Betriebskostenrückzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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nozona
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Betriebskostenrückzahlung

Beitrag von nozona »

Einen wunderschönen guten Tag!

Ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung bekommen und mich über die nette Summe der Rückzahlung erst mal gefreut. Gleichzeitig fiel mir natürlich ein, dass die ARGE diese Summe wieder abziehen wird.
Allerdings ergeben sich bei mir ein paar Fragen:

Wir (meine zwei Kinder und ich) sind im April 2008 in unsere Wohnung gezogen, die monatlich 565 Euro warm kostet.
Seit Februar 2009 beziehen wir Leistungen seitens der ARGE, weil mein Einkommen nicht den notwendigen Lebensbedarf deckt.
Die anerkannten Kosten für die Unterkunft lagen bei 548 Euro.

Ist die ARGE berechtigt, den vollen Betrag abzuziehen, obwohl sich die Rückzahlungen auf einen Zeitraum beziehen, in dem sie uns noch nicht unterstützen mussten und obwohl sie nicht den vollen Betrag anerkannt haben?
Verteilen sie den Betrag dann auf mehrere Monate oder wird das in einem Monat verrechnet? (Die Rückzahlung liegt über dem, was ich von der ARGE als Zuschuss erhalte.)

Es wäre schön, wenn ihr mir in der Hinsicht ein paar Tipps geben könntet.

(Und nein, ich will niemandem Geld vorenthalten oder mich bereichern, ich möchte mich nur informieren, weil ich schon rechnen muss, damit wir leben können.)
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DjTermi
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Re: Betriebskostenrückzahlung

Beitrag von DjTermi »

nozona hat geschrieben:
Ist die ARGE berechtigt, den vollen Betrag abzuziehen, obwohl sich die Rückzahlungen auf einen Zeitraum beziehen, in dem sie uns noch nicht unterstützen mussten und obwohl sie nicht den vollen Betrag anerkannt haben?
Hallo, ich würde JA sagen, da Du ja auch bei einer Nachzahlung die von der ARGe im Angemessenen rahmen erstatten bekommen würdest.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
nozona
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Beitrag von nozona »

okay, danke schön für deine antwort.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Naja, fraglich ist a) die Methode und b) die mögliche Bereininung.

Klar ist, Nebenkosten, die die ARGE bezahlt hat, bekommt sie auch wieder zurück. Eine Rückzahlung, die den Zeitraum vor der Bedürftigkeit betrifft, wird wohl als Einkommen angerechnet. Fraglich für mich ist, ob hier Freibeträge berechnet werden müssten, oder nicht.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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nozona
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Beitrag von nozona »

Also mir leuchtet ein, dass sie einkommendes Geld als Einkommen rechnen, nur betrifft es ja einen Zeitraum, in dem ich noch ohne ALGII-Bezug war.
Ich werde jetzt erst mal alles zur ARGE schicken und dann weitersehen.
Trotzdem Danke für eure Gedanken dazu.
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