Hallo
meine Freundin bekommt bald ALG2 sie ist Schwerbeschädigt zu 60%
( Gebehindert, Depression, Bluthochdruck )
Bekommt sie bei ALG2 dann auch ein Mehrbedarfszuschlag, wenn ja wie hoch fällt der in Berlin aus??
Dank vielmals an alle..
ALG 2 und Schwerbeschädigung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
die Tatsache, daß die Freundin "schwerbehindert" ist, bedeutet nicht, daß automatisch ein Anspruch auf "Mehrbedarf" besteht. M.W. ist Voraussetzung hierfür eine medizinisch erforderliche, nachgewiesene, kostenaufwändige Ernährung... Da sollte sich die Freundin mal bei ihrer Integrationsfachkraft genau erkundigen...
M.f.G.
wuschel04
die Tatsache, daß die Freundin "schwerbehindert" ist, bedeutet nicht, daß automatisch ein Anspruch auf "Mehrbedarf" besteht. M.W. ist Voraussetzung hierfür eine medizinisch erforderliche, nachgewiesene, kostenaufwändige Ernährung... Da sollte sich die Freundin mal bei ihrer Integrationsfachkraft genau erkundigen...
M.f.G.
wuschel04
Hallo,
soviel ich weiss, wurde die Erkrankungen, für die es einen Mehrbedarfszuschlag gibt, weiter reduziert.
Ich habe hier noch ein älteres Antragsformular zu liegen. Einen Mehrbedarf gab/gibt es für Hypertonie/Bluthochdruck. Aber ob es noch aktuell ist, weiss ich nicht.
Einfach einen Antrag stellen.
LG
soviel ich weiss, wurde die Erkrankungen, für die es einen Mehrbedarfszuschlag gibt, weiter reduziert.
Ich habe hier noch ein älteres Antragsformular zu liegen. Einen Mehrbedarf gab/gibt es für Hypertonie/Bluthochdruck. Aber ob es noch aktuell ist, weiss ich nicht.
Einfach einen Antrag stellen.
LG
Seit der Empfehlung vom "Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge ev." vom Oktober 2008 , sind die Mehrbedarfszuschläge enorm gekürzt worden, weil ja angeblich der Regelsatz für eine Mehrkostenaufwendige Nahrung ausreiche.
Könnt ihr hier nachlesen:
http://www.deutscher-verein.de/05-empfe ... 025-08.pdf
da steht auch drin für was es kein Mehrbedarf bzw. für was es nur noch Mehrbedarf gibt, und danach richten sich die Argen.
Ich sag nur "Amen"
Und für Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen, können einen Mehrbedarf bis zu 15 m² an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.
gruß Claus
Könnt ihr hier nachlesen:
http://www.deutscher-verein.de/05-empfe ... 025-08.pdf
da steht auch drin für was es kein Mehrbedarf bzw. für was es nur noch Mehrbedarf gibt, und danach richten sich die Argen.
Ich sag nur "Amen"
Und für Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen, können einen Mehrbedarf bis zu 15 m² an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.
gruß Claus