Bekannter sollte sich nicht all zu viele sorgen machen, dem SB muss er zu dieser erkrankung mal gar nichts sagen, dem Medeiziner darf, ja darf nicht muß, er das Gutachten des RV-Mediziners vorlegen. Der Amtsarzt ist auch zur Schweigepflicht gezwungen so wie jeder Arzt sonst auch, dieser soll nur feststellen wieviel und welche Arbeit ein H4ler ausrichten kann. Ich glaube wenn dein Bekannter mit einer begleitperson, seines vertrauens, zu dem Termin beim A.-Arzt geht und selber das Gutachten von RV.-Träger mitbringt, dann wird dieser in seiner stellungnahme bescheinigen das es gut wäre den Job X nicht zu verlangen aber den job Y befürwortet. Der A.-Arzt darf aber keine Diagnose weiterleiten nur ein Statement ES SEI DENN dein bekannter hat eine Schweigepflichtsentbiondung erteilt, sollte er das haben dann: Wiederruf der Schweigepflichtsentbindung und beim SB Schriftlich verlangen, das jedwede Medizinische unterlagen aus der Akte deinem Bekannten auszuhändigen ist, Das ist Datenschutzrecht! Der SB hat kein Recht auf diese unterlagen nur auf die Medizinischen dinge die dein Bekannter ihm wirklich freiwillig sagt oder gibt.
Gruß ZIGGI
Sind erfahrungswerte keine Rechtsberatung, was ich hier weitergebe.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ronnygn
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Beitrag von ronnygn »

danke für die Antworten. also kann es passieren daß mein Bekannter trotzdem zum amtsarzt muß. aber im Gutachten steht ja nur 3 -6 stunden. kann der Amtsarzt denn auch anders entscheiden? damals mußte mein Bekannter ja auch erstmal zum A-arzt und da wurde er auch auf Teilzeit gesetzt. er wurde zum Sozialamt geschickt und da kam denn die Rente. die vom Sozialamt meinten aber daß das Rentengutachten definitiv sein würde und das Jobcenter sich dran halten muß. stimmt das denn so? MfG
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo ronnygn,
net ganz. habe gerade diese kurzdarstellung eiens BSG Urteils gefunden:
B 7b AS 10/06 R

Erwerbsfähigkeit ist solange anzunehmen, bis nicht eine gegenteilige auch den Sozialhilfeträger bindende Feststellung getroffen ist.

Hinweise des Sozialhilfeträgers auf unangemessene Unterkunftskosten vor Inkrafttreten des SGB II (1. Januar 2005) gelten als Hinweise im Rahmen des SGB II.

Sofern die Unterkunftskosten unangemessen sind, ist der angemessene Anteil zu übernehmen.

Maßstab der (Un)Angemessenheit ist die Situation am aktuellen Wohnort.

Als Maßstab gilt nicht schematisch die Wohnungsgröße, sondern die „Produkttheorie“.

(Niedriger qm-Preis kann hohe qm-Zahl kompensieren – und umgekehrt.)
denke das erklärt es.
Will heisen wen der A.-Arzt zum Urteil kommt das dein bekannter keine 3 STd mehr Arbeiten kann dann bekommt dein Bekannter solange Sozialhife (SGB12) was sogar noch besser ist, siehe hier
http://www.bmas.de/portal/10576/sozialh ... erung.html und hier
http://www.einfach-teilhaben.de/cln_104 ... _node.html
sollte dein bekannter also weniger als 3Std Arbeiten können nach SGB2 dann greift SGB12 was in seinem Fall garantiert besser wäre denn er müsste keine Eingliederungsvereinbarung erarbeiten also auch keine Zwänge und er hätte einen weitaus höheren stellenwert bei den Behörden, er hätte mehr hilfe mehr Freiheit und, und, und. Wenn der A.-Arzt auch auf 3-6Std. Attestiert dann sollte dein bekannter mit dem A.-Arzt über seine wünsche und beschwerden sprechen und darauf hinwirken das gewisse Berufszweige bitte als nicht möglich attestiert werden. Keine Angst die A.-Ärzte sind meistens keine unmenschen und können manches mal sogar helfen wieder gesund zu werden, leider nicht immer.Und bevor ich es vergesse der A.-Arzt muß auf bitten deines bekannten das Gutachten in seinem beisein fertigen und darf es auch nicht ohne ( Freiwilliges!) einverständniss weitergeben, der A.-Arzt darf lediglich einen Fragekatalog, vom SB, ausgefüllt wieder zum SB schiken und auch diesen darf dein Bekannter oder sein beauftragter vorher genehmigen. Alles andere würde einen verstoss gegen geltendes Recht darstellen und die A.-Ärzte sind eigentlich auch nicht daran interessiert die Menschen fertig zu machen, zumindest habe ich diese erfahrung oft genug gemacht. UND IMMER DARAN DENKEN eine Person des Vertrauens kann dein bekannter mitbringen dieses darf nicht verweigert werden,der A.-Arzt darf diese Person nicht des Raumes verweisen jedoch dein bekannter kann darauf bestehen das eine evtl. anwesende sekretärin/ Arzthelferin den Raum verlässt, hier ist der Datenschutz freund deines bekannten es weden schliesslich dinge erfragt die nur leute etwas angeht die dein bekannter invollvieren will oder Muß (A.-Arzt).
Gruß Ziggi
SGB II verweist in derlei Angelegenheiten auf die §§ 309 und 310 des SGB III, worin u.a. die Aufforderung zum Besuch eines Amtsarztes zur allgemeinen Meldefplicht gehört.
_________
§ 309
Allgemeine Meldepflicht
(1) Der Arbeitslose hat sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Der Arbeitslose hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe ruht.

(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der
1. Berufsberatung,
2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch erfolgen.
Kannst auch mal hier schauen
Bundesagentur für Arbeit
:? schwere kost oder?
Ich gebe hier lediglich efahrung weiter, es stellt keine Rechtsberatung dar.
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JohnyB.
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Beitrag von JohnyB. »

hallo ronnygn

Dein Freund kann sich glücklich schätzen das ihm geholfen wird,
ich selbst leider schon 20 Jahre an Morbus Meniere (Lermojez Syndrom)
dazu kommt noch ein 80%iger Hörverlust, fast täglichen Gleichgewichtsstörungen.

Erwerbsunfähigkeits Rente abgelehnt
Im Krankenhaus haben sie mich nach 6 Std. wieder heim geschickt mit den worten "Tut uns leid Herr ..... wir können Ihnen nicht helfen.
Mußte vom Arbeitsamt aus zur Untersuchung und da sagte mann mir ich solle Rente beantragen, da ich nicht mehr vermittelbar bin.
Heute mach ich einen 1,50€ Job, wenn da jemand was fragt verstehe ich fast kein Wort und das mit Hörgeräten.
ronnygn
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Beitrag von ronnygn »

das war aber jetzt viel mit antworten, herzlichen Dank nochmal. naja er bekommt nur die Erwerbsminderungsrente und das erstmal für 3 Jahre. hab schon gehört daß viele nicht die Rente bekommen obwohl einem sowas zusteht. das verstehe wer will. Ob die SB beim Rententräger auch anfragen darf wegen ob sich seine Leistungsfähigkeiten geändert haben könnte und er zum Rentendok müßte wegen Nachuntersuchung? er soll alles auf sich zukommen lassen, sage ich ihm. ich werde wahrscheinlich auch zum Amt mit reinkommen am Donnerstag, hab den Tag auch Termin. mein Bekannter soll auch Berwerbungsnachweise vorlegen obwohl er erst wieder ab Oktober bei der Arge ist und noch keine EGV bekommen hat. ich frage mich was das erstmal soll, er weiß ja garnicht wieviel Bewerbungen er bringen soll usw. MfG ronnygn
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo ronnygn,
Du hast geschrieben
mein Bekannter soll auch Berwerbungsnachweise vorlegen......noch er weiß ja garnicht wieviel Bewerbungen er bringen soll usw. keine EGV bekommen hat............ er weiß ja garnicht wieviel Bewerbungen er bringen soll usw.
Er soll Bewerbungen zu diesem A.-Arzt mitbringen? oder habe ich das falsch verstanden.
Also nochmal: Der SB hat kein Recht auf Gutachten nur der A.-Arzt, der SB kann lediglich bitten das gutachten einzusehen ansonsten genügt der Rentenbeschei( für den SB) eine Schweigepflichtentbindung kann, nicht muss, dein bekannter Unterschreiben. so will es das Gesetz, auch der hinweis auf §§60 SGB X und andere ändert daran nichts. Du solltest wirklich auf die Seite BMAS ( siehe oben) die Publikation runterladen, da steht eigentlich fast alles drauf.
Schau auch mal Hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... _2008_.pdf
ich denke das hilft auch. Ist viel zu Lesen aber man kann denen nur mit Wissen kommen. Es gibt da auch nioch die ALG2 Biebel siehe hier
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/lite ... faden.html
kostet aber ist sinnvoll angelegtes Geld. 8)

Gruß ZIGGI
PS: noch ein paar informativer Links
http://www.sozialticker.com/informationen
http://www.sozialticker.com/antraege
http://www.kassenarzt.de/index.php?pVId ... 618&page=1
der letztelink ist zwar für KK's geschrieben aber dieses Gesetz gilt auch für euren fall.
Und nun viel spass beim lesen und Daumen Drück :wink:

Ich gebe nur erfahrungswerte weiter, dies ist keinesfalls Rechtsberatung
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ronnygn
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Beitrag von ronnygn »

nein er hat eine 1. Einladung zum Jobcenter bekommen wo er Bewerbungsunterlagen mitbringen soll. er bekommt aber erst seit Oktober erst sein Rest vom Jobcenter zur Rente dazu. Er weiß nicht wieviel und wie er sich zu bewerben hat, denn eine EGV gibt es noch nicht. ob ich ihn eine leere Liste geben soll und er sich seine Bewerbungen da aufschreibt? so mache ich es immer. MfG
rme
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Beitrag von rme »

Bewerben macht doch garkeinen Sinn im Moment, da er im Januar erstmal für mehrere Wochen i der Tagesklinik ist!
Und wenn keine EGV vorliegt, kann er auch noch nicht wissen, wie und als was er sich zu bewerben hat.

Ausserdem legt eine Depression einen der Art lahm (das weiss ich aus eigener Erfahrung) das an Bewerben garnicht zu denken ist.

Ich habe den Verdacht, das der SB deinen Bekannten "auf dem Kieker hat" und alles dransetzt ihn in irgend einer Form zu Schikanieren!

Erfahrungsgemäss sind die A-Ärzte sehr kooperativ und werden ihm die entsprechende Hilfestellung geben.
Wie Ziggy schon geschrieben hat, die Diagnosen geht dem SB nichts an. Er hat sich an das, was der A-Arzt feststellt zu halten!

Am besten Du gehst mit deinem Bekannten mit und unterstützt ihn.
Ich glaub nicht das dein Bekannter derzeit in der Lage ist, sich dem SB entgegenzustellen!

Depressionen sind die Hölle. Ich wünsche es meinem ärgsten Feind nicht!
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Zitat von Konrad Adenauer

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Beitrag von Ziggi »

Hallo ronnygn,
OK. dein bekannter sollte aufschreiben wenn er sich irgendwo vorgestellt hat, z.B. im vorbeilaufen " Aushilfe gesucht" bei XX und nachgefragt, das stellt schon eine Bewerbung dar. Das Jobcenter wird mit Ihm eine EGV ausarbeiten wenn es nötig ist, das kommt immer ein bisschen auf den SB an aber er steht ja erst am Anfang und kann froh sein jemanden wie dich zu kennen. Deine idee
ob ich ihn eine leere Liste geben sol
ist nicht schlecht das könnt ihr tun wird den SB warscheinlich Freuen. Also Kopf hoch, Brust raus, Bauch rein und Schultern gerade, das bringt selbstbewustsein und Mut.
Ich Drück euch jedenfalls die Daumen das der SB ein guter ist und die Lage versteht.
Gruß ZIGGI
Wird schon werden
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Beitrag von ronnygn »

leider hat mein Bekannter die gleiche SB wie ich habe, und die ist bissl zu genau. ich hatte schon mal mit der zutun, auch nicht viel älter als wir (~35 ). die schmettert mit Paragrahpen das sich gewaschen hat. vielleicht will sie sich erstmal ein Bild von mein Bekannten machen. soll denn mein Bekannter eine EGV unterschreiben oder lieber als Verwaltungsakt kommen lassen? noch komisch ist, daß wir am selben Tag termin haben und bei ihm in der Einladung steht "Bewerbungsnachweise und Bewerbungsunterlagen" und bei mir steht iner Einladung "Bewerbungsnachweise". Ich habe zur Zeit einen Midijob von ~ 600 euro. MfG
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

also, du schreibst
noch komisch ist, daß wir am selben Tag termin haben und bei ihm in der Einladung steht "Bewerbungsnachweise und Bewerbungsunterlagen" und bei mir steht iner Einladung "Bewerbungsnachweise"
Erklärung B.-nachweise sind die listen, B.-unterlagen sind Bewerbungen wie sie geschrieben wurden.
Dein Bekannter hat doch bestimmt in letzter zeit eine Bewerbung geschrieben, oder? wenn nicht dann sollte er mal eine Verfassen und diese mitbringen. Die SB möchte sehen ob alles richtig läuft und GGf. wird sie versuchen deinen bekannten in eine massnahme zu bringen> EGV<. Die EGV kann dein Bekannter mit der SB und dir natürlich erarbeiten, sollte die SB sich als unbeeindruckt erweisen dann einfach eine eigene vorlegen einfach so als eigene vorgabe, siehe hier: http://www.sozialticker.com/eingliederungsvereinbarung und hier http://www.sozialticker.com/antraege unter Eingliederungsvereinbarung Gegenvorschlag dann wird dir (euch) geholfen. schlimmstenfalls denke ich wenn es zu transalierend wird solltet ihr mal schauen ob ihr in eurem Ort nen Begleitservice :wink: ( für's Amt versteht sich) habt. :mrgreen:
Steht in dem Rentenbescheid eigentlich warum dein Bekannter diese bekommt? wenn ja gut, wenn Nein mit SB reden das ein A.-Arzt eingeschaltet wird, dann steht dein Bekannter besser da, die A.-Ärzte sind meist auf seiten der Kranken, und das dein Bekannter Krank ist steht ja ausser zweifel.
Wird schon schief gehen
ZIGGI
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Beitrag von ronnygn »

mein bekannter war ein Jahr lang beim Sozialamt gewesen, da brauchte er sich nicht bewerben. seit oktober ist er wieder beim Jobcenter. auf dem Gutachten steht nur das über ein Leistungsvermögen von 6 Stunden nicht auszugehen ist und amnese oder wie das heißt, andere symtomatik und das durch eine Tagelklinik Besserung möglich wäre. danach kam der Bescheid. auf dem Bescheid direkt steht nur was von Arbeitsmarktrente wegen des Arbeitsmarktes wegen voller Erwerbsminderung. ich denke mal auch daß ein A-Arzt da Klarheit schaffen wird und auch so entscheidet wie beim Gutachten des Rententrägers. oder die SB beruht sich gleich auf das Rentengutachten, mal sehn. mfg
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

genau, da wird die SB wird damit klarkommen müssen oder A.-Arzt einschalten. Die Zeit wirds schon richten und wenn die so mit§§ um sich werfen kann dann wird sie hoffentlich auch die, für euch guten, kennen. :roll:
Viel Glück
Ziggi
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Beitrag von ronnygn »

alles klar und danke nochmal für die vielen Infos.... :D, kann ja mal denn berichten was dabei alles rausgekommen ist.....,mfg
ronnygn
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Beitrag von ronnygn »

hallo, also mit meinem Bekannten ist es nun gut verlaufen, besser als ich es mir gedacht hatte :). Dadurch, daß er ja die volle Erwerbsminderung hat und der Teilzeitmarkt für ihn verschlossen ist, hat er erstmal ne Weile Ruhe vom Amt auch wenn er noch ein Teil vom Jobcenter an Geld bekommt, weil die Rente zu wenig ist . Aber wer weiß wie lange, es kann sich ja noch viel ändern. bleibt erstmal abzuwarten was noch alles auf ihn zu kommt. brauchte auch keine EGV unterschreiben. das Gespräch dauerte nur 5 Minuten. Ist es bei einigen Leuten mit Erwerbsminderung auch so ähnlich verlaufen? MFG ronnygn
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Das Freut :D , hoffe das geht weiter so gut mit deinem Bekannten.:P
Ziggi
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rme
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Beitrag von rme »

Ja, super!
das nenne ich mal eine erfreuliche Nachricht!

Ich wünsche deinem Bekannten alles Gute und eine baldige Genesung und einen erfolgreichen Aufenthalt in der Tagesklinik.

Dir auch alles Gute

Viele Grüsse

rme
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Beitrag von ronnygn »

danke, werde ich ihn ausrichten.... :D , wenns was neues gibt denn kann ich hier nochmal schreiben. MfG ronnygn
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