Hilfe bei Berechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Anbe
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Hilfe bei Berechnung

Beitrag von Anbe »

Guten Tag,

wir bauchen mal dringen Hilfe. Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft.

Daten:

Wohnung: 450Euro warm + 50Stadtwerke.

Sie: Arbeitet und erhält Brutto 1521,45Euro und netto 1078,33Euro (25Jahre)

Er: Hartz4 Empfänger da er in eine Reha ist/geht.
(25Jahre)

Das sind die nackten Zahlen, mehr bekommen wir nicht.

Vom Arbeitsamt bekommen wir zusätzlich 143,78Euro Hartz4. Es soll ha nicht dreiß klingen, aber wenn sie nicht Arbeiten gehen würde bekämen wir mehr. Was ist zu tun, müssen wir das so akzeptieren? Steht uns mehr zu und wenn ja wieviel?

Im Bescheid steht:

Sie -Kosten für Unterkunft und Heizung- 71,89Euro

Er -Kosten für Unterkunft und Heizung- 71,89Euro
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DJDC
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Beitrag von DJDC »

aber wenn sie nicht Arbeiten gehen würde bekämen wir mehr
sorry :shock: , aber das wäre ja schön wenn es so wäre, würde sofort meinen Job hinschmeißen :wink:

Wir bekommen auch aufstockend Alg II, weil ich arbeite, und habe durch den Freibetrag mehr geld, als wenn ich nur hartz4 bekommen würde.

Schaut mal auf den Bescheid wie hoch der Freibetrag ist, er müßte 280 Euro sein, und er muss vom Nettolohn abgezogen werden, also müssten vom einkommen 798,33 Euro auf den Regelsatz und KdU angerechnet werden.
Was ihr noch an einkommensbereinigung habt kann ich jetz auch nicht sagen, da die angaben fehlen. Kilometergeld zur Arbeit, Autoversicherung, das wird auch pauschal angerechnet, wenn die ausgaben nicht die 100 euro übersteigen.

gruß Claus
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Nach der Darstellung des Fragestellers scheint die Miete nicht angemessen zu sein.
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Anbe
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Beitrag von Anbe »

Hey, erstmal danke das du mir Antwortest.


Kilometergeld und so bekommen wir nicht. Autoversicherung haben wir angegeben. Wir haben von der ganzen Sache keine Ahnung und blicken auch nicht durch -.-

Wir bekommen zu dem Gehalt meiner Freundin nur 143,78Euro.

1078,33Euro Gehalt
+ 143,78Euro Alg2
- 450,00Euro Miete
- 50,00Euro Stadtwerke
--------------------------------
= 722,11Euro

Haut das so ungefähr hin? Ist das der Regelsatz?
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Nach Deiner Darstellung wird Euch vom Regelsatz nichts abgezogen, sondern von den Kosten der Unterkunft. Scheinbar ist Eure Wohnung sozialhilferechtlich nicht angemessen.
Eine entsprechende Tabelle/Dienstanweisung zu § 22 SGB II sollte Euch die Arge Hameln-Pyrmont schon vorlegen.
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Anbe
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Beitrag von Anbe »

Die Wohnung ist ok
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