ALG 2 und Schwerbeschädigung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

ALG 2 und Schwerbeschädigung

Beitrag von maikstacker »

Hallo

meine Freundin bekommt bald ALG2 sie ist Schwerbeschädigt zu 60%
( Gebehindert, Depression, Bluthochdruck )
Bekommt sie bei ALG2 dann auch ein Mehrbedarfszuschlag, wenn ja wie hoch fällt der in Berlin aus??
Dank vielmals an alle..
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo,

die Tatsache, daß die Freundin "schwerbehindert" ist, bedeutet nicht, daß automatisch ein Anspruch auf "Mehrbedarf" besteht. M.W. ist Voraussetzung hierfür eine medizinisch erforderliche, nachgewiesene, kostenaufwändige Ernährung... Da sollte sich die Freundin mal bei ihrer Integrationsfachkraft genau erkundigen...

M.f.G.
wuschel04
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hallo,

soviel ich weiss, wurde die Erkrankungen, für die es einen Mehrbedarfszuschlag gibt, weiter reduziert.
Ich habe hier noch ein älteres Antragsformular zu liegen. Einen Mehrbedarf gab/gibt es für Hypertonie/Bluthochdruck. Aber ob es noch aktuell ist, weiss ich nicht.
Einfach einen Antrag stellen.

LG
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DJDC
Beiträge: 40
Registriert: 07.09.2006 14:25
Wohnort: Bad Rappenau

Beitrag von DJDC »

Seit der Empfehlung vom "Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge ev." vom Oktober 2008 , sind die Mehrbedarfszuschläge enorm gekürzt worden, weil ja angeblich der Regelsatz für eine Mehrkostenaufwendige Nahrung ausreiche. :shock:
Könnt ihr hier nachlesen:
http://www.deutscher-verein.de/05-empfe ... 025-08.pdf

da steht auch drin für was es kein Mehrbedarf bzw. für was es nur noch Mehrbedarf gibt, und danach richten sich die Argen.
Ich sag nur "Amen" :x :x :x

Und für Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen, können einen Mehrbedarf bis zu 15 m² an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.


gruß Claus
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