Umzug vom Kind

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Knolli
Beiträge: 66
Registriert: 16.05.2008 20:58

Umzug vom Kind

Beitrag von Knolli »

hallo

haben folgende frage..wir wohnen zu viert in einer BG meine freundin ihren sohn 9 jahre und meine tochter 2 jahre....der sohn möchte nun zum vater ziehn.....beide haben das gemeinsame sorgerecht und umgangsrecht.....habe eben beim amt nachgefragt was wir alles vorlegen müssen wenn der sohn zum vater zieht...abmeldung kindergeld usw ist alles ok..das wissen wir auch...aber meine SB sagte sie bräuchte auch eine bescheinigung vom hiesigem jugendamt das der sohn umziehn darf...habe sowas noch nie gehört wenn beide elternteile das gemeinsame sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht haben....ist das so richtig?

bitte um eine antwort da der umzug kurz bevor steht

torsten
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Knolli,

nein, eine solche Bescheinigung gibt es nicht. Selbst wenn es sie geben würde, das geht die Arge nichts an. Diese Behörde ist nicht in der Fürsorgepflicht für Kinder.

Lass dir von der SB mal die rechtliche Begründung zeigen, da wird sie passen müssen.

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo,

das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht ist sicherlich nicht Sache der ARGE, wohl aber die Frage, welche Personenzahl sich in der BG aufhält bzw. Mitglied der BG ist. Wenn der ARGE die Veränderung (Umzug des Kindes) rechtzeitig mitgeteilt wird, dürfte die ARGE auch zufrieden sein... :)

M.f.G.
wuschel04
Antworten