Babysachen über ebay gekauft und verkauft!Sozi fordert!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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monoliht2009
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Babysachen über ebay gekauft und verkauft!Sozi fordert!

Beitrag von monoliht2009 »

Hallo! Weiß nu nicht weiter! Wir Haben zuwachs bekommen hatten uns gefreut ,und sind Arbeitslos geworden(wir haben in der selben Firma gearbeitet,und uns kennengelernt,Als Meine Freundin dann erfahren hatte das sie schwanger ist sind wir 3 tage später Entlassen worden(alle aus dem Betrieb). So und sind dann in Harz 4 gekommen,Das nu mal vorab.

Mein Problem ist nun wir haben in der zeit Nach der schangerschaft(Töchterchen is nu 9Monate alt) großen verschleiß an sachen gehabt und nu durch umzug in eine Drei zimmer wohnung auch kindermöbel die ich/wir auch über ebay gekauft und verkauft haben, zb. Unser Kinderwagen für 70€ verkauft und dann einen Baggy gekauft sowie kleinen schrank und natürlich viel klamotten und zu kleine sachen wieder verkauft, da wir ja auch kein anspruch haben auf kinder möbel oder Kleidergeld. haben wir es so gemacht. Nun ist es wieder ander zeit einen folge antrag auszufüllen,Heute kam bescheid, ich möge einen Gewerblichen Antrag ausfüllen durch aktiven dauernden ebay handel. Somit müsse ich alles selber bestreiten, die kosten des ebay verkaufs und gekauftes liegen bei 200-300€ aber nicht in einem monat sondern aufgeteilt auf meist 5-7 monate, wie verhalte ich mich? was kann ich tun bei einem wiederspruch wurde mir vom SB gesagt stellt er die zahlungen ein.(Bei uns machen die das) ich habe schonmal ärger deswegen gehabt habe meine wertsachen verkauft um eine Stromnachzahlung zu bezahlen konnte ich nachweisen störte die aber nicht die wollen 400€ zurückhaben aber nicht in 50€raten wie von mir angeboten sonder 100-200€ zahle ich es nicht freiwillig ziehen sie mir jeden monat 200€ ab sie dürfen das. und und.
aber das ist ein anderes Thema. was mache ich jetzt?? anwälte tuen sich schwer mit unserem Amt und Kirchliche einrichtungen(diakonisches werk) lehnen teilweise aus angst ab.wenns richtig zur sache geht
Vielen lieben dank ertsmal Gruß Jenny und Matthias
Denker
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ärgerlich!

Beitrag von Denker »

wenn ich das so lese, stellen sich bei mir die Nackenhaare auf!!!


Da bist du aber an einen ganz scharfen hund geraten!!

Verkauf die alten sachen demnächst unter der Hand, und nicht im Internet!
oder schalt das nächste mal einen Zwischenhändler ein! "einen der nicht vom Amt überwacht wird"

Versuch:
Kannst ja dem Sachbearbeiter Zeigen was du für die Einnahmen gekauft hast!! dass er sieht dass du die Einnahmen nicht zweckentfremdet hast, sondern für neue Klamotten wie kleidungsstücke und so ausgegeben hast!
und nicht für einen Plasmabildschirm oder ein neues Handy!!

Vielleicht beruhigt er sich dann;-))
monoliht2009
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Beitrag von monoliht2009 »

Das hat er ja schon einmal nicht gemacht,letztes jahr zur weihnachten habe ich von meiner mutter 30€ bekommen für die kleine und uns,meine freundin hat von ihren Eltern und opa oma ...zus. 150€ bekommen. fehler von uns wir haben es aufs konto gepackt und es ihm auch gesagt und schriftlich von jedem verwanten als geschenk bestätigen lassen. sowie ein Leihgabe die wir monatlich abzahlen von 250€ stromkosten nachzahlung wir hatten das geld nicht und haben es uns geliehen, das alles haben die trotz wiederspruch und hilfe vom Diakonischen werk angerechnet und wollen das ganze geld wieder haben sie lassen sich nicht auf abzahlung (von 50€ ein) sei zu langwierig sie könnten 200€ verlangen. und und meine nerven liegen blank.

Das ist das problem mit ihm und dem landkreis und nu das!Ich werde es ihm auch so schreiben und werde auch ihn Anbieten bei uns vorbei zukommen,sich anschauen was wir haben, ich habe hier nichts zu verbergen, einen TV haben wir natürlich (12jahre alt) und handy auch(5jahre alt) das sind sachen die uns nicht so wichtig sind in moment,solche sachen können wir uns bei bedarf anschaffen wenn ich oder meine Freundin wieder arbeiten sind,

es gibt ja noch mehr probleme die Kaution für unsere neue wohnung Zahlt er ja auch nicht obwohl sie im unserem Rahmen liegt (mit drei personen stehen uns laut seiner aussage 523€ warm zu) 320€ Kalt + 98€ heizkosten+105€ nebenkosten so seine auflistung

er sagte mir am telefon das es ok sei dann würden sie umzug und kautions kosten zahlen, gesagt getan nu sagt er so es gibt nix, da es ja eine leihgabe sei und ich die zurückzahlen muss und da ja noch (wie oben erwähnt ) noch was offen sei würde es nicht gehen. aber ich habe nochmal einen antrag auf Kaution gestellt. wie kann ich da gegen vorgehen? ich möchte nicht viel nur mein recht, mehr verlang ich garnicht.
Gruß Matthias und Jenny + Abby :)
Denker
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Beitrag von Denker »

Geht zum Gericht umnd beantragt Rechtsbeistand,
oder geht zu einem Rechtsanwalt der erklärt euch was Ihr machen müsst!
Da ihr kein Einkommen habt, steht euch ein "kostenloser Anwalt" zu!



Lest hier nach!
Rechtsberatung fast "kostenlos" jetzt schon möglich
Die "kostenlose Rechtsberatung" kann von bedürftigen Personen ohne ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz in Anspruch genommen werden. Dies ist mit der Beratungshilfe ohne weiteres möglich. Die Selbstbeteiligung ist mit 10 Euro dürfte für diese Rechtsberatung durchaus erschwinglich sein, so dass die Rechtsberatung fast kostenlos erfolgt. Diese "kostenlose Rechtsberatung" können Sie sogar in Anspruch nehmen, wenn Sie telefonische Rechtsberatung oder Online Beratung wählen. Die Vordrucke für eine Beratungshilfe können sie beim Amtsgericht oder im Internet bekommen.
Quelle:
http://www.hukuk24.de/rechtsberatung/re ... enlos.html

Toi toi toi!! Kopf hoch
monoliht2009
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Beitrag von monoliht2009 »

Danke erstmal für deine Tips :) wir haben auch schon überlegt an das Sozialministerium zu schreiben und den fall zu schildern (zusätzlich)?

Denn ich habe das gefühl das sind Willkürmaßnahmen von ihm?

So wie er grad lustig ist, denn bei anderen Funktioniert es, aber nur bei bestimmten, ansonsten ist er auch bei anderen knall hart wie gesagt Anwälte lehnen es gleich ab wenn sie den namen hören von meinen SB , und einmal muste ich mir auch anhören vom Obersten im Landkreis (was machen sie da für ein Problem! Versuchen sie es mal mit Arbeit und dann sind wir alle Zufrieden) naja und noch so vieles mehr. aber ich werde sehen was er zum schreiben sagt und dazu wenn ich ihn einlade er möchte sich die wohnung und inventar anschauen, aber das wird ihn wohl nicht jucken :( und dann mal schauen was er uns im Oktober schon gléich alles abzieht :( so schon eine andeutung heut morgen am Tele. aber dann werde ich den schritt zum Gericht und sozialminist. gehen. wenns sein muss an die zeitung ich kann nicht mehr

Danke Matthias und Jenny und klein Abby :)
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Was bei solchen Sachen wie z.B. Zusagen für Kaution und ähnlichem ganz wichtig ist, verlass Dich nie auf das, was Dir jemand am Telefon oder sogar persönlich sagt. Lass Dir so etwas immer schriftlich geben. Nur was Du schwarz auf weiss hast, ist Ausschlaggebend.

Viel Glück bei dem, was ihr noch vor euch habt.

Und wie schon geschrieben, Sachen wie Geldgeschenke für die Kids nur Zweckgebunden schenken und nicht übers Konto laufen lassen.
monoliht2009
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Beitrag von monoliht2009 »

hi, habe heute einen bescheid bekommen, Mein SB hat sich angeblich im internet(ebay) erkundigt und hat festgestellt das ich schon länger regen Internethandel betreibe, und daher müste ich ein Formula ausfüllen Für selbstständige . das habe ich aber nicht gemacht sondern habe im in einem Schreiben mitgeteilt was ich verkauft habe und warum, er ist aber der meinung das ich über das normal Maß an Hausratssachen veräußert habe und wenn ich dieses formula nicht ausfülle würde ich meine Mitwirkungspflicht laut §66 SGB 1 nicht nachkommen daher stünde mir und meiner familie ab den 01.10.09 keine Leistung mehr zur verfügung.

Ich bin echt am boden, meine Freundin muste ich heut morgen zum arzt bringen wir waren so am boden das hat sogar unsere kleine (9 monate alt) mitbekommen, leute ich bin echt fertig der typ kann doch son bischen geld im internet doch nicht so ein ding davon machen, wenn ich das formula unterschreiben schneide ich mir doch selbst in die finger?? ich betreibe kein handel er sieht es so und kann wenn ich nicht darauf eigehe uns das komplette geld streichen, wir können dann am ersten nichts zahlen ?? was soll ich machen Anwalt gericht das dauert?

Vielen Dank Matthias und familie
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Du musst auf jeden Fall zum Anwalt. Es geht doch nicht, das die euch mit Kind ohne Geld dastehen lassen. Wenn ich mich nicht täusche, kannst Du auch beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken, dass das Amt erstmal weiter zahlen muss. Ich habe mal geschaut. Verkauf von Hausrat ist eine Vermögensumschichtung, kein Einkommen.

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... php?36/176

Vielleicht hilft das ja weiter.
Und unterschreib auf keinen Fall irgendwas, bevor Du nicht bei einer Beratung warst. Entweder beim Anwalt oder bei einer Sozial/Hartz IV Beratungsstelle.
monoliht2009
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Beitrag von monoliht2009 »

es ist mir ja bewust das ich die gelder die ich /wir dadurch bekommen haben (auch wenn es nur fürs kind war und schulden) er kann es ja abzüglich versandkosten berechnen , aber mir das ding der selbstständigkeit rein zu würgen ist erpressung, es wird so sein das er gemerkt hat das er die Kaution für die abgemessende wohnung wohl zahlen muss da wir sie selber nicht aufbringen können, und ich schon in mein schreiben ihn auf das gesetz hingewiesen habe. nun is er wohl in der klemme zwischen ich kann ich muss son mist, da drück ich den kunden lieber raus aus Harz4 dann muss ich auch nicht zahlen! aber so kann das doch nicht gehen? und vorallem das er sagt ich bin meiner mitwirkungspflicht nicht nachgekommen (nur weil ich das Formula nicht unterschrieben habe) er Akzeptiert meine Schriftliche erklärung einfach nicht für ihn steht fest es ist Gewerblicher handel bei ebay. Ich habe nochmal alles zusammen gerechnet abzüglich versandkosten habe ich vom 21.07.09 -01.09.09 eine gesammt betrag von 438€ eingenommen, davon sind an babysachen und möbel ca 220€ weggegangen der rest ist für abtrag von Stromnachzahlung kosten drauf gegangen, was er auch nicht akzeptiert da die stromkosten (auch nachzahlungen) im Regelsatz enthalten sind, folgedessen darf ich dies auch nicht als grund angeben, und auch ein antrag auf Übernahme oder teilabgleich muste er ablehnen (da wie schon gesagt dieses mit im regelsatz enthalten ist. ich hoffe das ich es morgen so durchbekomme das er zumindest für meine Tochter und ihrer mami und die miete zahlt? zahlt er nicht dreht mein /unser Vermieter durch, er hat schon gesagt das er das (wie davor auch schon) nicht mehr mitmacht. und wenn mein SB die Kaution nicht bezahlt dann müssen wir eh wieder umziehen.
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ich würde mich ehrlich gesagt mit diesem Menschen auf gar keine Diskussionen mehr einlassen. Da hast Du vermulich keine Chance. Lass Dich irgendwo beraten. Und dann tauch dort wieder mit Hieb und Stichfesten Aussagen auf. Und vorallem mit einen neutralen Zeugen.
Dominant
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Beitrag von Dominant »

Hier per Komputer und aus der Entfernung kann euch keiner helfen!!

Hier können nur Ratschläge gegeben werden---
und die Ratschläge lauten:
Rechtsanwalt aufsuchen und wenn nötig Klagen! :evil: Wenn ein Rechtsanwalt keine Lust hat, gehste zum nächsten!!!! :twisted:

Anders geht es nicht!!

Also los!
Termin beim Anwalt mit den Worten "es ist dringend" machen , alle Unterlagen, wie den Schriftverkehr mit dem Amt und Deine Aufstellung der ver-und gekauften Sachen, einpacken und dann hin!
Kostet Dich nichts, zahlt alles Vater-(Staat)! :idea: Na ja 10 Euro kostets schon!
Also los.......viel Glück
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... d32c6a.php
Ach kurze Frage:
Wie/ wodurch ist denn der Sachbearbeiter auf Deinen "Internethandel "aufmerksam geworden??
Zuletzt geändert von Dominant am 30.09.2009 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
monoliht2009
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Beitrag von monoliht2009 »

Hallo Leute erstmal vielen Dank für eure Guten Ratschläge und Tip,s!

Wir sind heute zum Rechtsanwalt gegangen mit allen unseren Unterlagen, er Kannte unseren SB schon sehr gut und hat alles studiert, auch hat er sachen gefunden die ihm sehr übel aufgestoßen sind wir musten 2-3 vollmachen unterschreiben er meinte nur das sieht in allen sachen sehr gut für uns aus,Na wir wollen hoffen :) er mein er kann alles hinbekommen, nur strom nachzahlung sagte er das wird nicht Funktionieren. morgen muss ich ihm noch ein paar sachen geben und dann legt er los, er meinte wegen ebay machen sie sich keine sorgen da kann er garnichts machen , da würde mein sb nicht mit durch kommen, was mich nur wundert ist mein anwalt meinte es wäre quatsch man darf ruhig was bei ebay kaufen und auch verkaufen, natürlich keine dicken autos und und aber sonst darf es ????

naja ich halte euch auf dem Laufenden was dabei so raus kommt.

Vielen Dank nochmal an euch alle :D
schlummi214
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Beitrag von schlummi214 »

Hallo monoliht2009,
Ich weiß zwar nicht viel über solche Sachen, habe allerdings auch schon viele Erfahrungen mit der ARGE sammeln dürfen :-)

Soweit ich weiß, darfst du doch zusätzlich jeden Monat 120 (?) Euronen dazuverdienen ohne das es dir angerechnet wird. Nur, es muß angegeben werden.
Alleine schon aus diesen Grunde sagt mir mein ( hoffentlich noch gesunder ) Menschenverstand, daß sie dir desbezüglich nichts anhaben können.
Andererseits: Kann man bei der ARGE mit " normalen "Menschenverstand rechnen?????

Schlummi214
Gründer und Vorstand www.computerspendehamburg.de
monoliht2009
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Beitrag von monoliht2009 »

Hi, schlummi214!

Ja dazu ferdienen ist OK wenn du eine Nebentätigkeit ausübst,dann ist es ok.

Aber das was ich bei ebay verkauft habe ist Privat also nicht gewerblich,da trifft diese regelung nicht zu. darum sollte ich diesen wisch ja unterschreiben ,das ich selbstständig bin (im bezug auf ebay Aktivitäten) und das ist im Privaten Verkauf oder sachen kaufen ja nicht der fall.

Und du hast recht Menschlich sind die meisten nicht (zumindest geben sie sich nicht so) um da zu arbeiten muss man schon einwenig abgebrüht und kalt sein. Aber es sind nicht alle so, und bei manchen ist es auch so (wie man im Wald rein ruft so schallt es auch wieder raus) aber den SB den ich/wir haben ist echt das letzte in sachen Menschlichkeit!! sehe ich ja jetzt wieder das er tatsächlich kein geld gezahlt hat weder miete noch für meine Frau und meiner 10 monate alte Tochter, man gut das ich das ich/wir zum anwalt gegangen sind der wird Montag eine einsweilige Verfügung erheben das der SB die kohle sofort zahlt! ich hoffe das klappt durch seinen mist weiß der garnicht was er alles anrichtet wir kommen mit allen zahlungen in verzug, und müssen damit rechnen das unser vermieter der durch unseren SB schon viel mitgemacht hat, uns Kündigt weil er dazu keine lust mehr hat,(irgend wo verstehe ich unseren Vermieter auch)

Gruß Matthias und Jenny+ Klein Abby :)
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Landgericht Coburg zur Frage ab wann man gewerblicher eBay Händler wird

Nach zu lesen bei: PeNG!
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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monoliht2009
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Beitrag von monoliht2009 »

Hallo Leute!

Also beim Anwalt waren wir ja nun, aber der gute mann hat bis heute noch nichts gemacht.

Er versprach mir am montag sofort einen antrag bei gericht(Einstweilige Verfügung zur auszahlung/weiterzahlung des SGB2 geldes) leider hat er es nicht gemacht obwohl er wuste wie dringlich es ist. Gestern rief ich ihn an er meinte doch tatsächlich, haben sie inzwischen schon leistungen bekommen?? mir ist der Höhrer fast aus der handgefallen, ich sagte nein woher? wenn sie nichts machen wird sich beim Amt auch nichts tun ,habe ihn also erstmal augezählt, und nu meinte er gestern (15.30uhr) das er heute noch einen antrag bei gericht stellen will, also ich frage mich wie will er das machen ? am späten Nachmittag? Und weiß einer wie lange das dauert bis es durch ist? ich werde meine Freundin und unsere tochter heute zu ihren eltern bringen, denn wir haben kein Pfennig mehr, können uns auch nirgens was leihen, aber es kann doch nicht angehen da gehste zum anwalt und der macht nix.

Gruß Matthias
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Beitrag von ayumi »

monoliht2009 hat geschrieben: und nu meinte er gestern (15.30uhr) das er heute noch einen antrag bei gericht stellen will, also ich frage mich wie will er das machen ? am späten Nachmittag? Und weiß einer wie lange das dauert bis es durch ist?
Ich habe eine Zeitlang im Sozialamt gearbeitet. Da sind die Leute manchmal zum Amtsgericht und standen eine Stunde später mit der Einstweiligen Verfügung wieder bei uns. Den Anwalt kannst Du scheinbar vergessen? Hättest Dir die Verfügung längst selber holen sollen.
monoliht2009
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Beitrag von monoliht2009 »

hi ayumi!!

Na toll wenn ich das gewust hätte das ich es auch selber machen kann,wäre das schon Passiert. na ich werde ja nu bis montag warten müssen. das blöde ist auch mein Beratungsschein ist ja nu weg den wird mein Anwalt wohl kaum wieder rausgeben (obwohl er ja noch nichts unternommen hat) na mal sehen wie mache ich das eigentlich? muss ich dann zum Amsgericht bei uns ,mit meinen unterlagen? oder wie läuft das, sorry aber davon habe ich keine Ahnung.

Gruß Matthias

ps, Achja habe meinen anwalt heute nochmal gesprochen, er hat angeblich heute früh einen antrag gestellt, wer es glaubt wird seelig :(
der war den ganzen tag im Büro laut seiner tipse
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

monoliht2009 hat geschrieben:ps, Achja habe meinen anwalt heute nochmal gesprochen, er hat angeblich heute früh einen antrag gestellt, wer es glaubt wird seelig :(
der war den ganzen tag im Büro laut seiner tipse
Da braucht er auch nicht selber ins Gericht gehen. Das kann er schriftlich machen.

Für Anwäte lohnen sich Hartz-IV Verfahren meist finanziell nicht, daher bevorzuge ich die Beratung bei Hilfestellen vor Ort. Z.B. bei den kirchlichen Beratungstellen in der Gemeinde, oder bei den Gewerkschaften oder Sozialverbänden (für Mitglieder). Soweit vorhanden, helfen auch Selbsthilfe-Iniativen vor Ort. Die alle kennen meist die Sachbearbeiter vor Ort, und wissen wie man seine Rechte am besten bekommt.

Ich persönlich bin seit 2005 (wieder) Mitglied einer Gererkschaft, und der DGB-Rechtsschutz hat mich zwei mal vor Gericht "rausgehauen". Das sind mir schon alleine die 2,50 € im Monat wert.

Bei allen möglichen Hilfangeboten muss aber eines klar sein: Es kommt immer auf die handelnden Personen an. Keine Organisation kann flächendeckend immer eine gleichbleibende Qualität der Beratung sicherstellen. Das gilt für Anwälte genauso wie für alle Anderen.

Anwälte kann man bei schlechter Beratung durchaus mit der Ankündigung einer Beschwerde bei der Anwaltskammer motivieren. Kann.
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monoliht2009
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Beitrag von monoliht2009 »

Hallo, also wir sind fast am ende, wir haben immer noch nichts gehört jetzt habe ich endlich eine abschrift meines anwaltes bekommen, aber ich steig da nicht durch? er selber sagt mir nichts das was ich weiß kommt von seiner tipse(sekretärin) Also das was er ans Sozialgericht Stade abgeschickt hat heist "Antrag auf Prozesskostenbeihilfe und Antrag auf Einstweilige Anordnung" was hat das zu bedeuten, ?????? wir haben schon mitte Oktober ende september waren wir beim Anwalt. ich verstehe es nicht ich sagte meinen/unseren Anwalt es ist dringend auch sah er es anfangs so, aber dann dies, habe mir sagen lassen das was er beantragt hat Kann sehr lange dauern? was sollen wir nun tun alle leute und dienste die geld bekommen monatlich, und unser vermieter, Rennen uns schon die tür ein, desweiteren gibt es hier wo wir wohnen keine andere einrichtung (ausser Diakonisches Werk) und die können so auch nichts machen. Ich habe die Befürchtung er(unser Anwalt) macht da ein gerichtsverfahren von, das ist aber nicht oder noch nicht in unserem Interresse, ich möchte es doch nur geregelt haben das unser geld normal weiter gezahlt wird, da ich kein ebay handel betreibe nachweißlich, mehr sollte der anwalt nicht machen? Kann ich jetzt nur abwarten? wenn wir dadurch in die orndliche schuldenfalle und sonstiges kommen und der vermieter uns auf die strase setzt dann kommt vielleicht ein bescheid vom gericht oder wie? wir sind Ratlos und wütent zugleich Die stadtwerke haben auch schon lange gewartet drohen ende der woche mit stromabschaltung :(
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo monoliht2009,
wenn ich das lese stellen sich mir die Haare zu berge.
Also ich denke der Tipp mit der Anwaltskammer ist nicht schlecht.
Aber: Der SB hat eine/n Vorgesetzten dieser wiederum auch noch einen Vorgesetzten.
ICh konnte leider nicht feststellen ob ihr von der ARGE oder einer Optionkommune seit.
Bei beiden könntet ihr hingehen und euch weigern die Räume zu verlassen bevor ihr nicht wenigstens einen Vorschuss bis zu klärung erhalten habt sollten diese die Polizei holen bittet diese eine Strafanzeige gegen den/die SB aufzunehmen wegen - Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) - Bedrohung (§ 241 StGB) - Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB), u.a.denn das schnüffeln ist ausserdem nicht erlaubt so wie es hier geschildert wurde. Bei einer Optionkommune hilft oft unbürokratisch der (Ober-) Bürgermeister weiter. 8)
Die SB dürfen die gelder nicht einfach auf null setzen. Sie dürfen nach androhung, eine Sanktionvon 30% abziehen aber keinesfalls die ganze hilfe einstellen. Das ist Strafbar! und der SB haftet Persöhnlich.
Ihr solltet evtl. beim Sozialgericht anrufen euch den/die Richter/in geben lassen und Fragen ob er/sie evtl. eine schnelle lösung finden kann ( manches mal rufen S.Richter bei den SB vorgesetzten an und siehe da sesam öffnet sich). :mrgreen:
Siehe hier: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
mal ein auszug
§ 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und
des befristeten Zuschlages
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unterWegfall des Zuschlags nach § 24 in einer
ersten Stufeum30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach
§ 20maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn
1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen
weigert,
Gesetzestext 141
a) eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,
b) in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere
in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss
nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares Angebot
nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarteMaßnahme
aufzunehmen oder fortzuführen, oder
d) zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 auszuführen,
2. der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine
zumutbareMaßnahme zur Eingliederung in Arbeit abgebrochen oder Anlass
für den Abbruch gegeben hat.
Dies gilt nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige einen wichtigen Grund für
sein Verhalten nachweist................

Der zuständige
Träger soll Leistungen nach Satz 6 erbringen, wenn der Hilfebedürftige
mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt.
Das ist ein teil des Sanktions§ und im anschluss noch von einem Anwalt in klartext:
.
Sanktionen nach SGB II § 31 sind rechtlich nur zulässig, wenn:
- der zugrunde liegende Verwaltungsakt rechtmäßig war,
- ein in § 31 Abs. 1 SGB II genannter Grund für die Pflichtverletzung vorliegt,
- der Betroffene zuvor einzelfallbezogen über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung belehrt wurde,
- zuvor eine Anhörung nach § 24 SGB X durchgeführt wurde,
- kein wichtiger Grund für die Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 S. 2 SGB II vorlag, der die Pflichtverletzung entschuldigt
denke damit könnt ihr euch wehren gegen eure ARGE.

Dem Stromlieferant würde ich bitten sich noch etwas zu gedulden und vielleicht sich direkt an die ARGE zu wenden. :wink:
Grüsse ZIGGI
Hier berichtetes sind erfahrungswerte die ich weitergebe, keine Rechtsberatung.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Kloisen
Beiträge: 16
Registriert: 26.09.2008 07:31

Beitrag von Kloisen »

Klingt zwar bisschen stupide, aber schon mal bei ner regionalen Zeitung angerufen?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Gute Idee, ......
die Zeitungen haben kein Herz für solche nachrichten, zumindest in unserer Region( Rhein/ Main), nicht mal die B...!
ABER ein Versuch kann nicht schaden.
ZIGGI
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
rme
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Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber wenn es so einfach gewesen wäre, hätte der Anwalt die Sache mit einem Telefonat oder Brief ruck zuck geregelt. Ich hoffe ihr habt da jetzt nicht "schlafende Hunde geweckt".

Du schreibst, das ihr, Zitat" Ich habe nochmal alles zusammen gerechnet abzüglich versandkosten habe ich vom 21.07.09 -01.09.09 eine gesammt betrag von 438€ eingenommen, davon sind an babysachen und möbel ca 220€ weggegangen"

geht es jetzt nur um diesen Zeitraum? Dann soll dein SB die Summe, nach Abzug der Freibeträge von mir aus anrechnen und die restliche Zahlung freigeben. Das kann doch nicht angehen, das er euch garnichts auszahlt. Stempelt der euch schon für schuldig ab! Oder was fällt dem ein?
Ich hab ehr den Verdacht, das sich dein Anwalt ein paar €uros aus der Gerichtskasse einsackt und genau so untätig ist, ansonsten hätte er euch doch bestimmt irgendwas gesagt.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
monoliht2009
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Registriert: 16.09.2009 11:08

Beitrag von monoliht2009 »

Hallo alle zusammen, tja wir hoffen auch das wir da nichts ins rollen gebracht haben, auf der einen seite wäre es ja gut denn so geht es nicht weiter jedesmal wenn ein neuer folgeantrag ansteht macht Der SB einen riesen wirbel irgendwas fällt ihm immer ein auch wenn alles ok ist. Wir sind hier eine Kleine Gemeinde und die oberen im Landkreis stützen den SB durch seine Radikale weise und ausführungen der Gesetze zu seinem gunsten! Spart er viele euros im jahr unterm Strich ein, da sie wissen das viele nichts dagegen unternehmen, weder zu den anliegenden Anwälte noch zur zeitung(Da diese alle zusammen Kaffee trinken und untereiander Verheiratet sind) wie das Sprichwort sagt (Eine Krähe Hackt der Anderen kein Auge aus) das trifft hier voll und ganz zu. Es ist aber auch nur der SB die anderen sind da besser aber es steht uns kein anderer zu, es geht bei uns danach wer der Ältere in der Lebensgemeinschaft ist (das bin ich) und ich falle mit meinem Buchstaben meines nachnamens in seinen Bereich,und ausnahmen gebe es nicht.

Er geht nicht nach dem Zeitraum,sondern handelt aus seiner Laune herraus, wie bei so vielen Sachen. Und das er das geld gestrichen hat kommt daher er ist der meinenung wenn meine freundin merkt es ist kein geld da und unsere kleine hat nichts zu essen, und und dann werde ich schon weich und unterschreibe den Zettel , aber diesmal(er hat mir schon mal so einen geschickt) gebe ich nicht nach,noch steht meine freundin zu meiner/unserer entscheidung,Frage ist nur wie lange stehen wir noch dazu wenn nichts Passiert :( ich denkemal es liegt darann, ich habe nochmal einen antrag auf kaution übernahme gestellt und habe ihn gleichzeitig daraufhingewiesen was er uns versprach,das zu zahlen! nun kam er wohl nicht weiter und hat nochmal die ebay geschichte aufgewühlt um mir damit ein bein zu stellen( Unterschreibe ich den wisch,steht mir kein geld mehr zu folgedessen nur noch meiner freundin und unser kind, dann ist aber die wohnung zu groß und zu teuer er muss diese dann nicht zahlen. und somit wäre er uns in allem fast los, anders kann ich mir seine handlungen nicht vorstellen,

Der Hammer leute kommt aber noch(das Beste zum Schluss!!)
in unserer Verzweiflung sind wir heute nochmal zum SB gegangen,und haben gebeten mit der kleinen im arm uns doch zu helfen,also für meine Freundin und unserer Tochter geld zu geben, natürlich habe ich ihn freundlich darauf hingewiesen das er demnächst post vom Anwalt oder gericht bekäme.
ER HAT NUR GELACHT,UND GESAGT DANN WARTE ICH MAL,als ich etwas lauter wurde hat er den Security Beamten der immer im Gang steht bei ihm gerufen. also wenn montag nichts passiert ,Leute leute mir schwirren gedanken durch den kopf, Aber noch bin ich herr der Lage.

Vielen Dank an euch gruß Matthias und familie
und euch allen ein schönes wochenende
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Matthias und Familie,
du Schreibst
Wir sind hier eine Kleine Gemeinde ........stützen den SB .....! Spart er viele euros ..... viele nichts dagegen unternehmen,........(Da diese alle zusammen Kaffee trinken und untereiander Verheiratet sind)......das trifft hier voll und ganz zu.
das ist schade aber auch Rechtsbeugung oder Willkür, das abzustellen bedarf ner menge mut und auch Selbstbeherschung. Du Schreibst weiter
Es ist aber auch nur der SB die anderen sind da besser aber es steht uns kein anderer zu, es geht bei uns danach wer der Ältere in der Lebensgemeinschaft ist (das bin ich) und ich falle mit meinem Buchstaben meines nachnamens in seinen Bereich,und ausnahmen gebe es nicht.
Das Stimmt so nicht ganz. Die Vertretungsvermutung besagt
38 SGB2 Soweit Anhaltspunkte nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Hilfebedürftige in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten desjenigen, der die Leistungen beantragt.
also Dreht den Spiess doch um und lasst Deine Freundin den Haushaltvorstand machen. Das heisst das ihr der ARGE schriftlich mitteilt das ihr ab sofort von deiner Freundin Vertreten werdet oder das jeder für sich( bei einem das kind) einen Bescheid zu bekommen hat. So sieht es das GESETZ vor. Sollte eure ARGE dann nicht entsprechend handeln ist das RECHTSBEUGUNG.
Weiter schreibst du
....also für meine Freundin und unserer Tochter geld zu geben....... ER HAT NUR GELACHT,UND GESAGT DANN WARTE ICH MAL....
das war schon Strafbar, es ist ein verstoss gegen das Grundgestz aber das nachzuweisen ist leider nicht leicht, ich an eurer stelle würde jedenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde ( schriftlich an den Amtsleiter)so wie eine Strafanzeige( über Anwalt) stellen.
Weiterhin Würde ich Montag dort vorsprechen und einen Schriftlichen Antrag Vorschusszahlung nach § 42 SGB I kann man sich hier runterladen und für sich ändern, dazu ist der SB verpflichtet
http://www.sozialticker.com/antraege
dort gibt es auch noch andere nützliche vorvormulierungen zum Bsp. Antrag auf Akteneinsicht. :roll:
Weiter hast du gefragt
Antrag auf Prozesskostenbeihilfe und Antrag auf Einstweilige Anordnung" was hat das zu bedeuten, ??????
das ist eigentlich ganz einfach: Prozesskostenhilfe heißt, das der Anwalt sein geld vom Steuerzahler bekommt und das ziemlich sicher, Einstweilige Anordnung bedeutet das das Gericht die schnellst mögliche variante wählt ( meist innerhalb weniger Tage, manchmal auch 1-2 Wochen) das ihr zu vorläufigem Recht kommt und ein richtiger Prozess kommt wenn dagegen Berufung eingelegt wird. Sollte die PKHilfe bewilligt werden dann ist der Prozess meist schon zu 70% gewonnen. :idea:
Anmerkung zum schluss, in eurem fall wäre es gut wenn ihr alle und ich meine alle Anträge alle wiederlegungen alle anderen dinge die mit der ARGE zu tun haben also ALLES was mit diesem AMT zu tun hat SCHRIFTLICH einreicht und immer auf einer Kopie den Eingang ( Stempel, Unterschrift und Datum) bestätigen lasst. Da es sich um eine Behörde handelt sind diese dazu verpflichtet, es muss auch nicht euer SB sein, sollte das Amt sich weigern lasst es durch Boten überbringen oder sendet es per Einschreiben-Rückschein. Bei Terminen würde ich mir auch immer eine Begleitperson mitnehmen( Linke Hilfe oder so).
Und zum Schluss: Wenn ein Hilfebedürftiger Mensch einen Antrag stellt den SB zu wechseln da man ANGST hat den besagten SB in einem unbeherrschten Augenblick versehentlich etwas anzutun( nennt sich AFFEKTHANDLUNG), dann kann das aus Sicherheitsgründen eigentlich nicht abgelehnt werden.
so, ich denke das ist erst mal genug, verdaut das erst mal,
Gruß aus Wiesbaden
ZIGGI

Ich gebe nur Erfahrungswerte weiter, es ist keinesfalls Rechtsberatung.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

NAchgeschoben weil gerade eben efunden:
gB 7b AS 8/06 R

Vollmachtsvermutung des § 38 SGB II greift nur im Verwaltungsverfahren, nicht im gerichtlichen Verfahren. Das heißt, dass jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eigenständig Klage erheben muss. Klageanträge bis 30. Juni 2007 werden übergangsweise noch als auch für Angehörige gestellt angesehen.

(Konsequenzen:

Rechtbehelfsbelehrungen müssen hierauf hinweisen.

Rückforderungen und Sanktionen müssen gegen jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft durch eigenständigen Bescheid geltend gemacht werden.)

Die in § 9 Abs. 4 SGB II fingierte Hilfebedürftigkeit der nach eigenem Einkommen und Vermögen leistungsfähigen Personen ist nicht verfassungswidrig.

(Zu dem Thema sind Klagen von Kommunen gegen die BA anhängig.)

Keine notwendige Beiladung der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, wenn nur ein Mitglied klagt.

Zu den Unterkunftskosten gehört bei Wohneigentum nicht die Darlehenstilgung.
denke das könnte weiterhelfen. :wink: Gruß ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Auch noch passend:

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Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!
Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:

• Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
• Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)

sowie weitere für den hier behandelten Punkt nicht relevante Vermögenswerte. 
Denke das bringt Klarheit. :idea:

Ein schuft wer dabei böses denkt.
Ziggi
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monoliht2009
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Beitrag von monoliht2009 »

Hallo, Ihr Lieben!

Wir haben Gestern Post vom Sozialgericht Bekommen,

Darin steht das Amt hat sofort Rückwirkend vom 01.10.2009 an Harz 4 in Gesetzlicher Höhe zu zahlen. vorab einen Vorschuss. Desweiteren Fortlaufend zu zahlen .........

Wir haben uns gefreut ,Fakt ist auch Das Gericht Sah es auch nicht bei mir als Regen Internethandel bei ebay an. obwohl ich ja einiges verkauft habe. aber im rahmen des Hausrats.Und das war es ja auch.

Wir sind echt froh und glücklich das soweit alles ok ist, zumindest hoffen wir es, unserem SB und der Landkreis lassen sich bestimmt noch was einfallen so wie ich die kenne, diesen hieb von mir lassen die nicht so durchgehen,aber bis dahin ist wohl hoffentlich noch zeit, allerdings konnte das gericht keine einigung mit dem Landkreis erziehlen was die Kaution angeht,und wir müssen dann wohl doch ausziehen,unser vermieter bekommt seine miete für diesen monat nachgezahlt und auch künftig. Aber er will auch Kaution und wenn die nicht kommt ist es ein grund der Fristlosen Kündigung. aber so läuft erstmal wieder alles.

Das Durchhalten und durchbeißen hat sich gelohnt . Und Dank an euch allen für die Super Unterstützung auch die hat uns halt gegeben.

Vielen Vielen Lieben Dank

Matthias und Familie
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Freut mich! :D
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Beitrag von Dominant »

Na dann Glückwunsch!!
Da ist Euch aber ein Stein vom Herzen gefallen!
Der Erfolg baut Euch jetzt bestimmt richtig auf!
Euer SB wird Euch wohl in Ruhe lassen, wenn nicht, wisst Ihr ja den Weg wie es geht!
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